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Alt 12.02.2024, 16:44   #21
Nilson
schon über 10 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Nilson
 
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
Standard

Leute, in unserem Land ist nichts unmöglich.

So war es in der DDR möglich, sich ein Stück Land zu pachten und darauf ein Gebäude zu bauen.

Das Gesetz der BRD ist aber so ausgelegt, dass demjenigen, dem das Land gehört, auch Eigentümer des Gebäudes ist, was auf dem Land steht.

Nach der Wiedervereinigung betraf das dann sehr viele "Besitzer" von Wochenendhäuschen und vor allem Garagen.

Sicher gab es eine Übergangsregelung von 30 Jahren, aber nun läuft das aus.
Ich selber hab 4 Garagen, vor ca 3 Jahren erst noch die Dächer neu gemacht für mehrere Tausend Euro. Nun werden die Pachtverträge gekündigt, die Garagen gehen entschädigungslos an die Stadt (Landeigentümer) über und ich kann meine eigenen Garagen, die dann nicht mehr mir gehören, von der Stadt für viel Geld mieten.

Auf meine Bemerkung hin, dass es eine Enteignung sei, wurde mir ins Gesicht gesagt, das es das Gesetz ist, das die Garage dem Landeigentümer gehört und nicht mir. Das ich die Dächer erst neu gemacht hab verrate ich denen lieber nicht, sonst darf ich vielleicht gleich (noch)mehr Miete bezahlen.

Wie ihr seht, alles ist möglich...
__________________
Viele Grüße Jens

Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
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