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BMW 7er, Modell E38
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Alt 04.02.2024, 09:44   #11
X555
Spaß kostet!
 
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Zitat:
Zitat von Warnblinker Beitrag anzeigen
... Auf Seite 116 von 118!
Verdammt, dass ich DAS übersehen habe.
Ich Dummerchen.
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Alt 04.02.2024, 10:35   #12
BMW e38 72840i
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Claus:

Kann nichts verschieben.
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Alt 04.02.2024, 10:58   #13
Claus
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Zitat:
Zitat von BMW e38 72840i Beitrag anzeigen
Claus:

Kann nichts verschieben.
Du nicht, aber einer der Moderatoren. Der Hinweis war deshalb auch nicht an Dich gerichtet. Nur sollten solche Meldungen, die ALLE Autos (bzw. wie hier mehrere Baureihen des 7ers) betreffen bzw. betreffen könnten, nicht in einem Baureihen-Bereich (hier E38) veröffentlicht werden. Leute mit E23 bzw. E32 sind ja noch näher dran, allerdings haben diese meist auch schon ein H-Kennzeichen (nicht alle).
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

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Alt 04.02.2024, 18:03   #14
BMW e38 72840i
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Ich schiebe.
BMW e38 72840i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2024, 22:44   #15
BMW e38 72840i
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Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.youtube.com/watch?v=Czx7...hannel=83metoo
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Alt 09.02.2024, 23:17   #16
Puddlejumper
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Ort: Cham
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Der Typ bei YT nervt so langsam, ist wohl eine Drama Queen und hat sonst nichts zu tun.
Sah heute einen Bericht und bei den Schrott Autos geht es darum, dass jene aus dem Verkehr gezogen werden, die ins Ausland abgeschoben werden sollen, also wollen sie vermeiden, dass unser Schrott ins Ausland geht an Drittländer.
__________________
Gruß Achim
Ich liebe dieses Video: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.youtube.com/watch?v=Do3PM5a3Rxs
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Alt 09.02.2024, 23:36   #17
Claus
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Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von BMW e38 72840i Beitrag anzeigen
In dem Video sind einige Behauptungen von ihm, die so NICHT zutreffen und die er wohl übernommen bzw. nicht richtig verstanden hat:

Aus einem anderen Forum eine Stellungnahme dazu:

Wenn Nichtjuristen zu der Thematik sinnieren, wie 83metoo im o.g. Youtube-Video, kommt oft Mist raus, vgl. die schönen Ausführungen seit 2002 bei Ebay und Co. zu "Nach neuem EU-Recht muss ich blablabla" betreffend Gewährleistung.

Maßgeblich ist der Vorschlag der EU Kommission zu (1) einer neuen Verordnung (wirkt unmittelbar in Mitgliedsstaaten) und deren Anhang (2):

(1): Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://eur-lex.europa.eu/resource.h...C_1&format=PDF

(2) Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://eur-lex.europa.eu/resource.h...C_2&format=PDF

Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Vorschlags für die Verordnung (VO) ist ein Altfahrzeug ein solches, das die Kriterien im Anhang I Teil A Nr. 1 und 2 erfüllt. Daneben kommt auch die Erfüllung von "Abfall" gem. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 98/2008 in Betracht, was aber gem. Definition

„Abfall“ jeden Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss;"

bei geliebten Autos nicht der Fall sein dürfte.

Bleiben also die Varianten im Hinblick auf den Anhang Teil A Nr. 1 u. 2 zum Vorschlag der EU Kommission Ich gehe mal zunächst auf das Positive ein:

- Ein Altfahrzeug ist nicht nach Jahren zu definieren. Eine Grenze von 15 Jahren oder ähnlich findet man nicht
- Fahrzeuge historischen Interesses sind ausgenommen (was wohl aber erst ab 30 Jahren Alter gilt)
- Die Kriterien, wann eine technische Reparierbarkeit nach Anhang I Teil A Nr. 1 nicht mehr gegeben ist und ein Fahrzeug damit Altfahrzeug ist, sind mE nicht ausufernd und dürften nicht zum großen Problem für viele Autofans und Schrauber werden.
- Auch diese Thematik von wegen mehr als 2 Jahre HU überzogen ist unzutreffend. Dieser Punkt ist in Anhang I Teil B lit. c) genannt und kann, nicht ist, als zusätzliches, d.h nicht alleiniges, Kriterium für die Frage herangezogen werden, ob Altfahrzeug oder nicht. Das heißt man muss mE keine Sorge haben, wenn der 28 Jahre alte E38 aus 1996 (damit noch keine 30 Jahre alt und damit kein geschütztes Fahrzeug historischen Interesses) 3 Jahre abgemeldet in der Garage steht.

Bei mir verblieb beim ersten Lesen ein anderer Problempunkt: Altfahrzeug ist gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Vorschlags der EU Kommission zur VO eben ein solches gem. Anhang I Teil A Nr. 1 und 2. Dieser Teil A Nr. 2 des Anhangs zum Vorschlag der EU Kommission schreibt von einer wirtschaftlichen Nichtreparierbarkeit, wenn die Kosten zur HU-Fähigkeit höher sind als der Marktwert des Fahrzeugs. Mein Beispiel: 2003er E46 hat einen Wert von sagen wir 4.000 €, erleidet aber nun einen Schaden, der Kosten von € 6.000,00 mit sich bringt. Dann macht die Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn. Wenn ich das Auto aber "liebe" und ihn reparieren will, mache ich das natürlich. Ist mein Wagen jetzt aber gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 iVm. Anhang Teil A Nr. 2 zum Vorschlag der EU Kommission ein Altfahrzeug, das ggf. mir wegzunehmen ist? Nach Nutzung von juristischem Handwerkszeug beim Lesen des Vorschlags der EU Kommission hoffe und denke ich nicht, denn Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Vorschlags der Kommission sagt:

"2. „Altfahrzeug“ ein Fahrzeug, bei dem es sich um Abfall im Sinne von Artikel 3
Nummer 1 der Richtlinie 2008/98/EG handelt, oder Fahrzeuge, die gemäß den
Kriterien in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 nicht mehr reparierbar sind" (Hervorhebung durch mich)

Nach dem Gesetzeswortlaut (hier natürlich in Entwurf), hoffentlich aber auch Sinn und Zweck, müssen die Definitionen im Anhang kumulativ, d.h. zusammen, erfüllt sein. Ansonsten schreibt der Gesetzgeber "oder". D.h. es reicht nicht aus, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll reparierbar ist, sondern es muss auch eines der Kriterien gem. Anhang Teil A Nr. 1 erfüllt sein, z.B. der Wagen ausgebrannt sein. Auch einen solchen Schaden könnte man zwar für unfassbar viel Geld wieder instandsetzen, aber der wäre dann wirklich als "Altfahrzeug" im Sinn des Verordnungsvorschlags anzusehen. Indessen schlicht auf die Kosten einer Reparatur abzustellen, z.B. dass ein E36 316i compact mit Wert 800 € auch eine Lackierung für 5000 bräuchte und er deshalb ein "Altfahrzeug" wäre, das zu entsorgen ist, würde mE nicht nur das Eigentumsrecht völlig über Gebühr einschränken, sondern gerade dem Sinn- und Zweck der Verordnung zur Förderung von Nachhaltigkeit zuwiderlaufen.

So, das ist mal ein erstes Fazit dazu. Seit ich den Link zu 83metoo am Wochenende sah, wollte ich mir das mal in Ruhe ansehen. Das jetzt hier von mir Gegebene beruht auf einer ersten Sichtung. Die Masse an Texten erschlägt einen, wie bei EU Vorhaben immer der Fall. Es kann sein, dass ich daher gerade in Anbetracht der Uhrzeit des Abfassens etwas übersehen habe. Dennoch erst einmal m.E. leichte Entwarnung.

Geändert von Claus (09.02.2024 um 23:41 Uhr).
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Alt 10.02.2024, 11:11   #18
uli07
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Eine Altautoentsorgung gab es eigentlich schon immer. Das fing an mit dem vorübergehenden Abmelden eines Fahrzeugs und wenn das nicht innerhalb einer Frist von ich meine max. 18 Monaten wieder angemeldet wurde mußte man eine Einzelabnahme machen lassen. Dann, mitte der 90iger wurde das verschärft. Alte abgemeldete Auto's die länger als ein Jahr auf einem Hof oder im Garten standen mußten entsorgt oder verkauft werden, natürlich mit Nachweiß. Irgendwie ist das dann aber nicht mehr so verfolgt worden. Ich weiß nicht ob die Abwrackprämie für Altauto's da was mit zu tun hatte.
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Alt 10.02.2024, 12:07   #19
Claus
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Eine Altautoentsorgung gab es eigentlich schon immer. Das fing an mit dem vorübergehenden Abmelden eines Fahrzeugs und wenn das nicht innerhalb einer Frist von ich meine max. 18 Monaten wieder angemeldet wurde mußte man eine Einzelabnahme machen lassen. Dann, mitte der 90iger wurde das verschärft. Alte abgemeldete Auto's die länger als ein Jahr auf einem Hof oder im Garten standen mußten entsorgt oder verkauft werden, natürlich mit Nachweiß. Irgendwie ist das dann aber nicht mehr so verfolgt worden. Ich weiß nicht ob die Abwrackprämie für Altauto's da was mit zu tun hatte.
Das stimmt so nicht ganz, Zitat:
"Du kannst dein Auto aber bei der Abmeldung auch gleich endgültig stilllegen lassen. Das kann zum Beispiel nach einem Totalschaden sinnvoll sein. Die Abmeldung eines Fahrzeugs gilt also maximal sieben Jahre. In dem Zeitraum ist das Auto stillgelegt."

Quelle:
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Und das gilt für den Fall einer Stilllegung, nicht für eine normale Abmeldung! Sonst könnte man keinen einzigen "Scheunenfund" wieder auf die Straße bringen.

Das mit dem einen Jahr kann also nicht stimmen und es wäre auch nicht praxisgerecht! Es gibt Leute, die gehen (beruflich) für 1-2 Jahre ins Ausland und es wäre dann Quatsch, sie könnten das abgemeldete Auto nach dieser Zeit nicht mehr zulassen.

Noch mehr präzisere Angaben findet man hier:

Gibt es bei der Wiederzulassung Fristen zu beachten?
Der Gesetzgeber gibt generell keine bestimmte Anzahl von Jahren vor, in der eine Wiederzulassung erfolgen muss. Allerdings sollten Fahrzeughalter beachten, dass die Betriebserlaubnis bei einer Außerbetriebssetzung nach 7 Jahren erlischt. Innerhalb dieses Zeitraums ist die erneute Zulassung problemlos mit dem Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung möglich, wohingegen das Gesetz danach ein Vollgutachten des Fahrzeugs vorschreibt.

Quelle:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.bussgeldkatalog.org/wiederzulassung/

Geändert von Claus (10.02.2024 um 12:13 Uhr).
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Alt 10.02.2024, 16:12   #20
uli07
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Claus, du hast Recht, das sind die Regelungen von heute. Bis vor etwa 30 Jahren war das so wie ich es geschrieben habe. Da gab es auch noch eine grüne und eine rote Abmeldebescheinigung. Die eine ging an die Versicherung. Die andere war für die "Neuanmeldung". Heute bekommst du den "Fahrzeugschein" mit und mußt den bei der nächsten Anmeldung vorlegen, sonst bekommst du das Auto nicht oder sehr schwer angemeldet.
uli07 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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