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Du hast bei Xenon-light.at alles richtig gelesen. Dein Fahrzeug war vor dem Termin im Verkehr. Also ein Punkt erfüllt. Und wurde dann der Umbau nicht kurz darauf vorgenommen ? Dann hättest Du Punkt 2 auch erfüllt. Überleg doch mal.Eine Beweispflicht des Umbaus auf Xenon mußt Du ja nicht führen.Oder bist Du noch der Erstbesitzer?
Von der Seite hab ich es noch gar nicht betrachtet. Da muss ich dann dem freundlichen TÜV-Mitarbeiter "nur" noch glaubhaft versichern, dass der Vorbesitzer das Xenon-Licht vor 2000 nachgerüstet hat. :cool:
Vielleicht lässt sich das ja vor irgendwelchen Umbaumaßnahmen klären. Sollte das tatsächlich hinhauen, dann würde ich wohl gem. dem Posting von Franz3250 umrüsten. Das scheint mir eine vernünftige Lösung zu sein.
also mein jetziger hat zwar original schon xenon aber der letzte hat es von mir erst verpasst bekommen. ich würde dir auch empfehlen einfach umzurüsten (am besten mit original xenon scheinwerfern von bmw) auch bei ebay zu bekommen oder sonstigen div. anbietern im internet und das mit der eintragung mal locker zu sehen. welcher tüv - prüfer denkt bei so einem dicken wagen an nachgerüstetes xenon. musst es halt korrekt einstellen dass dem prüfer nix auffällt und bei bmw auf xenon betrieb umstellen lassen, sonst nervt das lampenkontrollmodul mit einer fehlermeldung. (aber auch nur wenn das licht aus ist). Wie gesagt, ich bis 2 Jahre mit rumgefahren, war damit bei der HU und es hat keine sau interessiert. ein bekannter von mir zieht das gleiche schon seit 3 jahren mit einem e30 ab. solang es kein pfusch ist fällt sowas in der fahrzeugklasse wirklich nicht auf