BMW 7er, Modell E38 |
|
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
15.12.2002, 23:58
|
#1
|
Gast
|
RIESEN ELEKTRIK PROBLEM BEI "NEU" GEKAUFTEM 730i E38
Hallo Leute,bin zum ersten Mal hier!
Ich hab ein großes Problem mit meinem gbraucht gekauften 730i,E38,V8,Bj.94.
Hab das Auto vor genau einer Woche von nem privat Mann gekauft und hab die Hölle bis jetzt erlebt!Zuerst íst mir am selben Abend das Zündschloß kaputt gegangen,welches ich 360 Grad drehen konnte und nah einigem rumspielen wieder den Motor starten konnte.BMW sagte schloß defektmuß ein neues rein,welches mich 228,83 Euro kostete!!! Dies nicht genug,als ich vorgestern ins Auto saß und losfuhr lechtete die ABS und Traktionskontrolle permanent und der Tacho zeigte nicht die gefahrenen Kmh an,er hat nicht mal die km gezählt die ich fuhr! Ich bin zu nem Freund gefahren um mit ihm darüber zu reden,setzte mich ins Auto machte die Zündung an und ich das Auto zeigte mir im Bordcomputer das GETRIEBENOTPROGRAMM an!!!!
Bin sofort zu BMW gefahren (sowie es aussieht werde ich wohl dort jetzt Stammkunde!!!) die haben mir gesagt das sie mal den fehlerspeicher abrufen.Es stellte sich heraus das das Auto ein riesen großes Elektrikproblem hat, z.B. die elektrischen Fenster gehen von selber runter,der Tacho schlägt auf einmal ganz aus,das Getriebenotprogramm ist immer noch drin und und und...
Was kann ich dagegen machen???
Hab mehrmals versucht mit dem Verkäufer zu reden,gleich nach dem das Schloß kaputt war hatten wir uns schon ein bischemn gezankt!!! Als noch der Elektrik defekt dazu kam war mir alles egal, ich wollte das Auto zurückgeben!!!
Ich hatte von ihm nur eine Handynummer die von seiner Freundin war,die aber plötzlich mit ihm Schluß gemacht hatte und nicht mehr wusste wo er war.
Dies kam mir alles ein bisschen spanisch vor,ich bekam über die Auskunft die Telefonnummer heraus rufte ihn an und erklärte ihm alles.Ich forderte das er das Auto,welches noch auf ihn angemeldet war, zurük zu nehmen. Er sagte er will damit nichts zu tun haben ich solle zum Anwalt gehen!
Ich machte ihm nochmals deutlich das ich ihn Anzeigen werde wegen Betruges,weil er mir jetzt mal abgesehn von dem Elektrikschaden, 2 Sachen beim Verkauf nicht genannt hatte. Erstens der Cassetenrecorder im BMW (original von BMW) war defekt,eine Cassete steckt drin und geht nicht mehr raus! Seine Antwort: Zuerts sagte er, er hat es nie genutzt danach sagte er er habe es vergessen! Zweitens die Beifahrerscheibe hängt immer ungefähr in der Mitte und geht nicht sauber hoch,seine Antwort die hängt ab und zu, hab ich vergessen!!!
Verarschen lass ich mich von niemandem und deshalb will ich zum Anwalt gehen!
Kann ich erreichen das Auto zurückzugeben oder nicht ???
Würde mich freuen über jeden der mir mit Rat und Tat zur Seite steht! Danke!
[Bearbeitet am 15.12.2002 von Mr.T]
|
|
|
16.12.2002, 00:19
|
#2
|
Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
|
Da hilft es nur zum Rechtsanwalt zugehen, der die Sache ueberpruefen muss.
Die Hintergruende sind nicht klar ersichtlich. Gibt es einen detaillierten Kaufvertrag. Sehr wichtig.
In so einem Fall hilft es nicht hier ein paar Ratschlaege zu bekommen. Das muessen Profis sein, die das Recht genau kennen. Also zu einem guten Rechtsanwalt, der die Sache ueberpruefen kann und dann entscheiden, was zu machen ist.
Tut mir leid, aber da komt wohl ein Problem auf dich zu.
Erich
|
|
|
16.12.2002, 00:24
|
#3
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2002
Ort: Laatzen
Fahrzeug: 730d bj.02.99
|
Lies mal den Kaufvertrag durch ob er die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Wenn nicht muß er Dir Gewährleistung geben.
Setz ihm eine Frist zum beheben der Schäden.
Gruss Dieter
|
|
|
16.12.2002, 00:28
|
#4
|
Gesperrt
Registriert seit: 25.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
|
Hallo Mr. T,
ich würde dir empfehlen zu einem Anwalt zu gehen, und dich beraten zu lassen, wenn du den Verkauf rückgängig machen willst. Die entscheidende Frage dabei dürfte wohl sein ob der Verkäufer dir die gravierenden Mängel verschwiegen hat, obwohl er sie kannte. Dazu müßtest du wohl aber beweisen das die Mängel nicht erst bei dir aufgetreten sind, und das du den Wagen mit der Zusicherung verkauft bekommen hast, das er ohne Mängel ist. Einen Kaufvertrag gibt es wohl nicht, daher wäre es gut wenn du Zeugen für das Geschäft hättest.
Aber alles was ich hier sage kann natürlich juristisch auch kompletter Blödsinn sein, denn Recht und Gesetz sind ziemlich kompliziert und da kann man sich nicht auf ein Bauchgefühl verlassen. Der Faktor Zeit arbeitet hier sicher gegen dich, also würde ich sagen gehe sofort mal zum Anwalt, und investiere das Geld für eine Beratung.
Grüße,
Hitch
|
|
|
16.12.2002, 00:32
|
#5
|
Gesperrt
Registriert seit: 25.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
|
Zitat:
Orginal gepostet von Dieter2
Lies mal den Kaufvertrag durch ob er die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Wenn nicht muß er Dir Gewährleistung geben.
Setz ihm eine Frist zum beheben der Schäden.
|
Gewährleistung gibt es meines Wissen nach nicht bei Geschäften zwischen Privatleuten, da kann man nur bei arglistige Täuschung oder Betrug etwas machen.
|
|
|
16.12.2002, 10:59
|
#6
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.07.2002
Ort: Singen
Fahrzeug: MB 320 CDI
|
Naja das ist schwer!!! Die Frage ist wohl auch ob er das Geld überhaupt noch hat?????
Weil wo nichts ist kannst du nichts holen!!!!
Auf jeden fall nicht lange überlegen und sofort zum Anwalt,keine Zeit verlieren das ist wohl wichtig!!!
Viel Glück und Grüße Thorsten
|
|
|
16.12.2002, 12:29
|
#7
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2002
Ort: Laatzen
Fahrzeug: 730d bj.02.99
|
[quote] Orginal gepostet von Hitcher
Zitat:
Orginal gepostet von Dieter2
Gewährleistung gibt es meines Wissen nach nicht bei Geschäften zwischen Privatleuten, da kann man nur bei arglistige Täuschung oder Betrug etwas machen.
|
Doch,Gewährleistung gibt es auch unter Privatleuten.
Der Unterschied zu Geschäftsleuten ist der,der Privatmann kann die Gewährleistung ausschließen und
der Geschäftsmann nicht.
Wenn Du was verkaufst und die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausschließt mußt du sie auch leisten.
Gruss Dieter
|
|
|
16.12.2002, 14:14
|
#9
|
Taxifahrer
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
|
"Gekauft wie gesehen" heisst eigentlich, dass Du Dich mit allen Mängeln einverstanden erklärst und das Auto im Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe erwirbst. Ob umgeschrieben oder nicht spielt dabei keine Rolle. Die Formulierung ist meines Wissens, abgesehen von arglistiger Täuschung, ein Persilschein für den Verkäufer. Für Mängel, die nach dem Verkauf auftreten haftet der Verkäufer ohnehin nicht. Und Du musst beweisen, dass die Mängel schon vor dem Verkauf aufgetreten sind und der Verkäufer davon Kenntnis hatte. Auch bei einem ehemaligen Autohändler kann man nicht voraussetzen, dass er sich mit Kfz-Elektrik auskennt. Ich fürchte, Du hast ganz schlechte Karten.
Gruss
Franz
[Bearbeitet am 16.12.2002 von Franz3250]
__________________
Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
|
|
|
16.12.2002, 14:28
|
#10
|
ehemals "TÜV-Killer"
Registriert seit: 28.05.2002
Ort: Schönefeld / Berlin
Fahrzeug: E65 (745i) EZ 05.2002, E46 TI compact, Chrysler Neon II
|
Mr. T.
Hatte ähnliches Problem vor ein paar Jahren auch mal. Nach meiner Erfahrung kann ich nur Franz
recht geben. Eigentlich ist der Verkäufer gut raus.
Bei diesem Auto, war nach zwei Wochen der Kat kaputt . bin der Meinung, das ich den schon kaputt gekauft habe, nur keine Ahung hatte. Gekauft wie gesehen ?!
In deinem Fall etwas fieser.
Wünsche dir viel Glück,
André
__________________
"Erinnere dich an die Vergangenheit, träume von der Zukunft, aber lebe heute!" von Sören Kierkegaard (1813-1855)
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|