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Ort: bei München
Fahrzeug: 735iA (EZ 10/91), diamantschwarz +Shadow +2xAirbag +Klima/AUC +SHD +siehe Signatur :-) , SLK 230, ML 230, Omega MV6 Caravan, Porsche 924 S (EZ 09/87)
Hallo,
das geht m.E. nur, wenn der Brief - wie Peter schon schrieb - ungültig gestempelt/Ecke abgeschnitten wurde. Auch bei Wiederzulassung mit neuem EU-Brief wird der alte Brief stets ungültig gemacht, falls man diesen wieder mitnehmen will.
Wenn noch gültig, muss der Brief immer beim Eigentümer - nicht beim Besitzer - des zugehörigen Wagens sein. Etwas komisch, er schreibt ja nicht was mit dem Wagen ist bzw. wo er ist und da kann man jetzt nur mutmassen.. Ohne schlüssige Erklärung und Verwertungs-/Verbleibsnachweis des betreffenden Wagens würde ich die Finger davon lassen.
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
Ich kann auch einen Gültigen Brief Verkaufen ond /oder als Mustergutachten benutzen wenn ich einen Motorumbau (c.B.R6 -->V12) mache. Dann legst dem TÜV Heini den Brief als Vorlage hin und dann gibt es die Eintragung in den eigenen Brief!
Ich habe auch schon einen e30 Brief Verkauft, da war eine ALPINA B3 Eintragung drin, Bringt mächtig Geld so ein Papier!!!
Und wegen dem Vebleibensnachweis braucht man sich nicht sorgen, das betrifft nur den Letzten Halter!(wenn es überhaupt einer wissen will!)
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@7er-Olli
Ja, machen kann man vieles..! Und dann steht der Käufer vor der Tür, und fordert sein dir überlassenes Fahrzeug zurück, weil der Eigentümer und Inhaber eines gültigen!! Briefes ist ja er! Das Fahrzeug wurde nur noch nicht umgeschrieben, so könnte er argumentieren..! Und jeder wird dich dann fragen, wie kann man einen gültigen Fahrzeugbrief aus der Hand geben?! Den Schein ja, den Brief nein.
Und es gibt noch viel mehr Sachen, die bei so eine Sache schief laufen können, musst nur an den richtigen Käufer geraten.
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Zitat:
Zitat von 7er-Olli
Man hat doch den beleg das man nur den Brief gekauft hat, also bitte!
Ja, wie gesagt, der "richtige" Käufer..! Mir wäre das jedenfalls alles zu unsicher als Verkäufer und auch zu undurchsichtig als Käufer. Wie gesagt, ausser Verbleibsnachweis/Verwertungsnachweis sind vorhanden.
Aber gut, sind halt meine Gedanken diesbezüglich, jeder kann ja machen was er will. Und gerade als Käufer möchte ich auf jeden Fall wissen ,wo der Wagen geblieben ist und wieso der Brief nicht entwertet ist.
Ging ja auch nicht um deine Wagen in diesem Thread, das wurde ja jetzt von dir eingeworfen, sondern eigentl. bzgl. der o.g. Auktion in der Bucht.