BMW 7er, Modell E38 |
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25.11.2004, 20:46
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.06.2002
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: F01
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Sommer-Reifengrösse in 19": 255/40 275/35 295/35
Hallo,
ich habe folgende Reifenkombination im Fahrzeugbrief eingetragen:
295/35 19
285/35 19
255/35 19 rundum
Nun hatte ich bereits 295/35/19 montiert gehabt und war zwar verliebt in die Optik - aber der Fahrkomfort-vor allem aber die Fahrleistungen litten deutlich unter der grossen Reifengrösse. Nun wäre zwar die Lösung, rundum 255/40/19 zu montieren - so, wie ich es im Winter fahre, aber ich mag nun mal die pralle Silouette der breiten 295er.
Kompromiss wären nun 275er 19" Reifen - allerdings gibt der Felgenhersteller RH nur folgende Kombinationen frei:
295/35/19
285/35/19
255/40/19
auf 9-10x19 RH X-Rad.
Der Reifenrechner ergab folgende Ergebnisse:
275/35 R19 67.5 cm 212.1 cm
255/40 R19 68.7 cm 215.7 cm 1.7% (zu 275)
295/35 R19 68.9 cm 216.5 cm 2.1% (zu 275)
Die Abweichung von 275/35/19 zu 255/40/19 beträgt 1.7% - also zulässig.
Allerdings die Abweichung von 295/35/19 zu 275/35/19 beträgt 2.1 % - unzulässig.
Der Unterschied von 295/35/19 zu 285/35/19 beträgt 1% - zulässig, aber eben zu breit.
Kann ich nun 275/35/19 montieren und eintragen lassen auch wenn Felgenhersteller RH diese Kombination nicht im Gutachten aufführt?
Grüße
Alexander
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25.11.2004, 21:04
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: E38 750i (8.98)
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Glaubst du das der Komfortgewinn zwischen 285 VS 275 wirklich so groß ist?
Ich fahr die 285/35 u. 255/40.
Ich kann jetzt zu den Fahrleistungen nichts negatives sagen.
Hab allerdings noch keinen Fuffi mit schmaleren Reifen gefahren um zu vergleichen.
Mit den Freigaben von den Herstellern mußt du Vorsichtig sein.
Bei Unfällen usw. wird gerne von den Versicherungen gebort .
Bei meinen Work-Felgen wird sogar der Reifenhersteller und Typ vorgeschrieben.
Gruß
Thomas
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25.11.2004, 21:12
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#3
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(Oxford-)Green Devil
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: Neuss
Fahrzeug: 740i (e38)
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Zitat:
Zitat von dodas
Bei meinen Work-Felgen wird sogar der Reifenhersteller und Typ vorgeschrieben.
Gruß
Thomas
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ist das nicht seit einigen monaten hinfällig?
bei mir steht das auch noch in de papieren,
soll aber seit anfang des jahres nicht mehr so sein.
wer kann genaues sagen?
gruss
thomas
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25.11.2004, 21:29
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Rheinland-Pfalz
Fahrzeug: E38
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Passend hierzu hab ich auch noch was beizusteuern, und zwar bin ich ja seit einer Woche mit 18"-Winterreifen unterwegs (rundum 235/50/18) und das ist gegenüber den Alpinas (245/40/20 vorne - 275/35/20 hinten) ein Unterschied wie Tag und Nacht
Hab gestern einmal ausgiebig getestet, mein erstes Fazit ist folgendes:
Die Karre beschleunigt ab 160 km/h mit den 18-Zöllern im fünften Gang wie mit den 20-Zöllern im vierten Gang, dass ist Wahnsinn, was die Alpinas an "Energie" vernichten ...
Naja, ich hab mir für den nächsten Sommer ja nen Satz 19 Zöller organisiert, mal schauen, ob´s mit denen besser wird?!...
Grüße
7er Fan
__________________
327g CO2/km Freude am Fahren
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25.11.2004, 21:37
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: E38 750i (8.98)
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Hab jetzt mal unter work-wheels.de nachgeschaut.
Es geht um die ABV/ABS Eignung.
Conti Sport Contact
Dunlop SP8000 u. Sp 9000
Pirelli P-Zero Asimmetrico habe die Eignung bestätigt.
Diese Reifen darf ich ohne Probleme fahren.
Andere muß ich erst auf Eignung bei den Hersteller bestätigen lassen.
Gruß
Thomas
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26.11.2004, 09:11
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#6
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oben ohne
Registriert seit: 17.12.2003
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: 991 Cabrio, A6 (4G) Avant
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Ich muss auch etwas Halbwissen beisteuern, da ich kürzlich mit meinem E39 beim TÜV war und es da auch erstmal hiess "Erheblich Mängel. Keine Plakette". Der Grund dafür: die montierte Reifenmarke ist nicht im Schein/Brief eingetragen.
So. Ich hab mich auch dunkel erinnert, dass die Reifenbindung hinfällig ist. Ist sie auch, ABER: wenn im Schein/Brief bestimmte Reifenhersteller eingetragen sind, dann müssen diese auch verwendet werden. Soll eine andere Marke gefahren werden, so braucht man die Freigabe vom Reifenhersteller (welche ziemlich einfach und unkompliziert vom Reifenhändler des Vertrauens angefordert werden kann). Hierbei geht es wohl um (a) Tragfähigkeit der Reifen, (b) zu verwendender Reifenluftdruck und (c) die ABS-Tauglichkeit (irgendwas in der Richtung Toleranz vom Umfang zwischen Vorder- und Hinterrad, v.a. bei Mischbereifung).
Das andere Szenario (Hersteller ist nicht in Schein/Brief eingetragen), aber in der ABE für die Felgen sind nur spezielle Reifenmarken gelistet, ist wohl tatsächlich hinfällig und man kann draufpacken, was man will.
(Der Vollständigkeit halber: ich bin zum Reifenhändler, hatte innerhalb von 1h das Fax vom Reifenhersteller und danach auch sofort vom TÜV die Plakette bekommen).
Alle Angaben ohne Gewähr; hab nur wiedergegeben, was der Herr im blauen Kittel erzählt hat
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26.11.2004, 11:23
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#7
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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ich weiß jetzt nicht ob es weiterhilft aber vorher fuhr ich
275/35-19 und 245/40-19
und jetzt
295/35/19 und 245/40-19
alles eingetragen.
hm, hat Dir das jetzt geholfen?
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26.11.2004, 11:45
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Im Sommer fahre ich die 20" Alpina's (235 und 275),
im Winter 235/18 auf Alpina-Felgen 8" vorne und 9" hinten
(hinten mit 20mm Spurverbreiterung).
Von einer abweichenden Beschleunigung wie oben berichtet
habe ich noch nichts bemerkt. (Luftdruck i.O ? )
Komfort ist mit den 235'ern etwas besser, das Fahrverhalten
ist aber deutlich schlechter! (Einlenkverhalten, Bremsweg,...)
Zur eigentlichen Frage:
Ja, du kannst dir die 275/35/19 eintragen lassen und montieren.
(diese Reihenfolge versuchen - falls der Prüfer was dagegen hat!)
Wenn der Prüfer etwas Verstand hat trägt er die Kombination auch
ohne Gutachten ein. Eine "Freigabe" vom Reifenhersteller ist sicher
hilfreich (und kostenlos zu haben).
Eintragungen eines Herstellers sind belanglos - auch im Brief.
Diese wiedersprechen EU-Recht und müssen daher nicht (mehr)
beachtet werden. Die Tragfähigkeit des Reifens ist auf jedem
Reifen angegeben und wird im Brief auch eingetragen (wenn nötig).
Das muss eingehalten werden !
Den Luftdruck gibt der Fahrzeughersteller vor. Er weicht bei anderen
Reifengrössen nicht ab (nach der Strassenverkehrszulassungsordnung).
ABS-tauglich ist jeder Reifen - egal ob gemischt oder nicht.
Gruss
Daniel
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26.11.2004, 15:21
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.06.2002
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: F01
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B12 und TomS - danke
Danke - ihr habt mir geholfen - Grüsse Alexander
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