BMW 7er, Modell E38 |
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11.06.2007, 18:33
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Rinteln
Fahrzeug: E38-740 (03/96)
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Probleme beim Tüv....
Hi!
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...?
Ich war heute beim Tüv um mir meine Felgen (die ich gebraucht gekauft habe)
eintragen zu lassen.
Dabei gab es folgende Probleme...
Ich hatte kein Gutachten für die Felgen,sondern vom Vorbesitzer nur eine Kopie der Eintragung.
Felgen:Kreuzspeiche 101 in 9 u.10x20 mit 245/40R20 u. 275/35 R 20.
Der Prüfer hat darauf hin im Computer nachgeguckt ob es für die Rad Reifenkombination eine Freigabe vom Hersteller gibt.
Die gab es zum Glück...tja,zu früh gefreut...Er hat mir die Räder nicht eingetragen weil die Reifen seiner Meinung nach zu abgefahren waren.
Jetzt kommt aber der Knaller...:
Er sagte ich darf nur Michelin SX fahren,weil es vom Felgenhersteller (BBS) nur eine Freigabe für diesen Reifen gibt!
Dann hab ich gefragt wie es aussieht wenn ich z.B von Dunlop(weil günstiger) eine Unbedeklichkeitsbescheinigung hätte worin steht das ich die Reifen auf der Felge fahren darf..,ob er es dann einträgt.
Daruf meinte er,das er es dann einträgt...aber(!) nur wenn alle 4 Reifen von der gleichen Marke wären!!!Als Begründung sagte er das habe was mit dem ABS und ESP zu tun,deshalb darf ich dann keine verschiedenen Reifen fahren.
Nun meine Frage:
War da ne versteckte Kamera,hatte der TÜV Prüfer zu viel Sonne abbekommen!?
Stimmt das,das ich nur Michelin fahren darf???
Hat irgendwer von euch ein Gutachten für meine Rad-Reifen Kombination!?
Gruß
Commander
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11.06.2007, 18:43
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
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der gute man hat wohl keine ahnung, du darfst auf jedem rad ein anderen reifen fahren (wenn gleiche bauart also zb. radial..) das andere war früher mal..
__________________
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11.06.2007, 18:43
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2003
Ort:
Fahrzeug: Buchloe
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Zitat:
Zitat von commander.1977
Hi!
Nun meine Frage:
War da ne versteckte Kamera,hatte der TÜV Prüfer zu viel Sonne abbekommen!?
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Das zweite trifft zu...
Er sollte eigentlich schon mal was von der vor rund 7 Jahren entfallenen Fabrikatsbindung bei Reifen gehört haben. Wichtig sind nur noch die Dimensionen. Marke ist Wurscht.
Such dir einfach einen anderen Prüfer, wer weiß mit was der noch um die Ecke kommt!
Hockeyfreund
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11.06.2007, 18:53
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#4
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Cruiser
Registriert seit: 08.11.2006
Ort: Haag i. OB
Fahrzeug: E65 750i (11/2007)
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Zeit war es...
... daß diese seltsame Marken- und Modellbindung bei den Felgen
mal abgeschossen wird.
Ich hatte selbst das Problem, daß die für meine Felgen freigegebenen
Reifen (und ich hatte doch tatsächlich die Auswahl aus 1 (!) verschiedenen
Modellen ) gar nicht mehr hergestellt wurden! O-Ton TÜV damals:
"Ja, dann schmeissens die Felgen halt weg, wenns keine Reifen mehr
dafür gibt!"
Liebe Grüße
Andre
__________________
E65 750i (Bj. 11/07)
Spritverbrauch durch Tanken und Kilometerzählen ermittelt => genaue Werte!
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11.06.2007, 18:56
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#5
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Individual Azuritschwarz
Registriert seit: 24.05.2005
Ort: Reundorf
Fahrzeug: E38 740i 4,4 Individual 6Gg. Schalter BRC-LPG (PD. 6.97)
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nein.... wenn im gutachten oder von BBS steht, dass man nur diese reifen fahren darf, was da steht, braucht man eine Reifenfreigabe vom Hersteller!
Ich habe das gleiche durch, auch wenn diese reifenbindung entfallen ist!
Da im Alpina räder gutachten steht, Michelin reifen, braucht man Michelin reifen oder eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller für das jeweilige modell!
auch wenn die geschw. und traglast in ordnung sind!
naja, deutsche bürokratie!
Sogar im Fahrzeugscheineintragung steht das drin!! nur in verbindung mit freigegebene Reifenmarke!! d.h. ich fahre Hankook, habe bestätigung dafür bekommen, und diese sind eingetragen
gugg mal unten den link an!
http://www.7-forum.com/forum/showthread.html?t=52706
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11.06.2007, 19:14
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Rinteln
Fahrzeug: E38-740 (03/96)
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Zitat:
Zitat von Swordfisher
nein.... wenn im gutachten oder von BBS steht, dass man nur diese reifen fahren darf, was da steht, braucht man eine Reifenfreigabe vom Hersteller!
Ich habe das gleiche durch, auch wenn diese reifenbindung entfallen ist!
Da im Alpina räder gutachten steht, Michelin reifen, braucht man Michelin reifen oder eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller für das jeweilige modell!
auch wenn die geschw. und traglast in ordnung sind!
naja, deutsche bürokratie!
Sogar im Fahrzeugscheineintragung steht das drin!! nur in verbindung mit freigegebene Reifenmarke!! d.h. ich fahre Hankook, habe bestätigung dafür bekommen, und diese sind eingetragen
gugg mal unten den link an!
http://www.7-forum.com/forum/showthread.html?t=52706
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Die Kopie der Tüveitragung vom Vorbesitzer habe ich hier liegen.
Da ist keine Reifenmarke mit eingetragen!Sonst würde da ja zb drinstehen...BBS LM RAd 10x20 ET 24 mit 275/35 20 (nur in Verbinung mit Michelin sx)
Das ist aber nicht der Fall.
Hat nicht einer von Euch nen Gutachten für meine Felgen oder ne Kopie!?
Beim BMW Händler rücken die das ja nicht raus!
Mich kotzt an das ich 93,50.- bezahlen musste und nen Wisch gekriegt habe,mit dem ich dann..wenn ich neuen Reifen habe,zu dem Tüvprüfer der nen Sonnestich oder schlechte Drogen genommen hat,nochmal hin muss.
Wer weiss was der sich dann noch für Schikenen ausdenkt!?
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11.06.2007, 19:17
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Rinteln
Fahrzeug: E38-740 (03/96)
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Zitat:
Zitat von Bimmer740i
... daß diese seltsame Marken- und Modellbindung bei den Felgen
mal abgeschossen wird.
Ich hatte selbst das Problem, daß die für meine Felgen freigegebenen
Reifen (und ich hatte doch tatsächlich die Auswahl aus 1 (!) verschiedenen
Modellen ) gar nicht mehr hergestellt wurden! O-Ton TÜV damals:
"Ja, dann schmeissens die Felgen halt weg, wenns keine Reifen mehr
dafür gibt!"
Liebe Grüße
Andre
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Hey Andre!
Genau das Problem habe ich noch dazu...Die Michelin SX werden nicht mehr hergestellt.
Gruß
Sascha
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11.06.2007, 19:30
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#8
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Zitat:
Zitat von huskimarc
der gute man hat wohl keine ahnung, du darfst auf jedem rad ein anderen reifen fahren (wenn gleiche bauart also zb. radial..) das andere war früher mal..
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So einfach ist das nicht - es dürfen nur Achsweise ein anderes Profil bzw. Hersteller verbaut sein - auf 4 Felgen 4 verscheidene Hersteler bzw. Profil, ist nicht zulässig ...
Auch wenn eine Herstellerbindung bzw. Profilbindung gesetzlich nicht mehr gibt, muss aber der im Gutachten angegebene Hersteller und Profil, bei einer neu Eintragung verbaut sein, weil zur Zeiten der Abnahme der Rad/Reifenkombi besondere Anforderungen erfüllt werden mussten ...
Wie schon @Swordfisher geschrieben hat, kann die Hersteller/Profilbindung umgangen werden, in dem man(n) zu aktuellen Reifen eine Freigabe hat ... Bei der Freigabe wird vom Hersteller bestätigt, das die besonderen Anforderungen erfüllt sind ...
@commander.1977 ...
Sei mir nicht böse, aber du hattes wirklich auf der Hinterachse sehr wenig Profil - die Verschleißgrenze war eindeutig erreicht - wir haben uns ja zum Wochenende beim Auspuffumbau gesehen und ich kann mich erinnern, das ich dir das auch mit den Reifen gesagt hatte ...
Wenn du für die Hinterachse die Dunlop gekauft hast und immernoch das Problem mit der Eintragung hast, komm ein Freitag wieder nach HH - ich lass dir dann die Rad/Reifenkombi per §19 bzw. §21 eintragen ...
Zitat:
Zitat von commander.1977
Die Kopie der Tüveitragung vom Vorbesitzer habe ich hier liegen.
Da ist keine Reifenmarke mit eingetragen!Sonst würde da ja zb drinstehen...BBS LM RAd 10x20 ET 24 mit 275/35 20 (nur in Verbinung mit Michelin sx)
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Eine Kopie von einem X Eintrag ist nicht für den Prüfer bindend, für Ihn ist nur Bindend, was Er in seinen Unterlagen als Vorgabe bzw. Mustergutachten findet ...
Ich hoffe, du bist mit dem Umbau zufrieden und deine Nachbarn haben dich noch lieb
Gruß ...
@freak
Geändert von freak (11.06.2007 um 19:36 Uhr).
Grund: Nachtrag :
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11.06.2007, 19:41
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Rinteln
Fahrzeug: E38-740 (03/96)
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Zitat:
Zitat von freak
So einfach ist das nicht - es dürfen nur Achsweise ein anderes Profil bzw. Hersteller verbaut sein - auf 4 Felgen 4 verscheidene Hersteler bzw. Profil, ist nicht zulässig ...
Auch wenn eine Herstellerbindung bzw. Profilbindung gesetzlich nicht mehr gibt, muss aber der im Gutachten angegebene Hersteller und Profil, bei einer neu Eintragung verbaut sein, weil zur Zeiten der Abnahme der Rad/Reifenkombi besondere Anforderungen erfüllt werden mussten ...
Wie schon @Swordfisher geschrieben hat, kann die Hersteller/Profilbindung umgangen werden, in dem man(n) zu aktuellen Reifen eine Freigabe hat ... Bei der Freigabe wird vom Hersteller bestätigt, das die besonderen Anforderungen erfüllt sind ...
@commander.1977 ...
Sei mir nicht böse, aber du hattes wirklich auf der Hinterachse sehr wenig Profil - die Verschleißgrenze war eindeutig erreicht - wir haben uns ja zum Wochenende beim Auspuffumbau gesehen und ich kann mich erinnern, das ich dir das auch mit den Reifen gesagt hatte ...
Wenn du für die Hinterachse die Dunlop gekauft hast und immernoch das Problem mit der Eintragung hast, komm ein Freitag wieder nach HH - ich lass dir dann die Rad/Reifenkombi per §19 bzw. §21 eintragen ...
Eine Kopie von einem X Eintrag ist nicht für den Prüfer bindend, für Ihn ist nur Bindend, was Er in seinen Unterlagen als Vorgabe bzw. Mustergutachten findet ...
Ich hoffe, du bist mit dem Umbau zufrieden und deine Nachbarn haben dich noch lieb
Gruß ...
@freak
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Hi Freak!
Will der Prüfer den Du hast ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller!?
Was kostet die Eintragung?
Meine nachbarn sind noch ganz entspannt...Nur die rennleitung hat gestern nen langen Hals gemacht...kamen aber nicht hinterher!
Bin super zufrieden.Ist nicht zu laut und die Optik ist bombe!
Setze die Tage Fotos rein!
gruß
Sascha
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11.06.2007, 20:03
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#10
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Zitat:
Zitat von commander.1977
Will der Prüfer den Du hast ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller!?
Was kostet die Eintragung?
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Hallo, Sascha ...
Ja, die Freigabe vom Reifenhersteller muss eingeholt werden - dies beschleunigt die Abnahme der Rad/Reifenkombi - die Freigabe kannst Du einholen, oder aber auch Ich für Dich, wenn du mir einige Daten von deinem Fahrzeug gibst - die Abnahme nach §19 bzw. 21 kostet ca. 160€ - in dem Zusammenhang können Wir auch gleich die Endrohre bzw. Auspuffanlage eintragen lassen - der Eintrag der Endrohre kostet unwesendlich mehr, da du für die Endrohre eine ABE hast und so keine Einzelabnahme erforderlich ist ...
Gruß ...
@freak
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