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BMW 7er, Modell E38
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Alt 16.10.2002, 17:49   #1
comd
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von comd
 
Registriert seit: 01.09.2002
Ort: Spenge
Fahrzeug: 740iA E65 (03.08)
Standard Verschwiegene Unfallreparatur durch BMW-Händler

Hi,

Vor 2 Monaten habe ich einen 7er bei einem BMW-Händler gekauft. Das Fahrzeug soll unfallfrei sein und in dem Formular "Bestellung für den Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges" ist in dem Feld "Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer " nichts eingetragen.

Ich habe eine Gebrauchtwagenuntersuchung beim ADAC machen lassen. Die haben festgestellt, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte und das Seitenteil ausgedellt und gespachtelt wurde.

Frage: Wie gehe ich taktisch am besten an die Sache heran, wer hat evtl. persönliche Erfahrungen? Sofort Anwalt? Strafanzeige? oder ????

Danke Hartmut

[Bearbeitet am 16.10.2002 von comd]

[Bearbeitet am 16.10.2002 von comd]
__________________
Hartmut
der gerne Dieselt
comd ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 18:22   #2
hasenfuß
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 30.07.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard


ich bin nicht sicher ob das stimmt - aber ich hab mal gehört,
daß nur schäden, bei denen blechteile getauscht wurden, als
unfallschaden angegeben werden müssen, wenn es mit "dengeln"
und spachtel getan war hingegen nicht.
was haben die beim adac denn gesagt, kennen die sich nicht
mit der rechtslage aus ?
warst du denn schon mal beim verkäufer und hast ihn gefragt,
wie er zu diesem sachverhalt steht ?

viel erfolg

dirk
hasenfuß ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 18:40   #3
comd
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von comd
 
Registriert seit: 01.09.2002
Ort: Spenge
Fahrzeug: 740iA E65 (03.08)
Standard

Hi,

ADAC hält sich hier sehr bedeckt. Den Verkäufer habe ich noch nicht angesprochen. Möchte erst wissen welches der beste Weg ist.

Gruss
comd ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 18:50   #4
larrson
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von larrson
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Auenwald
Fahrzeug: 840 ci Schnitzer
Standard

Das ist natürlich mal ein starkes Stück das sich dein Dealer da leistet.

Ich weiß daß es einen Wert gibt, ab welchem man den Schaden ( Unfallschaden o.ä. ) angeben muß. Dieser war mal bei 1000.-DM gelegen. Wie er jetzt ist kannst du am besten über einen Kfz-Sachverständigen erfahren.

Hast du vom ADAC einen Bericht über die Untersuchung bekommen in dem genau drin steht was derer Meinung nach gemacht worden ist ??

Ein zeimlicher guter Weg dürfte auch sein - setz dich mal mit dem Vorbesitzer tel. in Verbindung. Mal sehen was dieser zu dem Schaden sagen tut. Ob er den Wagen womöglich beschädigt an den Händler abgegeben hat und er dann dort gleich gerichtet wurde vor dem Verkauf an dich.

Dann liegt mal der Verdacht des Betruges ziemlich nahe. Wenn du nen Bekannten hast welcher Anwalt ist - hast du ziemlich gute Karten.
Aber zuerst brauchst du mal ein paar Beweise bzw nähere Infos.

Klär das zuerst mal genauer ab und halt uns auf dem Laufenden über den weiteren Vorgang.

Viel Glück auf jeden Fall, warte auf jeden Fall mal mit dem Händler ansprechen bis du genau weißt was Sache ist.
larrson ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 18:57   #5
comd
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von comd
 
Registriert seit: 01.09.2002
Ort: Spenge
Fahrzeug: 740iA E65 (03.08)
Standard

hi,

der Vorbesitzer war eine kleine Software-Firma, die im Mai 2002 dicht gemacht hat. Der Kerl ist tel. oder per mail nicht zu erreichen. Bei BMW-Leasing ist ein Unfallschaden in der Leasingakte nicht vermerkt.
comd ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 20:05   #6
Hitcher
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Wende dich mal an den Verbraucherschutz. Eventuell kannst du den Vertrag rückgänging machen, oder zumindestens eine Wertminderung geltend machen, die der Händler dir erstatten muss. Anwälte sind teuer, aber vielleicht kannst du beim Verbraucherschutz erst mal eine besser Auskunft bekommen.
Auch wenn die bei BMW den Schaden vielleicht nicht kannten, so sind sie sicher doch als Händler in einer Pflicht dir den Wertverlust zu erstatten, weil sie den Wagen ja beim Ankauf sicher auch kontrollieren können, oder müssen?

Das sind aber alles nur Vermutungen, ohne jeden juristischen Hintergrund.

Grüße,
Hitch
Hitcher ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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