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Alt 07.11.2008, 11:51   #1
Beamer
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Registriert seit: 02.09.2005
Ort: Nähe Heidelberg
Fahrzeug: 735iA(Bj.06/87) - Z3 2.0i(07/99) - Alltagspassat
Standard Oldtimer Garantie ???

Kurze Frage an die Oldie-Experten.

Wie sieht es mit der Garantie aus, wenn man von einem Händler, der selbst Oldtimer restauriert, einen Oldtimer kauft?

Muss er den dann als Bastlerwagen verkaufen, obwohl frisch restauriert, um um eine Garantiezusage rumzukommen, oder muss er eine Garantie/Gewährleistung geben (wenn auch über Versicherung abgesichert)

Merci

Geändert von Beamer (07.11.2008 um 12:36 Uhr).
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Alt 07.11.2008, 13:42   #2
Profiler
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Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Blankenheim/Eifel
Fahrzeug: 750i E65 (11.2007)
Standard

Zitat:
Zitat von Beamer Beitrag anzeigen
Kurze Frage an die Oldie-Experten.

Wie sieht es mit der Garantie aus, wenn man von einem Händler, der selbst Oldtimer restauriert, einen Oldtimer kauft?

Muss er den dann als Bastlerwagen verkaufen, obwohl frisch restauriert, um um eine Garantiezusage rumzukommen, oder muss er eine Garantie/Gewährleistung geben (wenn auch über Versicherung abgesichert)

Merci
Grundsätzlich kann ein Händler bei Verkauf an Privat die Gewährleistung nur auf ein Jahr beschränken, mehr nicht.

Schreibt er etwas anderes in den Vertrag, so ist dies nicht gültig und es gilt eine 2-jährige Gewährleistung.

Zitat:
Ab dem 01.01.2002 tritt die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gild beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist dan nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Auch für Neuwagen gilt das gleiche, alle Neufahrzeuge die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.
__________________
FSK 6 = Der Held ist ein Mädchen.
FSK 12 = Der Held bekommt das Mädchen.
FSK 16 = Der Bösewicht bekommt das Mädchen.
FSK 18 = Jeder bekommt das Mädchen.


Für "Profillose" gilt: Interner Link) Ich antworte auf keine Frage mehr....
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Alt 09.11.2008, 09:34   #3
Beamer
Freund gediegenen Fahrens
 
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Fahrzeug: 735iA(Bj.06/87) - Z3 2.0i(07/99) - Alltagspassat
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ich danke dir
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Alt 09.11.2008, 10:25   #4
BKirk
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Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Frage

Zitat:
Zitat von Profiler Beitrag anzeigen
Grundsätzlich kann ein Händler bei Verkauf an Privat die Gewährleistung nur auf ein Jahr beschränken, mehr nicht. Schreibt er etwas anderes in den Vertrag, so ist dies nicht gültig und es gilt eine 2-jährige Gewährleistung.
Beliebt ist dann ja, den Vertrag mit "Verkauf von gewerblich an gewerblich" zu überschreiben und im Vertragstext jegliche Gewährleistung auszuschließen. Ist das auch ungültig?


neugierig
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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Alt 09.11.2008, 11:34   #5
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
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Standard

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Beliebt ist dann ja, den Vertrag mit "Verkauf von gewerblich an gewerblich" zu überschreiben und im Vertragstext jegliche Gewährleistung auszuschließen. Ist das auch ungültig?


neugierig
Boris
Ist nicht ungültig. Gewerbetreibende untereinander können die Gewährleistung ausschliessen.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 15:30   #6
BKirk
Genießer
 
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Standard

Zitat:
Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Ist nicht ungültig. Gewerbetreibende untereinander können die Gewährleistung ausschliessen.
Wenn der Käufer aber gar kein Gewerbetreibender ist? Welcher Gewerbetreibende kauft schon seinen Fuhrpark gebaucht -das reicht ja nie im Leben für den Gebrauchtwagenmarkt. Trotzdem ist es Gang und Gäbe, gerade bei höherwertigen älteren Modellen. 7er-Liebhaber wissen, was ich meine...

Ich denke da an meinen Kauf seinerzeit: der Händler schrieb da Gewerbe an Gewerbe drauf, obwohl ich ihm ganz klar gesagt habe, dass ich als nichtselbständiger Angestellter das Fahrzeug privat kaufen will. Letztendlich hatte ich nur die Wahl, den Vertrag mit diesem falschen Eintrag zu akzeptieren oder weiterhin einen Schlaglochsucher zu fahren... So wird es den meisten anderen Käufern wohl auch ergehen. Wenn es jetzt einen regelmäßig gangbaren Weg gäbe, solches für ungültig zu erklären, wäre sicher vielen Käufern geholfen.
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 15:47   #7
AlexH
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Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Wenn der Käufer aber gar kein Gewerbetreibender ist?
Tja, dann darf man den Vertrag nicht unterschreiben.

Ich weiß, was Du meinst. Nur sollte man hier auch mal dazu sagen, daß von Seiten des Gesetzgebers hier ein markt kaputt gemacht wurde. es gibt durchaus auch seriöse Händler, die ältere Fahrzeuge verkaufen würden (und ich gehe mal davon aus, daß die fahrzeuge auch OK sind,ansonsten ruinieren Sie ihren Namen), wenn diese Verpflichtung der Gewährleistung nicht da wäre. So findest Du solche Autos halt nur noch beim Mausefallenhändler. In wie weit hier der Verbraucher geschützt wird, sei mal dahin gestellt.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 18:04   #8
BKirk
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Zitat:
Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Tja, dann darf man den Vertrag nicht unterschreiben.
Schade -das wäre eine Gelegenheit, diesem Treiben begegnen zu können.

Zitat:
Ich weiß, was Du meinst. Nur sollte man hier auch mal dazu sagen, daß von Seiten des Gesetzgebers hier ein markt kaputt gemacht wurde. es gibt durchaus auch seriöse Händler
Leider viel zu wenige, weshalb kein Grund für Ausnahmen gesehen wurde. Es ist so ähnlich wie bei Wohnungsvermietungen: bis in die 70er/80er Jahre hinein haben sich Vermieter wie kleine Despoten aufgeführt und Mieter dermaßen übervorteilt, dass hier eine regelrechte Kehrtwende dringend nötig war. Nun müssen Vermieter (auch die guten) damit leben, dass sie Mietnomaden ziemlich schutzlos ausgeliefert sind. Ich sehe hier einige Parallelen zum Gebrauchtfahrzeugmarkt. Die letzten beiden Fahrzeuge haben wir deswegen auch neu gekauft (wissend, dass das eine erhebliche Geldvernichtung ist), nur weil wir keinen Händler oder Privatier gefunden haben, bei dem wir einigermaßen sorglos hätten kaufen können. Beim 7er hat mich dann der Appetit auf dieses herrliche Gefährt wieder dazu getrieben, gebraucht zu kaufen (zum einen finde ich aktuelle BMWs ziemlich hässlich und um einiges zu eng, zum anderen auch viel zu teuer), was allerdings auch einigen Aufwand, Zeit und Ärger (und sogar eine juristische Auseinandersetzung) bedeutet hat, den wohl wirklich nur ein Liebhaber inkauf zu nehmen bereit ist.

Von daher würde ich begrüßen, wenn auch mit so einer Überschrift sich ein Händler nicht aus der Verantwortung drücken könnte; zum Ausgleich wäre es sicher allen Beteiligten recht, wenn Young- und Oldtimer u.ä. von solchen im Grunde nicht erfüllbaren Gewährleistungspflichten ausgenommen wären.


Zitat:
, die ältere Fahrzeuge verkaufen würden (und ich gehe mal davon aus, daß die fahrzeuge auch OK sind,ansonsten ruinieren Sie ihren Namen),
Welchen Händler kümmert das denn schon? Wie oft kauft man denn ein Fahrzeug? Doch im Normalfall vielleicht alle 5-8 Jahre. Da kann man sich einen Ruf ohnehin nur in Clubs oder Foren wie diesem hier überhaupt aufbauen, und das dauert sehr lange -lohnt sich also rein betriebswirtschaftlich wohl nur ausnahmsweise. Und wenn ich nur im Bekannten- und Kollegenkreis herumfragen würde nach empfehlenswerten Händlern, würde ich vielleicht ein, zwei Warnungen bekommen -und das bei mehreren tausend Händlern in der Stadt. Dass dies also als Korrektiv funktionieren würde, kann man getrost vergessen.


Zitat:
So findest Du solche Autos halt nur noch beim Mausefallenhändler. In wie weit hier der Verbraucher geschützt wird, sei mal dahin gestellt.
Mit "Mausefallenhändler" meinst Du vermutlich die Leute, die "privat" und auf den berüchtigten Autoplätzen sich als Rosstäuscher verdingen? Auf die trifft obiges natürlich in verschärfter Form zu.

Gruß
Boris

Geändert von BKirk (09.11.2008 um 18:04 Uhr). Grund: Typo
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 18:29   #9
AlexH
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Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Welchen Händler kümmert das denn schon?
In der heutigen Zeit wieder sehr viele.
Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Mit "Mausefallenhändler" meinst Du vermutlich die Leute, die "privat" und auf den berüchtigten Autoplätzen sich als Rosstäuscher verdingen? Auf die trifft obiges natürlich in verschärfter Form zu.

Gruß
Boris
Mit "Mausefallenhändler" meine ich die Alis,Ben Sowieso,etc, die sich Im-und Export nennen. Nur die nehmen solche Fahrzeuge überhaupt noch an.Leider!

Gruß
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2008, 19:27   #10
Beamer
Freund gediegenen Fahrens
 
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Standard

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
....... zum Ausgleich wäre es sicher allen Beteiligten recht, wenn Young- und Oldtimer u.ä. von solchen im Grunde nicht erfüllbaren Gewährleistungspflichten ausgenommen wären.

Boris,
bei diesem Punkt stimme ich dir natürlich zu. Diese Garantie/Gewährleistungs Geschichte verkrault im Grunde sicher viele, die mit Oldtimern Geld ehrliches verdienen und damit vielen "Nicht-Schraubern" erst ermöglichen solch ein Hobby zu haben.

Meine Frage zielte auf die theoretische Rechtslage.
In der Realität hat man sicher mehr davon mit einem Oldtimer Restaurator einen einheitlichen Nenner zu finden, da gerade in dem Bereich der Ruf noch was zählt und die Händler häufig selbst eine engere Beziehung zu den Wagen haben als ein Jahreswagenverkäufer ...soll heißen man wird sich sicher einig, wenns mal klemmt, auch ohne Rechtsanwalt etc....
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