Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

BMW 7er, Modell E38
 Varianten
 interner Link 12-Zylinder-Benziner
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E38



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 14.04.2011, 19:25   #21
angro
LPG-Fahrer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von angro
 
Registriert seit: 21.10.2006
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), GOLF 6 (1,4 L)
Standard

Zitat:
Zitat von 7erfly Beitrag anzeigen
...und da könnte der Verkäufer dann zwischen
Kaufpreiserstattung oder Anzeige wählen
Ich rate dringend davon ab, dass der Verkäufer auf die
Idee kommen könnte, dass du ihn mit den Alternativen
unter Druck setzen willst. Dann könnte der sehr schnell
dem Spieß umdrehen und dir einen wegen Nötigung und
ggf. sogar Erpressung reindrücken.

Du bist dann schlagartig der Dumme und er geht wo
möglich straffrei aus, selbst wenn er es gewesen sein
sollte...


LG,
Andreas...
__________________
- wer alles auf einmal will, macht alles auf einmal kaputt...
- zum deutschen E38 Online_ETK => Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) schaust du hier...
- mein E38 LPG-Durchschnittsverbrauch: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
angro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2011, 19:30   #22
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
1. Was denn für einen Mangel ? Km-Anzahl ist kein Mangel.
Du irrst. Das ist ein "Mangel" bzw. eine fehlende zugesicherte Eigenschaft. Ist ne ganz heisse Kiste, allgemein ist derjenige der wissentlich oder unwissentlich ein KFZ mit gedrehtem Kilometerstand verkauft so richtig in der Uhr - es sei denn er gibt es an. Rückgabe oder Minderung dürften eigentlich immer zu erreichen sein.

Zitat:
2. Der Verkäufer hat (davon gehe ich zumindest aus) nicht die km-Leistung sondern bestenfalls den km-Stand im Kaufvertrag dokumentiert.
Das reicht. Es gibt wie immer ein paar wenige Formulierungen die diesen für "unverbindlich" erklären, normalerweise solche bei denen es offensichtlich ist.

Zitat:
Wenn der Verkäufer keine Gewährleistung über die Laufleistung des Fahrzeuges gegeben hat und auch keine arglistige Täuschung vorliegt hat der Käufer schlichtweg Pech gehabt.
Als Gewährleistung kann die Angabe des km-Standes genügen. Ansonsten muss der Verkäufer nichts davon gewusst haben und ist trotzdem gekniffen, zwar "nur" zivilrechtlich aber das reicht ja...

Die Gerichte verstehen in dem Punkt wenig Spass wenn man mal das ein oder andere Urteil liest.

Für mich ist das kein Kavaliersdelikt, ich finde es so richtig daneben, und wer das mit mir versucht bereut es.

Zitat:
Zitat von angro Beitrag anzeigen
Ich rate dringend davon ab....Erpressung!
Exakt! Bloss nicht!
__________________
Komm zur Ruhr! Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Das Ruhrgebiet - Kulturhauptstadt Europas 2010
McTube ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2011, 19:31   #23
Ricky Bobby
Aus Freude am Fahren
 
Benutzerbild von Ricky Bobby
 
Registriert seit: 06.10.2010
Ort: Baldham
Fahrzeug: e38 740i BJ 07.1997
Standard

Erstmal Danke! Was hab ich falsch erklärt? Es ist leider keine Batterie denn die ist neu, Der Tacho kann ja auch ein ersetzter sei nur mit Falschen Km und das steht weder im Kaufvertrag noch wurde mir was davon gesagt. Damit nicht genug als wir versuchten aus al denn bekanten Steuergeräten denn Originalen Km Stand zu finden wurde uns das jedes Mal verweigert als hat jemand es gesperrt.
Laut Tacho hab ich 180000 drauf aber laut Motor weit mehr. Beim Kauf war von einem anderen Tacho oder ähnlichem nie die Rede. Dagegen muss man sich doch Wehren können! Denn das schlimmste ist ja das ich ihn was ich zwar nicht will so nicht verkaufen kann, den dann mach ich mich Strafbar.
Und Laut Brief der erste Besitzer wahr 1934 Geboren den schließ ich aus, Dann der Vorbesitzer und jetzt ich. Also ich kann und will das nicht so hin nehmen. Es geht mir auch nicht um Almosen nur will ich das alles wieder seine Richtigkeit hat. Oder Lieg ich da so daneben
__________________

Flensburg ist wie Payback – ab 18 Punkten gibt’s ein Fahrrad
Ricky Bobby ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2011, 22:54   #24
Ricky Bobby
Aus Freude am Fahren
 
Benutzerbild von Ricky Bobby
 
Registriert seit: 06.10.2010
Ort: Baldham
Fahrzeug: e38 740i BJ 07.1997
Standard

Sorry wenn ich hier einigen auf die Füße getreten bin, aber bin zur Zeit ein wenig Ungehalten was das Thema angeht. Werde Nächste Woche noch mal in die Werkstadt fahren und dann noch mal versuchen. Also nicht krumm nehmen!
mfg
Ricky Bobby ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2011, 23:22   #25
BMWupptich
† 13.09.2016
 
Benutzerbild von BMWupptich
 
Registriert seit: 18.02.2003
Ort: Wegberg (NRW)
Fahrzeug: BMW 750i E38, BRC-vergast durch Erich M.; Twingo Initiale 16V
Standard

Ruf doch erstmal im IKE die Fahrgestellnummer auf und vergleiche sie mit der richtigen, vorne eingestanzten Nummer! Sind die nicht identisch, (IKE mal erneuert worden..??)werden wohl auch die Fgst. Nummern im LKM und in der EWS nicht identisch sein, was den roten Punkt erklärt. Da die gesamte Diagnoseabfrage über das IKE läuft, kann es bei verschiedenen Diagnosesystemen möglich sein, das Zugriff auf die EWS und LKM nicht möglich ist, weil die identdaten nicht übereinstimmen. Auf das LKM kannste auch über ein I-Bus Interface zugreifen, da kann dann auch die falsche Fgst-Nummer im IKE nix dran ändern.
Sollte das IKE mal erneuert worden sein, wird vermutlich der KM Stand im LKM noch stimmen. Also auslesen und du kennst ihn.
Wenn der Vorbesitzer also wirklich hat manipulieren wollen, dann hat er das sehr diletantisch gemacht, sonst könntest du das gar nicht feststellen. Es ist nämlich heutzutage kein Problem mehr für die "Manipulateure", die entsprechenden Daten in allen Steuergeräten zu ändern.
Sollte die Fahrgestellnummer im IKE aber mit deiner "echten" übereinstimmen, dann schalte mit dem Zünschlüssel die Zündung mehrfach schnell hintereinander ein und aus- (Nicht den Motor starten) also von Stellung "0" bis Zündung "an". Das bewirkt eine neue synchronisation der Steuergerätedaten untereinander und der Punkt verschwindet. Geht aber nur, wenn nix manipuliert worden ist.

Viel Glück bei der Fehlersuche!
Und lass den Kopf nicht hängen, es muss nicht unbedingt eine Manipulation vorliegen!
__________________
Gruss

Uli


....Kinder betet der Vater lötet....
BMWupptich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2011, 23:38   #26
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Zitat:
Zitat von BMWupptich Beitrag anzeigen
Es ist nämlich heutzutage kein Problem mehr für die "Manipulateure", die entsprechenden Daten in allen Steuergeräten zu ändern.
Ex-akt!

Da geht nur der Weg über Belege (TÜV, Reparatur, AU....).
McTube ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2011, 23:53   #27
Claus
State of Independence
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von McTube Beitrag anzeigen
Ex-akt!
Da geht nur der Weg über Belege (TÜV, Reparatur, AU....).
Was beim E38 zunehmend schwieriger wird, weil die meisten schon seit Jahren keine BMW-Werkstatt mehr von innen gesehen haben, geschweige denn kontinuierlich dort gewartet/repariert wurden.

Wenn doch, haben die Manipulateure schlechte Karten, denn die Werkstatthistorie von BMW können sie nicht manipulieren, da die Daten zentral in München gespeichert werden!

Davon unabhängig würde ich zum Beispiel diesen Weg immer probieren, denn wenn das Auto nach 3 Jahren schon 150 TKM runter hatte, ist es sehr unwahrscheinlich, dass es nach 13-14 Jahren nur 180 TKM gelaufen haben soll.
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2011, 09:02   #28
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Zitat:
Zitat von McTube Beitrag anzeigen
Du irrst. Das ist ein "Mangel" bzw. eine fehlende zugesicherte Eigenschaft.
1. Schon klar dass es eine "fehlende zugesicherte Eigenschaft" wäre. Nur muss diese erstmal auch zugesichert sein

2. Stellt sich daher die Frage ob die Eigenschaft in Form der Laufleistung tatsächlich im Kaufvertrag zugesichert wurde. Wenn dem nicht ist und dem Verkäufer auch nicht nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug beim Verkauf erheblich mehr km drauf hatte als der Tacho anzeigt und der Verkäufer dies wusste, dann hat der Käufer Pech gehabt. So einfach ist leider die Rechtslage.

3. Das gilt so natürlich nur, wenn für das Fahrzeug keine Gewährleistung vom Verkäufer besteht.

Zitat:
Ist ne ganz heisse Kiste, allgemein ist derjenige der wissentlich oder unwissentlich ein KFZ mit gedrehtem Kilometerstand verkauft so richtig in der Uhr - es sei denn er gibt es an.
Falsch ! Wenn der Verkäufer das Fahrzeug schon gedreht gekauft hat und auch nicht zwangsläufig davon ausgehen musste, dass es gedreht war als er es verkaufte, dann kann man ihm GAR NICHTS ! Ist blöd - aber leider zutreffend. Ausnahme: wenn eine Gewährleistung besteht. Bisher ist aber ja nicht mal wirklich nachgewiesen dass das Fahrzeug tatsächlich eine höhere Laufleistung hat. Dafür Bedarf es ggf. eines Gutachtens was schnell deutlich teurer werden kann als die Karre überhaupt Wert ist.

Zitat:
Rückgabe oder Minderung dürften eigentlich immer zu erreichen sein.
Nur dann wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug deutlich mehr Laufleistung hat und der Verkäufer dies arglistig verschwiegen hat. Den Beweis muss aber der Käufer erbringen !

Zitat:
Als Gewährleistung kann die Angabe des km-Standes genügen. Ansonsten muss der Verkäufer nichts davon gewusst haben und ist trotzdem gekniffen, zwar "nur" zivilrechtlich aber das reicht ja...
Geh mit Deiner Behauptung mal zum Freund google und versuche ein Urteil zu finden, welches Deine These stützt .... Du wirst Dich wundern. Die reine Angabe des km-Standes wird von den Gerichten in aller Regel NICHT als zugesicherte Eigenschaft angesehen.

Zitat:
Zitat von Ricky Bobby Beitrag anzeigen
Der Tacho kann ja auch ein ersetzter sei nur mit Falschen Km und das steht weder im Kaufvertrag noch wurde mir was davon gesagt.
Das Grundproblem ist erstmal dass Du ggf nachweisen musst das überhaupt eine Manipulation vorliegt. Wenn Du das nachweisen kannst musst Du ggf nachweisen dass der Verkäufer selber manipuliert hat bzw von der Manipulation gewusst hat.

Dies trifft insbesondere bei einem Privatkauf unter Ausschluss der Gewährleistung zu.

Ist der Verkäufer ein Händler, so sind mindestens 6 Monate Gewährleistung gesetzlich geregelt. Da Du im Oktober gekauft hast könnte ggf die Frist verstrichen sein, dann hilft ggf Gewährleistungsrecht nicht mehr.

Zitat:
Damit nicht genug als wir versuchten aus al denn bekanten Steuergeräten denn Originalen Km Stand zu finden wurde uns das jedes Mal verweigert als hat jemand es gesperrt.
Bisher habe ich noch von keiner Möglichkeit gehört mit der man die STGs gegen auslesen sperren könnte. Geh mal zu einem Forumsmitglied, welches Dir das Fahrzeug mit INPA auslesen kann und nehmt ggf dazu mal das Kombiinstrument raus.

Zitat:
Laut Tacho hab ich 180000 drauf aber laut Motor weit mehr.
Das ist bisher eine reine Behauptung, welche nicht bewiesen ist. Oder hat Dein Motor ne eigene km-Anzeige ?

Nimms mir nicht krumm... ich führe Dir hier letztlich vor, wie sowas vor Gericht behandelt würde.

Zitat:
Beim Kauf war von einem anderen Tacho oder ähnlichem nie die Rede.
Muss auch nicht angegeben werden, wenn der Verkäufer nichts davon weiss bzw die angezeigten km die richtigen sind.

Zitat:
Dagegen muss man sich doch Wehren können! Denn das schlimmste ist ja das ich ihn was ich zwar nicht will so nicht verkaufen kann, den dann mach ich mich Strafbar.
Nicht wirklich - denn bisher ist das mit den gedrehten km nur eine Vermutung von Dir - man kann auch zu einer anderen Ansicht gelangen.

Zitat:
Und Laut Brief der erste Besitzer wahr 1934 Geboren den schließ ich aus, Dann der Vorbesitzer und jetzt ich.
Wenn nur Ihr 3 im Brief steht (was nicht heisst, das es nicht mehr Besitzer gabe - Stichwort Zwischenhändler) dann kontaktiere doch als erstes mal den 1. Besitzer des Fahrzeuges und stelle ihm folgende Fragen:

1. An wen haben Sie damals das Fahrzeug verkauft ?
2. Welchen km-Stand hatte das Fahrzeug laut Tacho als sie es verkauften
3. Stimmte die Laufleistung des Fahrzeuges mit dem km-Stand laut Tacho überein und wenn nicht - wusste der Besitzer #2 davon ?
4. Liegt der Kaufvertrag ihnen noch vor und könnte ich eine Kopie bekommen

Aus den Antworten lassen sich dann ggf. Schlüsse ziehen, die Deine Vermutung stützen oder eben auch nicht.

Zitat:
Also ich kann und will das nicht so hin nehmen. Es geht mir auch nicht um Almosen nur will ich das alles wieder seine Richtigkeit hat. Oder Lieg ich da so daneben
Nein, damit liegst Du, wenn Deine Vermutung zutrifft natürlich richtig. Aber es kann mitunter halt sehr schwer sein dem Verkäufer ein entsprechendes Fehlverhalten nachzuweisen. Und da Du was willst bist vor Gericht dann eben Du in der Beweispflicht.
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2011, 10:18   #29
rubin
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rubin
 
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
Standard

Rechtstreit hin oder her, dass ist erst das Thema, wenn der TE weiss ob dem so ist.

Zum Auslesen des LKM würde ich vielleicht mal das IKE abklemmen und mich direkt auf den Bus "klemmen".
rubin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2011, 13:07   #30
Ricky Bobby
Aus Freude am Fahren
 
Benutzerbild von Ricky Bobby
 
Registriert seit: 06.10.2010
Ort: Baldham
Fahrzeug: e38 740i BJ 07.1997
Standard

Danke Andimp3 für deine mühen. Ja klar bin ich in der Beweispflicht und ich stell mir das auch nicht einfach vor. Der Zweitbesitzer der das Auto 11 Jahre hatte und 73 Jahre alt ist Schlisse ich mal aus
Was das schlampige Tauschen des Kombis angeht. Und ja die IKE Fahrgestellnummer ist eine andere als die am Fahrzeug selbst. Im IKE steht auch das es aus einem e39 ist und mit einem I-Bus Interface
Haben wir es auch Versucht doch ohne erfolg. Klar geht nix ohne Recherche der Vorbesitzer, Gutachten, Tüv-Berichte usw., aber bin mir doch sicher das sich da was herausfinden Lässt hab ja auch fast alle Unterlagen und ich kann mir ebend nicht vorstellen, das der Punkt vor mir niemanden aufgefallen ist.
Ricky Bobby ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Elektrik: Tacho(nur Tacho) ohne Funktion -tauschbar?? BestDad55 BMW 7er, Modell E32 4 31.10.2005 19:46
KM Zähler Manipuliert !!! Dembol BMW 7er, allgemein 23 12.02.2004 21:40


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:54 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group