BMW 7er, Modell E38 |
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16.10.2002, 20:42
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: saarbrücken
Fahrzeug: 750i E38 ve4kauft, Z3 M Coupe H&H, Hummer H3, E-Klasse 500E M55,Hayabusa RZ
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Könnt ihr da Bitte mal drüber lesen!
meint ihr ich kann den vertrag so lassen, ohne dass ich ärger kriege! ich weis gehört nicht hierrein. aber unten lesen es nicht alle. kann man ja morgen verschieben, da der käufer morgen kommt! danke!
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Kaufvertrag:
Gegenstand des Kaufvertrages ist ein Unfall Fahrzeug der Marke General MOT-GMC (USA) Chevrolet Corvette, mit der Fahrgestellnummer: 1Z8749S421425
Das KFZ.1Z8749S421425 ist nicht mehr Fahrbereit und zeigt einen erheblichen Unfallschaden. (der nicht begutachtet wurde)
Aussagen über Ausmaß des Schadens, kann der Verkäufer keine Treffen, da er nicht das Aussmaß des Schadens kennt!
Das KFZ 1Z8749S421425 ist nicht zugelassen, hat weder TÜV noch eine gültige AU!
Das KFZ 1Z8749S421425 ist seit dem 16-06.2000 abgemeldet!
Das KFZ 1Z8749S421425 weißt erhebliche Mängel auch Technicher Art auf, dem Verkäufer sind nicht alle Mängel bekannt!
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden (egal welcher Art) die nach dem Verkauf am KFZ 1Z8749S421425 auftretten oder festgestellt werden!
Das Fahrzeug wird vom Verkäufer unter AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG verkauft!!
Der Kaufpreis beträgt 5000Euro in Worten Fünftausend Euro, Dieser Betrag ist bei Übergabe Bar an den Verkäufer zu zahlen!
Verkäufer:
Roland Eckstein Käufer:
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16.10.2002, 20:45
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 728i (E38)
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Bis auf nen kleinen Vertipper ok, denke ich. Wenn du das Teil privat verkaufst, ist das so iO.
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16.10.2002, 20:46
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 26.09.2002
Ort:
Fahrzeug: 728i (E38)
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Dürfte passen, da man als verkaufende Privatperson jegliche Gewährleistung ausschliessen kann. Und das tust du ja im Text.
Du darfst jedoch nichts arglistig verschweigen - auch darauf weist du hin. Dürfte meiner Ansicht nach also OK sein.
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16.10.2002, 20:48
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.04.2002
Ort:
Fahrzeug: 740i (09/97) , DB 300 SL
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Hi Roland,
klingt wie ein echter Knebelvertrag ! Wer den unterschreibt, könnte auch sein Todesurteil unterschreiben !
Ich würde so kein Auto kaufen !
Aber zu Deiner Absicherung natürlich sehr offensiv formuliert und sollte Dir daher jeglichen Ärger vom Hals halten !
Gruß
Blade
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16.10.2002, 20:49
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#5
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 04.05.2002
Ort: Vöhringen
Fahrzeug: E32 735i.A.
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Mehr als nur sicher.
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16.10.2002, 20:51
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: saarbrücken
Fahrzeug: 750i E38 ve4kauft, Z3 M Coupe H&H, Hummer H3, E-Klasse 500E M55,Hayabusa RZ
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ja, blade. normalerweise, würd ich so einen vertrag auch nicht schreiben, aber bei diesem fahrzeug und dem preis, kann ich kein risiko eingehen. steht halt 2 jahre in der garage und ich war nur einmal dort! :(
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16.10.2002, 21:02
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.04.2002
Ort: Aachen
Fahrzeug: 740 iL E38 4,4l
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Ich seh da nichts, was nicht OK wäre. Aber Hauptsache dein 750 endet nicht so.
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16.10.2002, 21:22
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.07.2002
Ort:
Fahrzeug: Specialized S-Works Enduro '04, 760i, 325 Cabrio, 318 tds touring
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Bin weder Rechtsanwalt noch ...
... ist deutsches Recht meine Spezialität. Aber ich würde folgendes hinzufügen:
1) Der Käufer hat sämtliche Informationen über Zustand und Geschichte des Kaufgegenstandes herbeigeschafft oder eingesehen und erklärt sohin, den Zustand des Kaufgegenstandes zu kennen.
2) Der Käufer übergibt dem Käufer den Kaufgegenstand so wie er diesen besessen und benutzt hat.
... das und Fewa Color : Mehr kannst Du für Deine Buntwäsche nicht tun
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16.10.2002, 21:24
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: saarbrücken
Fahrzeug: 750i E38 ve4kauft, Z3 M Coupe H&H, Hummer H3, E-Klasse 500E M55,Hayabusa RZ
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Zitat:
Orginal gepostet von Mark
Ich seh da nichts, was nicht OK wäre. Aber Hauptsache dein 750 endet nicht so.
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jau das wäre ein echter schlag! ich muss meine fahrweise etwas einschränken. mein kollege der oft mit fährt, sieht mich ab und an in rot mit schwrazen hörnen auf der birne. wenn mich einer ärgert geht es immer bis ans limit. letztens musste ich das abs bei ca. 250km/h nutzen. hammerhart!
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16.10.2002, 22:18
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#10
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Taxifahrer
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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@ Roland
Kannste so gehen lassen. Der Zusatz 1 von grizzly ist nicht schlecht, aber nicht unbedingt notwendig. Den Satz "Das KFZ 1Z8749S421425 weist erhebliche Mängel auch technischer Art auf, dem Verkäufer sind nicht alle Mängel bekannt!" würde ich umformulieren wie folgt:
"Das KFZ 1Z8749S421425 weist erhebliche Mängel, auch technischer Art auf, welche dem Verkäufer mangels Sach- und Fachkenntnissen nicht alle bekannt sind. Der Käufer wurde auf diesen Umstand hingewiesen und erklärt ausdrücklich, dieses zu akzeptieren und den Verkäufer von jeglicher Haftung für jedwede jetzt oder später festgestellten Schäden oder deren Folgen zu entbinden." Das sollte in jedem Fall genug Persil sein.
Zusatz 2 von grizzly würde ich weglassen, da er impliziert, dass sich das Fahrzeug in einem irgendwie nutzbaren Zustand befindet, was ja aber nicht der Fall ist. Es kann Dir zwar aufgrund der Haftungsausschlussklausel nichts passieren, aber man sollte sich Verdruss sparen, wenn möglich.
Gruss
Franz
[Bearbeitet am 16.10.2002 von Franz3250]
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Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
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