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hat wer erfahrung mit den LED-rückleuchten ggf. sogar schon verbaut und ein paar nette fotos?
ich stelle die frage nur bedingt, da ich zwar einige beiträge gefunden hab, aber die im shop dürften irrgendwie eine neue generation von LED-Technik sein oder so?!?!
ich kenne zwar nicht die Rechtslage in Österreich , bei uns brauchen Leuchten eine Zulassung (und das haben die Dinger wohl nie) - sonst ist die Betriebserlaubnis futsch und man fährt ohne Versicherunbgsschutz! Und da versteht keiner Spass wenn etwas passiert, auch wenn es nicht mit dem Unfall zu tun hat.
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
Zitat:
Zitat von DVD-Rookie
Hi mariomann,
ich kenne zwar nicht die Rechtslage in Österreich , bei uns brauchen Leuchten eine Zulassung (und das haben die Dinger wohl nie) - sonst ist die Betriebserlaubnis futsch und man fährt ohne Versicherunbgsschutz! Und da versteht keiner Spass wenn etwas passiert, auch wenn es nicht mit dem Unfall zu tun hat.
Finger weg!
Gruß
Harry
Habs gestern schon beim US-Rückleuchten Thread geschrieben, in der Beschreibung steht doch, mit E-Prüfzeichen, das gilt lt EU-Gesetz natürlich auch für D, von daher ist es eintragungsfrei...wenn es aber nicht der Beschreibung entsprechen sollte, lt. Fernabgabegesetz, zurücksenden...NUR über den Preis würde ich, an deiner Stelle Marioman, nochmal schlafen ...kriegste auch im der heimischen Bucht...allerdings preiswerter
die anderen waren mal wieder schneller beim Tippen!!
Geändert von am besten V8 (27.02.2007 um 11:01 Uhr).
Grund: Zu LAAHM!
hat wer erfahrung mit den LED-rückleuchten ggf. sogar schon verbaut und ein paar nette fotos?
ich stelle die frage nur bedingt, da ich zwar einige beiträge gefunden hab, aber die im shop dürften irrgendwie eine neue generation von LED-Technik sein oder so?!?!
hier die LED-rückleuchten, die ich meine:
lg
marioman
Da der Herr die Leuchten gewerblich vertreibt, MÜSSEN sie zulässig sein .
Vgl. 23 StVG
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind."
Da der Herr die Leuchten gewerblich vertreibt, MÜSSEN sie zulässig sein .
Vgl. 23 StVG
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind."
Ausnahme natürlich, er hebt es hervor, dass die Leuchten ohne Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr sind und somit nur für z.B. Showzwecke geeignet.
Ausnahme natürlich, er hebt es hervor, dass die Leuchten ohne Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr sind und somit nur für z.B. Showzwecke geeignet.