Zitat:
Zitat von 730_Bam
ich würde ganz gerne meine Scheiben Tönen lassen Heckscheibe,zwei Hinteren und evtl auch Fahrer u. Beifahrerseite (finde das sieht richtig geil aus) darf man die denn Tönen???Ich hab gehört das man die zwei Vorderen Scheiben nur bis zu einem bestimmten Prozent (Dunkelheit)Tönen darf ist das Wahr???
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Leider nicht machbar. Also machbar schon, kostet aber dann die Kleinigkeit von mind. 3 Punkten und 90-135 Euro.
Für jede in Deutschland zugelassene Folie gibt es eine ABG (=Allgemeine Bauartgenehmigung).
Die Scheiben sind bauartgenehmigte Teile im Sinne von § 22a StVZO i. V. m. der Fahrzeugteileverordnung.
Da die Folien-ABG ausdrücklich ausweist, dass das Versehen mit Folie nur für Scheiben zulässig ist, die für die Sicht des Fahrzeugführer nicht von Bedeutung sind Resp. sich nicht im 180°-Sichtfeld befinden, gibt es hier demnach keine legale Möglichkeit, die vorderen Seitenscheiben mit einer dunklen Folie zu tönen.
Einzig legale Möglichkeit ist bisher das Verfahren, das die Fa. Foliatec
anbietet.
Allerdings werden die dort ebenfalls angesprochenen 70% bereits auch bei den niedrigsten Tönungsgraden überschritten, so dass hier tatsächlich nur eine glasklare Folie als Einbruchsschutz in Frage käme.
Bei einem E38 ist das Verfahren nicht durchführbar.
Bezüglich des Flutens hat das KBA festgestellt, dass es kein legal zugelassenes Verfahren gibt, um diese Änderung der Bauart genehmigen zu lassen, da derartige Genehmigungen NUR das KBA erteilen kann, nicht aber der aaS.
Der aaS kann Änderungsabnahmen durchführen, wenn ein Teilegutachten oder eine ABE vorhanden ist, bei Erfordernis einer ABG kann er das nicht.
Die Frontscheibe darf in keiner Weise verändert werden. Sonnenschutzaufkleber im Oberkantenbereich sind allerdings zulässig.