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BMW 7er, Modell E38
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Alt 16.03.2005, 20:58   #1
BlackSeven
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Benutzerbild von BlackSeven
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
Ärger Auch mein Auto hat gebrechen

Jetzt hat's mich auch erwischt....

Am Samstag war ich auf der A3 unterwegs. Erst ging die ABS-Leuchte an, dann die DSC-Leuchte, dann Airbag und eigentlich sonst noch alles, was leuchten kann, an. Zuguterletzt kam mit einem "Pling" das berühmt-berüchtigte Getriebenotprogramm noch zum tragen.

Also, bin ich noch 20km mit meinem blinkenden Christbaum zu meiner Freundin gefahren und habe dann erst mal die Batteriespannung gecheckt...: 8,4 Volt. Bisschen wenig sozusagen. An ein Anspringen war nicht mehr zu denken. Außer einem "klack" kam nichts mehr. Also Starthilfe. Aber auch dadurch wurde die Batterie nicht voll.

Bis Montag stehenlassen wollte ich ihn auch nicht, da sich sonst die Alarmanlage mitten in der Nacht aufgrund zu niedriger Spannung lautstark in der Nachb*****aft zu Wort gemeldet hätte. Das widerum hatte ich aber auch schon mal: es war richtig toll morgens um 4 Uhr bei -12°C in T-Shirt und Shorts auf die Gasse zu rennen, um die Anlage zu beruhigen - Und die netten Blicke der Nachbarn erst...aber was tut man nicht alles für sein Auto Das war vor einem Jahr- darauf hin hat mir die E-Plus 'ne neue Batterie spendiert.

Tja, da habe ich mir also das Servicemobil zu Hilfe gerufen. Erst mal hat der Kollege die Batterie getauscht -war schon seine Dritte an dem Tag -trotzdem Starthilfe erforderlich gewesen. Der Motor lief dann 3 Minuten und dann ging die Batteriekontrollleuchte an. Also, mit Standlicht dem Servicemobil in die nächste Werkstatt (BMW Euler in Hofheim) gefolgt und bis Montag abgewartet.

Dann kam der Anruf des Kundendienstmeisters(es war der gleiche, der auch am Samstag kam): Lichtmaschine defekt (wassergekühltes Modell), Batterie lässt sich auch nicht mehr laden, obwohl erst ein Jahr alt. Oh je dachte ich, dabei ist E-Plus erst im November ausgelaufen. Eine Verlängerung habe ich aufgrund des Preises (~800Euro) im November abgelehnt. Dann bin ich abends hingefahren. Der Freundliche (er war wirklich freundlich) war bei der Rechnung mit den AW's schon sehr kulant, trotzdem war's noch knapp ein k-Euro. Da mein Kleiner erst 3 1/2 Jahre und 46.000km auf dem Buckel hat, gab's gleich noch eine Onlineabfrage zwecks Kulanz nach München, bei der die LiMa mit 100% Material ersetzt wird. Ist doch schon mal was!

Leider kann die Batterie wohl nicht auf Kulanz/Garantie gehen, weil sie schon mal von Euro-Plus übernommen wurde. Habt Ihr da ähnliche Aussagen/Erfahrungen??

Weil das Ganze doch noch halbwegs glimpflich für mich ablief (sofern man das so nennen kann), habe ich meinem Kleinen dann erst mal das BMW-Professional aus dem E36-M3 gegönnt ( natürlich als unbenutztes Neuteil ). Warum auch immer - Es ist besser integriert als das Professional aus dem E38 und klingt besser...! MFL, MID, Kombi und CD-Wechsler funktionieren natürlich auch damit - aber dazu gibt es ja schon einen Thread.

Insgesamt buche ich das in die "kann ja mal vorkommen" - Rubrik. Ausnahmen bestätigen schließlich die Regel! Und es scheint, als habe ich mit BMW Euler mal eine gute, weil wirklich freundliche, kompetente und engagierte Werkstatt für meinen Dicken gefunden. Abgesehen von Cuntz natürlich.

Also Olli, ich wollte Dir jetzt keine Horrorvisionen wg. E-plus malen

Grüße Mark
__________________
Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)



Geändert von BlackSeven (16.03.2005 um 21:11 Uhr).
BlackSeven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2005, 21:28   #2
Uli
Gast
 
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Zitat:
Zitat von BlackSeven
Leider kann die Batterie wohl nicht auf Kulanz/Garantie gehen, weil sie schon mal von Euro-Plus übernommen wurde. Habt Ihr da ähnliche Aussagen/Erfahrungen??
Kann ich so gar nicht nachvollziehen, Batterie musste bei mir nach einem
halben Jahr getauscht werden, €+ übernahm die Kosten nicht.
Steht allerdings auch in meinen Garantievertragsbedingungen, dass Batterie(n)
ausgeschlossen sind (Stand 03/2004).
Wenn Deine Batterie jetzt ein Jahr alt ist, hast Du doch noch
Gewährleistung 'drauf?

Geändert von Uli (16.03.2005 um 23:27 Uhr).
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Alt 16.03.2005, 21:47   #3
7er Fan
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Rheinland-Pfalz
Fahrzeug: E38
Standard

Zitat:
Zitat von BlackSeven

Also Olli, ich wollte Dir jetzt keine Horrorvisionen wg. E-plus malen

__________________
327g CO2/km Freude am Fahren
7er Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 10:51   #4
BlackSeven
Erfahrenes mit Glied
 
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Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
Standard

Zitat:
Zitat von Uli
Kann ich so gar nicht nachvollziehen, Batterie musste bei mir nach einem
halben Jahr getauscht werden, €+ übernahm die Kosten nicht.
Steht allerdings auch in meinen Garantievertragsbedingungen, dass Batterie(n)
ausgeschlossen sind (Stand 03/2004).
Wenn Deine Batterie jetzt ein Jahr alt ist, hast Du doch noch
Gewährleistung 'drauf?
In meiner E-Plus war die Batterie noch drin... Außerdem dachte ich eigentlich, Batterien hätten grundsätzlich 2 Jahre Garantie, egal wer sie bezahlt hat...? Da ich keine Unterlagen über den E-Plus-tausch habe, kann ich höchstens den Herstellungszeitpunkt, der auf dem Minuspol eingeschlagen ist, anführen... Habe ich da Chancen?

Mark
BlackSeven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 11:24   #5
Uli
Gast
 
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Zitat:
Zitat von BlackSeven
In meiner E-Plus war die Batterie noch drin... Außerdem dachte ich eigentlich, Batterien hätten grundsätzlich 2 Jahre Garantie, egal wer sie bezahlt hat...? Da ich keine Unterlagen über den E-Plus-tausch habe, kann ich höchstens den Herstellungszeitpunkt, der auf dem Minuspol eingeschlagen ist, anführen... Habe ich da Chancen?

Mark
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, auf die Du keinen
gesetzlichen Anspruch hast.
Musst' Dich dabei an den Hersteller direkt wenden (wer das wohl ist )
Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorschrift bei gewerblichem Verkauf
an Privatpersonen (z. Zt. 2 a).
Wenn Du allerdings keine Rechnung vorweisen kannst, ist auch kein gültiger
Kaufvertrag geschlossen und Du hast mangels vorhandenen
Vertragspartners keine Grundlage für GWL-Ansprüche gegenüber Dritten.
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Alt 17.03.2005, 13:42   #6
z3mcoupe
Feel the Heat
 
Registriert seit: 13.11.2002
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Fahrzeug: BMW e38 740ia (05.00), Chrysler 300c Hemi (09.06), Jaguar xj8 (10.01), Mercedes ML350 (12.03), Corvette C4 (07.90), BMW e24 635csi (05.83)
Standard

Moin,

selbst wenn du keinerlei unterlagen mehr ueber den batteriewechsel hast - €+ hat sie ganz bestimmt noch. selbst im rahmen eines tausches durch die €+ geht dein gewaehrleistungsanspruch nicht verloren. und hier handelt es sich ja zusaetzlich noch um einen folgefehler aus einem schaden der durch kulanz geregelt worden ist. versuchen wuerde ich es auf alle faelle.

Fruehlingshaften V8-gruss

arne
z3mcoupe ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 14:25   #7
Uli
Gast
 
Ort:
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Standard

Zitat:
Zitat von z3mcoupe
selbst im rahmen eines tausches durch die €+ geht dein gewaehrleistungsanspruch nicht verloren.
Dies ist ganz klar falsch.
Letztmals:
Vertragspartner ist die €+ (Garantievertrag zw. Versicherer und
Versicherungsnehmer) und nicht der Batteriehersteller.
Nur die im Garantievertrag aufgeführten Leistungsverpflichtungen
sind für die €+ bindend.
Dort ist - jedenfalls in meinem Vertrag - mit keinem Wort eine
Gewährleistungspflicht für Reparaturerfolge oder
Tauschkomponenten über den Vertragsablauf hinaus die Rede.
Eine gesetzliche Gewährleistungspflicht existiert damit nicht.

Auch hier bleibt lediglich der Weg über einen Kulanzantrag.
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Alt 17.03.2005, 17:20   #8
BlackSeven
Erfahrenes mit Glied
 
Benutzerbild von BlackSeven
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
Standard

Zitat:
Zitat von Uli
Dies ist ganz klar falsch.
Letztmals:
Vertragspartner ist die €+ (Garantievertrag zw. Versicherer und
Versicherungsnehmer) und nicht der Batteriehersteller.
Nur die im Garantievertrag aufgeführten Leistungsverpflichtungen
sind für die €+ bindend.
Dort ist - jedenfalls in meinem Vertrag - mit keinem Wort eine
Gewährleistungspflicht für Reparaturerfolge oder
Tauschkomponenten über den Vertragsablauf hinaus die Rede.
Eine gesetzliche Gewährleistungspflicht existiert damit nicht.

Auch hier bleibt lediglich der Weg über einen Kulanzantrag.
Also verstehen tue ich Deine Argumentation nicht....:

Ich (nicht die BMW-Werkstatt) hatte einen Versicherungsvertrag mit Euro-Plus. Dieser Vertrag entband mich meiner Zahlungsverpflichtung der Werkstatt gegenüber, da diese direkt mit E-Plus im Sinne einer Abtretungserkärung abgerechnet hat. Ich hätte aber auch genauso gut in Vorlage treten können und hätte im Nachhinein mit der Versicherung abgerechnet. Auftraggeber der Reparatur war ebenfalls ich (den Auftrag habe ich auch noch). Aus meiner Sicht sollte eigentlich zumindest die Garantie/Gewährleistung auf die Reparatur greifen. Wenn Du bei einem Haftpflichtschaden mit einer Abtretungserklärung reparieren lässt, hast Du ja auch Garantie/Gewährleistungsansprüche auf Teile und Arbeit...

Wenn die Reparatur damals aufgrund von Gewährleistungsansprüchen aus dem Autokauf resultierend ausgeführt worden wäre, dann könnte ich die Nichtkulanz nachvollziehen... Aber der Händler hat es vorgezogen, die €-Plus statt sich selbst zu belasten.

Mark
BlackSeven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 18:05   #9
Uli
Gast
 
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Zitat:
Zitat von BlackSeven
Also verstehen tue ich Deine Argumentation nicht....:
Ich (nicht die BMW-Werkstatt) hatte einen Versicherungsvertrag mit Euro-Plus.
Genau das ist der Punkt, Du hast einen Garantievertrag mit €+, nicht mehr und nicht weniger. Wo holst Du weitergehende Ansprüche her?

Zitat:
Zitat von BlackSeven
Ich hätte aber auch genauso gut in Vorlage treten können und hätte im Nachhinein mit der Versicherung abgerechnet.
Eben nicht. Lt. Aussage meines Freundlichen (BMW Werksreparatur München)
darf mir BMW Reparaturrechnungen im Rahmen der €+ weder in Original
noch in Kopie aushändigen.
Warum wohl?

Zitat:
Zitat von BlackSeven
Auftraggeber der Reparatur war ebenfalls ich (den Auftrag habe ich auch noch).
Irrelevant. Kannst auch im Namen Deiner Großmutter einen Sarg bestellen...

Zitat:
Zitat von BlackSeven
Aus meiner Sicht sollte eigentlich zumindest die Garantie/Gewährleistung auf die Reparatur greifen.
Deine Sicht in Ehren, nur solange Du Deine Ansprüche nicht gesetzlich
untermauern kannst, gibt's halt einfach nichts.
Nicht falsch verstehen, es gibt wohl kaum einen, der's Dir mehr gönnt als ich
(ich sage nur: Batterieprobleme ), aber GWL-Ansprüche sind nun 'mal
eindeutig gesetzlich geregelt.
Ich wollte Dich über die Gesetzeslage ohne jede moralische Wertung
aufklären.

Zitat:
Zitat von BlackSeven
Wenn Du bei einem Haftpflichtschaden mit einer Abtretungserklärung reparieren lässt, hast Du ja auch Garantie/Gewährleistungsansprüche auf Teile und Arbeit...
Hat damit überhaupt nichts zu tun. Grundlage Deines Falles ist - wie schon
mehrfach betont - nun mal der Garantievertrag.
Im Unfallschadensfall reichst Du bei der gegnerischen Versicherung nur
eine Kopie Deiner Reparaturrechnung ein. Das Original weist Dich
hiermit als Vertragspartner aus.
Allerdings ist's mit der GWL bei sog. Werksverträgen eh' so 'ne Sache...

Nochmal: ich wünsch's Dir wirklich von Herzen, nur dann musst Du eine
handfeste gesetzliche Grundlage für Deine Ansprüche bringen.
Und die sollte mit "Nach § XXX BGB..." beginnen und nicht mit
"Aus meiner Sicht..."
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