BMW 7er, Modell E38 |
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18.04.2016, 11:00
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#51
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Mitglied
Registriert seit: 22.01.2003
Ort: Edenkoben
Fahrzeug: E65-735i (07.2002) mit Gasanlage
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Zitat:
Zitat von Kai-derPfleger
Aber, da nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird, sehen die Prüfstellen beieiner normalen HU druüber weg, wenn. sie es überhaubt ssehen.
Also wie hier mit den Gummis/Buchsen: Wenn heile, dann gut.
Und nun ist meine. Tastertur komplett fertig...
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Tjaaa, solange heile...
Sobald es aber zu einem Schaden kommt, insbesondere wenn dabei Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kommen, könnte es brisant werden.
Ich denke, dass der vom Staatsanwalt beauftragte Sachverständige hinreichend schnell dahinter kommt, dass dieses oder jenes Teil NICHT original ist. Dann wird kontrolliert ob es Zulassungen, Genehmigungen Konformitätserklärungen etc pp gibt. Dann wird gegraben, denn man muss ja einen Grund für das Versagen der Technk (oder des Menschen) finden.
Neben dem Bedürfnisses des Staatsanwalts zu ermitteln und des Richters Recht zu sprechen, sind ja auch die Versicherer sehr daran interessiert, sich ihr Geld wenn möglich wieder zu holen.
Ein gerne übersehener Aspekt, wenn es um die Produkthaftung bei selbst hergestellten Komponenten geht.
Ich selbst komme aus dem Elektrobereich und dort wird dieses Thema noch viel übler verniedlicht und Regeln und Gesetze unterwandert. Ist ja nur ein "bisschen" Strom. Beurteilung von Gefährdungen, Dokumentation, Konformitätserklärungen bis hin zur gerichtsfesten Betriebsorganisation halten viele für absolut überflüssigen Schwachsinn.
Auch wenn die Kollegen (egal welchs Gewerk) ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen ausführen stehen sie (und ihre Vorgesetzten) ohne Abnahme mit einem Bein im Knast. Der TÜV? Die Kollegen an der Front blicken ja oft genug selbst nicht durch andere Gewerke durch und gehen meist davon aus, das in der Blackbox schon alles regelkonform gebaut wurde. Ein Schwein, wer Arges dabei denkt.
Gruß
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18.04.2016, 11:58
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#52
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Alpha-Individualist
Registriert seit: 11.03.2016
Ort: Hannover
Fahrzeug: e65-745i (12.01)
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...irgendwie hat das so nicht seien sollen....
Die Müdigkeit....
Geändert von Kai-derPfleger (18.04.2016 um 12:05 Uhr).
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18.04.2016, 12:02
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#53
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Alpha-Individualist
Registriert seit: 11.03.2016
Ort: Hannover
Fahrzeug: e65-745i (12.01)
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Deine Ausführungen sind absolut richtig!!
Meine Betrachtung bezog sich ja auch einzig auf eine normale HU.
Sollten mit dem Fahrzeug schäden verursacht werden, Unfall, ob nun 3. Beteiligt sind oder nicht, und es sich bei der Begutachtung herausstellen würde, das Teile oder Teilegruppen ohne Bauartgenehmigung verbaut sind, erlischt die Betriebsgeehmigung rückwirkend zum vermuteten Tag des Verbauens der Teile, jedoch mindestens 1 Kalendertag rückwirkend zum Schadeneintritt.
Somit, laut StVO: Inbetriebnahme von (Kraft)fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ohne gültige Betriebsgenemigung!
Aber leider auch das Strafrecht spricht sogleich mit: Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr!!!
Wird jemand bei der Aktion verletzt, ist es, wenn der Unfall hätte vermieden werden können, "nur" eine vorsätzliche Körperverletzung, kommt es zum Todesfall ist es vorsätzliche, schwere Körperverletzung mit Todesfolge, kommt es dazu, das die Gutachter das "illegale" Teil als Unfallverursachend einschätzen, ist es schlicht und ergreifend M O R D !!!
"Jede Person, die ein Produkt oder eine Dienstleistung in den Verkehr bringt, oder hilft, es in den Verkehr zu bringen, haftet allumpfänglich für die Schäden oder Beeinträchtigen, die von diesem Produkt oder dieser Dienstleistung ausgehen. Dabei ist es nicht relevant, ob für dieses Produkt, oder diese Dienstleistung Sach-oder Geldmittel fällig werden."
Die Begrifflichkeit "Verkehr" bezieht sich hier nicht auf "Straßenverkehr" sondern auf "Vertrieb"
Also, ich möchte hier sicher nicht mit dem "erhobenen Zeigefinger" auftreten, noch irgendwas verteufeln, keine Angst verbreiten, noch als "Klugscheisser" betitelt werden!!!
Es ist halt einfach so!
Irgendwer macht für Irgendeinen z.B. die Bremsen neu, aus gefälligkeit, man hilft sich ja gegenseitig......
Und dann, mehrere Monate später verunglückt der Wagen aufgrund einseitigem versagen der Bremsanlage.....
Ich möchte nicht in der Haut dessen stecken, der die Bremsen eingebaut hat.
Eine Sache häte ich glatt übersehen: Den Produktschutz im Urheber-Gebrauchsmusterschutz!
Wer sich mal gefragt hat, warum ZB-Teile nicht 100% passen, anders aussehen, nicht die gleichen Materialien verbaut sind, der braucht nur mal das Urteil zum Gebrauchsmusterschutz des EU-Gerichtshofs studieren.
"Nur Teile oder Teilegruppen, die aufgrund ihrer erwarteten Eigenschaften, einer vorgegebenen Form entsprechen müssen, dürfen ohne Genehmigung des Lizensinhabers unverändert in Forn, Material und Eigenschaften in den Verkehr gebracht werden."
Eine Bremsscheibe ist an eine bestimmte Form, ein bestimmtes Material und an bestimmte Eigenschaften gebunden.
Da reicht seitens des Herstellers einer ZB-Bremsscheibe der Hinweis z.B. "Bremsscheibe passend für BMW e65, Typgeprüft durch TÜv-Süd, e13 4711"
Baut jedoch einer eine Felge nach, die so aussieht wie eine orig. BMW Felge, aber verändert im verwendeten Material und Eigenschaften bezüglich Gewicht und Grösse, dann macht sich der Hersteller, der Importeur und/oder der Vertreiber strafbar!!
Aber wie das rechtlich mit den hier angesprochenen Buchsen ist???
Meiner Meinung nach, die sicher nicht relevant ist, denke ich, dass hier eine Verletzung vorliegt.... Da sie so aussehen wie das Original, das aber unerheblich ist für die Funktion.
Geändert von Kai-derPfleger (18.04.2016 um 13:15 Uhr).
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