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19.05.2015, 12:53
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von Teilegott
Frontscheibe und Seitenscheiben kann man tauchen lassen. Dafür gab es mal was mit TÜV....
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Nö, nicht legal.
Was nicht heißt, dass das nicht gemacht wurde. Oder im Einzelfall vielleicht ein unwissender TÜVler irgendwas unterschrieben hat.
Unterm Strich bleibts illegal.
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19.05.2015, 13:00
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#12
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█юЮ∏ξДღÞ₪ஆקƸ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ│ │█║▌│
Registriert seit: 28.04.2011
Ort: Castrop-Rauxel
Fahrzeug: E38 740iA (08.99) Sonderablauf Dienstfahrzeug
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Frontscheibe muss 90% Licht durch lassen.
Vorderen Seitenscheiben 70% und hinten ist es schnuppe.
Bedenke aber dass Glasscheiben eh keine 100% Licht durch lassen.
Kleines Beispiel... Die Golf und Asien Fraktion klebt sich vorne gerne diesen Streifen oben in die Scheibe, wo bei anderen der s.g. Grünkeil ist. Alles am Rande der legalität.
Hatte nicht grad ein Forumler sich die Scheiben auch vorne folier?!
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19.05.2015, 13:14
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#14
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Originalallergiker...
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Bad Lauterberg im Harz
Fahrzeug: BMW E38 728i M52 v.11/99 5gang, E28 2,5l 24V Vanos, E24 628CSi, E21 325i, VW Bus T3 und und und...
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19.05.2015, 13:21
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#15
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█юЮ∏ξДღÞ₪ஆקƸ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ│ │█║▌│
Registriert seit: 28.04.2011
Ort: Castrop-Rauxel
Fahrzeug: E38 740iA (08.99) Sonderablauf Dienstfahrzeug
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Schade, wüsste gerne wo das Preislich liegt
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19.05.2015, 13:26
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
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Schinko_74 : Warum? Ist ja wohl kein Geheimniss mehr. Machen 98% der Glaser
juelz : Das auf dem Bild ist glaube ich sogar zulässig. Es ist ja die Lichdurchlässigkeit die vorgeschrieben wird. Aber wenn sie stark verspiegelt ist ist es glaube ich kein Problem. Weiß es aber selber nicht zu 100%
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19.05.2015, 13:31
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#17
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█юЮ∏ξДღÞ₪ஆקƸ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ│ │█║▌│
Registriert seit: 28.04.2011
Ort: Castrop-Rauxel
Fahrzeug: E38 740iA (08.99) Sonderablauf Dienstfahrzeug
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Hatte selber in jungen Jahren mal alle Scheiben bis quf die Front foliert und hab dafür auch ordentlich Punkte eingefangen, Bußgeld zahlen dürfen und den Wagen nach abkratzen der Folie wieder vorführen müssen.
Kannte mich damals mit den Regelungen nicht aus und wurde eines besseren belehrt. Nun kommt sowas für mich nicht mehr in Frage...
Aber die Möglichkeit legal zu folieren besteht definitiv! Ich würde aber wenn der Preis stimmt dieses coating vorziehen!
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19.05.2015, 13:38
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
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juelz : Das tauchen der Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben ist auch nicht zulässig. Dazu gibt es genug Stoff im Internet zu lesen. Das TÜV Gutachten was es angeblich dazu geben sollte war nicht wirklich anerkannt und das eintragen auch nur möglich bei denen im Haus bei Ihrem (ich denke mal Kaffee und Kuchen) Prüfer. Ich hätte wenn dann Interesse die vorderen Seitenscheiben noch abzudunkeln aber die Frontscheibe kann ruhig so bleiben.
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19.05.2015, 13:38
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von Teilegott
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Viel Marketing-Gelaber auf der Seite aber keine Fakten und keine Preise.
Zitat:
Zitat von Bavarian740i
juelz : Das tauchen der Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben ist auch nicht zulässig. Dazu gibt es genug Stoff im Internet zu lesen. Das TÜV Gutachten was es angeblich dazu geben sollte war nicht wirklich anerkannt und das eintragen auch nur möglich bei denen im Haus bei Ihrem (ich denke mal Kaffee und Kuchen) Prüfer.
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Jup so siehts aus.
Ahnungslose und/oder böswillige TÜVler die alles unterschreiben, was ihnen der "Partnerbetrieb" hinlegt, gibt's ja nun auch.
Legal geht nur klare, farblose Splitterschutzfolie auf den vorderen Seitenscheiben.
Haben wir vor kurzem erst durchgekaut, hier:
http://www.7-forum.com/forum/40/uv-s...ch-213771.html
Wie gesagt: vielleicht findet der MotzCop ja den Thread noch und sagt (mal wieder) was dazu....
Geändert von KaiMüller (19.05.2015 um 13:46 Uhr).
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19.05.2015, 13:55
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#20
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█юЮ∏ξДღÞ₪ஆקƸ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ│ │█║▌│
Registriert seit: 28.04.2011
Ort: Castrop-Rauxel
Fahrzeug: E38 740iA (08.99) Sonderablauf Dienstfahrzeug
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So läuft das doch immer bei tuning Werkstätten... Hauseigener Prüfer und zack. Aber wenn es einmal eingetragen ist wieso sollte dann noch was schief gehen, vorallem wenn man es sich danach in den Schein eintragen lässt.
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