Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

BMW 7er, Modell E38
 Varianten
 interner Link 12-Zylinder-Benziner
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E38



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 16.10.2002, 20:42   #1
roland eckstein
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von roland eckstein
 
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: saarbrücken
Fahrzeug: 750i E38 ve4kauft, Z3 M Coupe H&H, Hummer H3, E-Klasse 500E M55,Hayabusa RZ
Standard Könnt ihr da Bitte mal drüber lesen!

meint ihr ich kann den vertrag so lassen, ohne dass ich ärger kriege! ich weis gehört nicht hierrein. aber unten lesen es nicht alle. kann man ja morgen verschieben, da der käufer morgen kommt! danke!
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Kaufvertrag:



Gegenstand des Kaufvertrages ist ein Unfall Fahrzeug der Marke General MOT-GMC (USA) Chevrolet Corvette, mit der Fahrgestellnummer: 1Z8749S421425

Das KFZ.1Z8749S421425 ist nicht mehr Fahrbereit und zeigt einen erheblichen Unfallschaden. (der nicht begutachtet wurde)


Aussagen über Ausmaß des Schadens, kann der Verkäufer keine Treffen, da er nicht das Aussmaß des Schadens kennt!


Das KFZ 1Z8749S421425 ist nicht zugelassen, hat weder TÜV noch eine gültige AU!

Das KFZ 1Z8749S421425 ist seit dem 16-06.2000 abgemeldet!

Das KFZ 1Z8749S421425 weißt erhebliche Mängel auch Technicher Art auf, dem Verkäufer sind nicht alle Mängel bekannt!

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden (egal welcher Art) die nach dem Verkauf am KFZ 1Z8749S421425 auftretten oder festgestellt werden!

Das Fahrzeug wird vom Verkäufer unter AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG verkauft!!

Der Kaufpreis beträgt 5000Euro in Worten Fünftausend Euro, Dieser Betrag ist bei Übergabe Bar an den Verkäufer zu zahlen!


Verkäufer:

Roland Eckstein Käufer:
roland eckstein ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 20:45   #2
comix
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard

Bis auf nen kleinen Vertipper ok, denke ich. Wenn du das Teil privat verkaufst, ist das so iO.
comix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 20:46   #3
Janmann
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 26.09.2002
Ort:
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard

Dürfte passen, da man als verkaufende Privatperson jegliche Gewährleistung ausschliessen kann. Und das tust du ja im Text.
Du darfst jedoch nichts arglistig verschweigen - auch darauf weist du hin. Dürfte meiner Ansicht nach also OK sein.
Janmann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 20:48   #4
Blade
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Blade
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort:
Fahrzeug: 740i (09/97) , DB 300 SL
Standard

Hi Roland,

klingt wie ein echter Knebelvertrag ! Wer den unterschreibt, könnte auch sein Todesurteil unterschreiben !
Ich würde so kein Auto kaufen !

Aber zu Deiner Absicherung natürlich sehr offensiv formuliert und sollte Dir daher jeglichen Ärger vom Hals halten !

Gruß
Blade
Blade ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 20:49   #5
Fanta
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 04.05.2002
Ort: Vöhringen
Fahrzeug: E32 735i.A.
Standard

Mehr als nur sicher.
Fanta ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 20:51   #6
roland eckstein
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von roland eckstein
 
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: saarbrücken
Fahrzeug: 750i E38 ve4kauft, Z3 M Coupe H&H, Hummer H3, E-Klasse 500E M55,Hayabusa RZ
Standard

ja, blade. normalerweise, würd ich so einen vertrag auch nicht schreiben, aber bei diesem fahrzeug und dem preis, kann ich kein risiko eingehen. steht halt 2 jahre in der garage und ich war nur einmal dort! :(
roland eckstein ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 21:02   #7
Mark
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 23.04.2002
Ort: Aachen
Fahrzeug: 740 iL E38 4,4l
Standard

Ich seh da nichts, was nicht OK wäre. Aber Hauptsache dein 750 endet nicht so.
Mark ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 21:22   #8
grizzly
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort:
Fahrzeug: Specialized S-Works Enduro '04, 760i, 325 Cabrio, 318 tds touring
Standard Bin weder Rechtsanwalt noch ...

... ist deutsches Recht meine Spezialität. Aber ich würde folgendes hinzufügen:

1) Der Käufer hat sämtliche Informationen über Zustand und Geschichte des Kaufgegenstandes herbeigeschafft oder eingesehen und erklärt sohin, den Zustand des Kaufgegenstandes zu kennen.

2) Der Käufer übergibt dem Käufer den Kaufgegenstand so wie er diesen besessen und benutzt hat.



... das und Fewa Color : Mehr kannst Du für Deine Buntwäsche nicht tun
grizzly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 21:24   #9
roland eckstein
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von roland eckstein
 
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: saarbrücken
Fahrzeug: 750i E38 ve4kauft, Z3 M Coupe H&H, Hummer H3, E-Klasse 500E M55,Hayabusa RZ
Standard

Zitat:
Orginal gepostet von Mark
Ich seh da nichts, was nicht OK wäre. Aber Hauptsache dein 750 endet nicht so.
jau das wäre ein echter schlag! ich muss meine fahrweise etwas einschränken. mein kollege der oft mit fährt, sieht mich ab und an in rot mit schwrazen hörnen auf der birne. wenn mich einer ärgert geht es immer bis ans limit. letztens musste ich das abs bei ca. 250km/h nutzen. hammerhart!
roland eckstein ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 22:18   #10
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
Standard @ Roland

Kannste so gehen lassen. Der Zusatz 1 von grizzly ist nicht schlecht, aber nicht unbedingt notwendig. Den Satz "Das KFZ 1Z8749S421425 weist erhebliche Mängel auch technischer Art auf, dem Verkäufer sind nicht alle Mängel bekannt!" würde ich umformulieren wie folgt:
"Das KFZ 1Z8749S421425 weist erhebliche Mängel, auch technischer Art auf, welche dem Verkäufer mangels Sach- und Fachkenntnissen nicht alle bekannt sind. Der Käufer wurde auf diesen Umstand hingewiesen und erklärt ausdrücklich, dieses zu akzeptieren und den Verkäufer von jeglicher Haftung für jedwede jetzt oder später festgestellten Schäden oder deren Folgen zu entbinden." Das sollte in jedem Fall genug Persil sein.
Zusatz 2 von grizzly würde ich weglassen, da er impliziert, dass sich das Fahrzeug in einem irgendwie nutzbaren Zustand befindet, was ja aber nicht der Fall ist. Es kann Dir zwar aufgrund der Haftungsausschlussklausel nichts passieren, aber man sollte sich Verdruss sparen, wenn möglich.

Gruss
Franz

[Bearbeitet am 16.10.2002 von Franz3250]
__________________

Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:57 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group