BMW 7er, Modell E38 |
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01.09.2007, 20:26
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
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Zitat:
Zitat von Straubinger
hier erstmal zu Deinem Wunsch Andrzej KLICK.
Gruss Straubinger
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Du hast Post, Micha
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02.09.2007, 01:03
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#12
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Camaro-Infizierter
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Elsfleth
Fahrzeug: Chevrolet Camaro 6.2 V8 L99 MY2014
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Zitat:
Zitat von Gigazwerg
Siehe Bild..... Nr. 7 & Nr. 8
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OK. Überzeugt. Fraglich bleibts dennoch, ob ein als Tagfahrlicht genutztes gedimmtes Fernlicht oder gedimmte Nebler heutzutage wirklich noch verkehrsrechtlich bemängelt wird, solange es den technischen Anforderungen für Tagfahrlichteinrichtungen in Deutschland bzw. in der EU entspricht. Meine Süße sowie einige Freunde und Bekannte mit ihren Vectras/Signums fahren bereits mit "freigeschalteten" gedimmten Neblern als Tagfahrlicht herum und wurden nach Kontrolle wegen eingeschalteten Neblern (so halt der erste Eindruck als Grund fürs Rauswinken) Folgenfrei wieder fahren gelassen, nachdem während der Kontrolle vorgewiesen werden konnte, dass es sich eben nicht um eingeschaltete Nebler (also Standlicht mit 100% Leuchtkraft der Nebler), sondern als Tagfahrlicht verwendete Nebler (alleiniges Leuchten mit 50-60% Leuchtkraft; automatisches Erlöschen bei Aktivierung des Stand- und Fahrlichts) handelt, die den technischen Anforderungen für Tagfahrlicht entsprechen.
__________________
Das Leben ist ein scheiss Spiel - aber die Grafik ist saugeil!
Aktueller Verbrauch:
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02.09.2007, 09:53
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#13
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Starker Widder ,)
Registriert seit: 14.07.2006
Ort: Tölzer-Land
Fahrzeug: Dodge Caliber SRT4 Mod.´09
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....also....
Da bei Tagfahrlicht,wenn es sich in Fernlicht oder Nebelscheinwerfer befindet,KEIN Standlicht brennt,sowie die Heckbeleuchtung nicht in Betrieb sein dürfte,sollten doch die "Herrn von der Edelweißgewerkschaft" doch den unterschied bemerken denk ich..... zumal dann beim einschalten der Beleuchtung das Tagfahrlicht ausgeht....
Also ich meine,das es da keinen Ärger gibt.....zumal das Tagfahrlicht beim Audi NICHT extra in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist...
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02.09.2007, 22:27
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#14
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Camaro-Infizierter
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Elsfleth
Fahrzeug: Chevrolet Camaro 6.2 V8 L99 MY2014
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Sagte ich doch *g* Deswegen konnten sie nach der Kontrolle auf vermeintlich eingeschaltete Nebler unbehelligt weiterfahren
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03.09.2007, 00:35
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
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Nebelscheinwerfer, ob gedimmt oder nicht gedimmt sind in Deutschland als Tagfahrlicht nicht zulässig.
Da es hierzu keine konkrete rechtliche Regelung in Bezug auf Nebelscheinwerfer i.V.m. Tagfahrlicht, gilt die letzte gültige Regelung welche besagt: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.“ [§ 17 Abs. 3 StVO]
Dazu gehört der Tatbestand 117142 („Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.“ – 10,00 €)
In Deutschland sind demnach spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen.
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest. Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 besagt unter anderem:
*Stärke zwischen 400–800 candela pro Scheinwerfer
*Weißes Licht
*Automatisches Einschalten mit der Zündung
*Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
*Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Zusätzlich wurde zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam. (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085).
Unter Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten auch ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.
Erlaubt ist auch eine Fahrlichtschaltung der Frontscheinwerfer, welche als Tagfahrlicht dienen sollen, geringfügig zu reduzieren. Die Reduzierung darf jedoch nur in den Toleranzen der o.g. ECE stattfinden.
Hoffe das ist jetzt mal soweit aufgeklärt.
Grüße
Jörg
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03.09.2007, 00:44
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#16
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Camaro-Infizierter
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Elsfleth
Fahrzeug: Chevrolet Camaro 6.2 V8 L99 MY2014
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Tja, und was willst Du uns nun damit sagen? Dass Du Dir nun in Deinem Beitrag selbst widersprichst?
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03.09.2007, 01:02
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
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Zitat:
Zitat von SoulOfDarkness
Tja, und was willst Du uns nun damit sagen? Dass Du Dir nun in Deinem Beitrag selbst widersprichst?
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Das musst du mir jetzt erklären
Wo wiederspreche ich mir?
Gruß
Jörg
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03.09.2007, 01:09
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#18
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Camaro-Infizierter
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Elsfleth
Fahrzeug: Chevrolet Camaro 6.2 V8 L99 MY2014
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Zitat:
Zitat von Joerg
Nebelscheinwerfer, ob gedimmt oder nicht gedimmt sind in Deutschland als Tagfahrlicht nicht zulässig.
...
*Stärke zwischen 400–800 candela pro Scheinwerfer
*Weißes Licht
*Automatisches Einschalten mit der Zündung
*Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
*Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
...
Erlaubt ist auch eine Fahrlichtschaltung der Frontscheinwerfer, welche als Tagfahrlicht dienen sollen, geringfügig zu reduzieren. Die Reduzierung darf jedoch nur in den Toleranzen der o.g. ECE stattfinden.
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Habs mal auf die wesentlichen Teile reduziert. Wenn die Nebelscheinwerfer in ihrer Ansteuerung als Tagfahrlicht alle o.g. Vorgaben einhalten, gibt es keine Grundlage, um die 10 Euro für den von Dir zitierten Tatbestand 117142 einzukassieren, da sie in dem Zustand nicht als Nebelscheinwerfer fungieren.
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03.09.2007, 01:14
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
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Zitat:
Zitat von SoulOfDarkness
Habs mal auf die wesentlichen Teile reduziert. Wenn die Nebelscheinwerfer in ihrer Ansteuerung als Tagfahrlicht alle o.g. Vorgaben einhalten, gibt es keine Grundlage, um die 10 Euro für den von Dir zitierten Tatbestand 117142 einzukassieren, da sie in dem Zustand nicht als Nebelscheinwerfer fungieren.
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Da sind wir beim Punkt. Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer und bleiben Nebelscheinwerfer.
Wenn wie von dir angesprochen eine Dimmung dieser als Tagfahrlicht fungieren, dann gilt hier natürlich auch die Bestimmung für Tagfahrlicht, welche wiederrum besagt:
*Abstand vom Boden: mindestens 250mm, maximal 1500mm
*Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600mm
*Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400mm
Die ECE-Regelung R48 legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für "Running Light") tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
Gruß
Jörg
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03.09.2007, 01:17
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#20
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Camaro-Infizierter
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Elsfleth
Fahrzeug: Chevrolet Camaro 6.2 V8 L99 MY2014
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Und wo sind die Nebelscheinwerfer meisst angebracht?
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