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BMW 7er, Modell E38
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Alt 08.08.2009, 23:28   #1
Psycho19
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: Chemnitz
Fahrzeug: E65 730 VFL
Standard Angle eyes Gesetz??

Habe jetz auch welche verbaut (nur die neonringe)
hatte da schonmal jemand ärger mit den grünen? ist doch eigentlich nicht erlaubt oder mfg
Psycho19 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2009, 23:45   #2
stoinim3
Stoini
 
Benutzerbild von stoinim3
 
Registriert seit: 10.09.2005
Ort: Niederuzwil
Fahrzeug: F01 740dX
Standard

Ich hab sie schon ewig drinnen, und die Grünen winken mir nur, also nicht mit der kelle, wenn ich ihnen am helligen tag mit meinen neon angeleyes die vorfahrt gewähre, die haben doch sowieso keine ahnung mehr was legal/illegal ist mit den zig varianten von tagfahrlicht wo es heute gibt, die wissen sowiso nicht mehr was erlaubt is mit dem neuen "EU schrott" jetzt wo erlaubt ist! Selbst der Tüv hat letztens nichts gesagt. Is ja bei den neueren BMW sowieso normal mit den angel eyes ausserdem sie blenden/gefährden ja niemanden. Mir ist mal kein Fall bekannt. Obwohl ja die neon ein bisschen heller sind als die originalen, mal zumindest meine, ist ja quasi Tagfahrlicht von der helligkeit her.


MfG Markus
stoinim3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2009, 23:54   #3
d9187
Wenn's läuft!
 
Benutzerbild von d9187
 
Registriert seit: 20.04.2008
Ort: Starnberg
Fahrzeug: F11-M550d (01.2015), E38-750iA (09.1998), E46-330d Touring (07.2003)
Standard

Zitat:
Angle eyes Gesetz??
Ein Gesetz bzgl. eckiger Augen Nie gehört

Aber im Ernst - ist doch eine nicht zulässige Änderung an der Beleuchtung -> ABE weg -> Versicherungsschutz weg. Oder irre ich?

Soll jetzt kein Angriff auf die Eck.. ääh Engelsaugen sein, mir ist das egal
__________________
d9187 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2009, 23:57   #4
knuffel
Moderater Moderator
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Zitat von d9187 Beitrag anzeigen
Ein Gesetz bzgl. eckiger Augen Nie gehört
Hätte er es richtig geschrieben, wäre von Dir irgendwas mit Angelhaken
gekommen...
Daß Du auch immer lästern musst...

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 00:01   #5
d9187
Wenn's läuft!
 
Benutzerbild von d9187
 
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Ort: Starnberg
Fahrzeug: F11-M550d (01.2015), E38-750iA (09.1998), E46-330d Touring (07.2003)
Standard

Meine Antwort enthielt wenigstens auch noch sachdienliche Hinweise
d9187 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 00:02   #6
knuffel
Moderater Moderator
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Zitat von d9187 Beitrag anzeigen
Meine Antwort enthielt wenigstens auch noch sachdienliche Hinweise
Hmm...

Das war kein Hinweis, sondern eine noch mehr Verwirrung stiftende Frage..

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 00:09   #7
Chrwezel
Gruß, Christoph
 
Benutzerbild von Chrwezel
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort:
Fahrzeug: -
Standard

Zitat:
Aber im Ernst - ist doch eine nicht zulässige Änderung an der Beleuchtung -> ABE weg -> Versicherungsschutz weg. Oder irre ich?
das ist richtig. man kann den ganzen angepappten kram durch die gegend fahren. die rennleitung hat, wie erwähnt, eh keinen plan. es sei der einzelne bescheftigt sich und ist im bilde.

das ganze geht so lange gut bis es kracht. wenn die versicherung dann herausfindet das zu dem zeitpunkt etwas ohne abe angepappt war, zahlt diese keine kohle. was aus einem dann wird wird sich wohl jeder vorstellen können, für eine ewigkeit verschuldet. und der lappen ist dann auch weg. im grunde reicht es bei einem unfall zu erwähnen das der andere SO KOMISCHE LICHTER HATTE!

kurz gesagt, durch so etwas erlischt die abe des gesammten fahrzeugs.
Chrwezel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 00:31   #8
BlacKi
Killerspielespieler
 
Benutzerbild von BlacKi
 
Registriert seit: 25.09.2008
Ort: Brühl
Fahrzeug: 728i e38 bj 03/97
Standard

Zitat:
Zitat von Chrwezel Beitrag anzeigen
im grunde reicht es bei einem unfall zu erwähnen das der andere SO KOMISCHE LICHTER HATTE!

kurz gesagt, durch so etwas erlischt die abe des gesammten fahrzeugs.
wohl nur wenn die lichter eine mögliche schuld am unfall gehabt hätten, aber dennoch möglich das die lichter einem das licht ausgehen lassen
__________________
bereits 349tkm hat der kleine.
BlacKi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 01:20   #9
DD
abnehmendes
 
Benutzerbild von DD
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
Standard re:

@Mauy hatte mal wleche verbaut und wurde in Leipzig anghalten er bekam einen Mängelschein und musste Sie entfernen.
Ich selbst hatte bei einem meiner Ex E32 Originale E39 Ringe drin und bei meinem 730D hatte Ich die Neonringe mit den Neonringen habe Ich Tüv gemacht habe mehrfach dinge eintragen lassen und nichts.
Jetzt in der Zeit wo Astra,Golf,Polo,E36,Twingo und co sie auch verbaut haben können kommt mir sowas nichtmehr ans Auto.
Mfg DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.

Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
DD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 01:32   #10
DiaBoss
verarscht mich niemals!
 
Benutzerbild von DiaBoss
 
Registriert seit: 10.06.2005
Ort: Köln/ aus dem Grab, links neben Deinem :-)
Fahrzeug: BMW 750i (E32) 6gang/Alpina
Standard

Zitat:
Zitat von DD Beitrag anzeigen
@Mauy hatte mal wleche verbaut und wurde in Leipzig anghalten er bekam einen Mängelschein und musste Sie entfernen.
Ich selbst hatte bei einem meiner Ex E32 Originale E39 Ringe drin und bei meinem 730D hatte Ich die Neonringe mit den Neonringen habe Ich Tüv gemacht habe mehrfach dinge eintragen lassen und nichts.
Jetzt in der Zeit wo Astra,Golf,Polo,E36,Twingo und co sie auch verbaut haben können kommt mir sowas nichtmehr ans Auto.
Mfg DD

sehe ich auch so Torsten!
Identifizieren mit Kiddy_Car's Nie
__________________
DiaBoss ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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