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BMW 7er, Modell E32
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Alt 13.10.2022, 14:03   #1
Apollo
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Registriert seit: 15.01.2005
Ort: Planegg
Fahrzeug: BMW730i/V8/K/Handschalter/E.Z 11.06.1992; BMW320i(E36/R6)K Coupe/Handschalter/Bj.04.1995; beide in 1. Hand
Standard GAT E2 Nachrüstung auch noch mit H Kennzeichen?

Hallo zusammen!

Ich hatte meinen e32 vor über 20 Jahren mit dem GAT Bausatz
auf Euro 2 umrüsten lassen. Dieses Teil ist immer noch verbaut.
Nun habe ich aber ein H Kennzeichen und damit ist der Umbau
vielleicht nicht mehr nötig und kann entfernt werden. Hat jemand
Information ob ich an einen Rückbau denken kann.

Nette Grüße
Apollo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2022, 15:22   #2
uli07
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Registriert seit: 17.05.2020
Ort: Bad Oeynhausen
Fahrzeug: 640ix GT / E24 - 635-/-79
Standard

Ja, das geht. Bei einem H-Kennzeichen ist es egal ob das Auto eine Schadstoffklasse hat oder nicht.
Mit dem Zurückbauen ist das ein kleines Problem. Es gab Kaltlaufregler da brauchtes du nur den Stecker vom Steuergerät abklemmen und bei anderen mußtest du alles zurück bauen weil Drähte aufgeschnitten wurden und über das Steuergerät gingen.
uli07 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2022, 19:05   #3
Apollo
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Standard

Vielen Dank für deine Nachricht.
Ich denke meines ist nicht so schwierig zum ausbauen.
Hab nur den Stromdieb an der Lambda-Sonde. Ich
laß es in der Werkstatt machen.
Netten Gruß
Apollo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2022, 19:32   #4
balu735i
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Registriert seit: 26.09.2010
Ort: Geisenbrunn bei München
Fahrzeug: E32 735iA (05.87) , Porsche Boxster 986, 3er (G20)
Standard

Ich würde mich erst mal beim TÜV/Zulassungstelle informieren. Bei der H-Zulassung meines E30 (mit KLR) vor zwei Jahren hat der TÜV Prüfer gemeint er trägt mir gleich den KLR aus, dann könne ich selbst entscheiden, ob ich ihn verbaut lassen möchte. Bei meinem E32 (auch mit KLR) paar Jahre früher hat der Prüfer kein Wort darüber verloren und ließ den Eintrag im Schein bei der H-Zulassung eingetragen. Ich bin daraus auch nicht schlau geworden, und habe bislang kein System ausgebaut. Fände es auch nicht logisch. Wenn ich beispielswiese ein tieferes Fahrwerk eintragen lasse, zwingt mich dies ja auch nicht irgendwan wieder Serienfedern einzubauen, oder? Wie denkt Ihr darüber?
balu735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2022, 23:32   #5
Apollo
Erfahrenes Mitglied
 
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Standard

Danke auch für den Hinweis.
Ja, das ist natürlich auch zu überdenken. Denn eingetragen ist es schon noch.
Klar, hab ja nur die Nummer gewechselt..

Nette Grüße
Apollo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2022, 00:20   #6
e3tom
M30-Anbeter
 
Benutzerbild von e3tom
 
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
Standard

Ein H-Kennzeichen ist nicht verpflichtend. Das Fahrzeug muss der eingetragenen Emissionsschlüsselnummer entsprechen, da man es ja auch regulär zulassen könnte.

Soweit ich erinnere, ist ein Verschlechtern der Emissionsklasse generell nicht (mehr) zulässig. H hin oder her. Bei Nachrüstungen, die die ursprüngliche Emissionsklasse verbessert haben, mag die Rückrüstung noch angehen, aber das muss dann auch entsprechend ausgetragen werden.

Man denke das mal weiter: EIn Euro4 Auto wie mein 21 Jahre alter Kia kann in 9 Jahren ein H-Kennzeichen bekommen, dennoch kann ich dann nicht beigehen und alle Kats rausreissen und ein Euro-0 Auto draus machen, weil 'H' ...
e3tom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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