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Alt 12.02.2007, 00:49   #11
ReaperRich
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ich kann dir nur sagen, wie es in deutschland ist: DU musst beweisen, dass jemand dran gedreht hat. sonst könntest du es ja selber gewesen sein, um ans geld zu kommen... wenn du den verkäufer nicht dazu bringen kannst, es zuzugeben oder wenn er es nicht von allein zugibt, hast du schlechte karten.

du hast die rechnungen als beweis. was sagen denn die herren polizistern dazu? daran kann man ja sehen, dass der wagen mal mehr runter gehabt hat. die frage für mich ist noch: wer wars denn überhaupt? A oder B? denn du sagt zwar, dass A die bestätigt hat, dass er den wagen mit 272000 an B verkauft hat. aber wer sagt, dass es stimmt? wenn er dir das ohne zeugen sagt, könnte er auch nur den verdacht auf B lenken wollen...

sowas ist nie ganz leicht, sieht man ja. aber wenn du rechtsschutzversichert bist, zeig mal B an. dem wird das herz schon in die hose rutschen, wenn ers war und dich kostet es dann auch im fall eines verlusts vor gericht nichts. dringender verdacht besteht ja.

wenn du es nicht bisdt, sag ich mal ganz ehrlich: pech, leider. da kanst du nur hoffen, dass A oder B sich hier vielleicht melden.

was ist nun eigentlich mit C? was sagt der dazu und warum hat er den wagen wieder verkauft? vielleicht hat er es selber schon gemerkt und hat dich daher auch betrogen...
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Alt 12.02.2007, 01:04   #12
Apollo
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Zitat:
Zitat von ReaperRich Beitrag anzeigen
ich kann dir nur sagen, wie es in deutschland ist: DU musst beweisen, dass jemand dran gedreht hat. sonst könntest du es ja selber gewesen sein, um ans geld zu kommen... wenn du den verkäufer nicht dazu bringen kannst, es zuzugeben oder wenn er es nicht von allein zugibt, hast du schlechte karten.

du hast die rechnungen als beweis. was sagen denn die herren polizistern dazu? daran kann man ja sehen, dass der wagen mal mehr runter gehabt hat. die frage für mich ist noch: wer wars denn überhaupt? A oder B? denn du sagt zwar, dass A die bestätigt hat, dass er den wagen mit 272000 an B verkauft hat. aber wer sagt, dass es stimmt? wenn er dir das ohne zeugen sagt, könnte er auch nur den verdacht auf B lenken wollen...

was ist nun eigentlich mit C? was sagt der dazu und warum hat er den wagen wieder verkauft? vielleicht hat er es selber schon gemerkt und hat dich daher auch betrogen...

Wenn "A" an "B" per Rechnung mit 272000 km verkauft wird "A" wohl nichts manipuliert haben, oder hab ich da was übersehen?

"C" spielt in der Sache nur dann eine Rolle wenn er eine Rechnung von "B" hat, die auch einen Km-Stand von weit über 200 000 km ausweist.
Grüsse

Geändert von Apollo (12.02.2007 um 01:16 Uhr). Grund: Komma setzen
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Alt 12.02.2007, 01:28   #13
ReaperRich
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wenn die rechnung nachweislich existent ist, hast du recht. aber wenn er das nur SAGT?
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Alt 12.02.2007, 01:55   #14
Apollo
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Zitat:
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wenn die rechnung nachweislich existent ist, hast du recht. aber wenn er das nur SAGT?
Hallo, warum soll er??
Grüsse
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Alt 12.02.2007, 02:02   #15
ReaperRich
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na, weil ja auch er selber der täter sein könnte. im nachhinein sagt er dann natürlich: ich? ja klar, ich hab den mit rechnung und 272.000 verkauft.

aber sagen kann man viel. papier ist auch geduldig.

aber wahrscheinlich hast du recht, apollo. möglich wäre es aber trotzdem. ist auch latte, weil viel wichtiger ist es für rikardo jetzt eh, dass er es beweisen kann.
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Alt 12.02.2007, 02:15   #16
Apollo
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Hallo, so dreist kann man doch nicht sein ? Aber schau ma mal.
Grüsse
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Alt 12.02.2007, 02:18   #17
ReaperRich
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ich bin auch mal gespannt, aber was meinst du, wie dreist betrüger heute oft sind? ich habe da selber schon was erlebt. bei meinem zweiten auto hatte ich noch keine ahnung und mir wurde ein wagen als unfallfrei verkauft. nach der ersten reperatur sagte man mir, dass der wagen mindestens 3 unfälle oder einen sehr starken gehabt hätte. und ich habe es nicht gesehen... so kanns gehen, wenn man nicht genau auf alles achtet.
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Alt 12.02.2007, 02:28   #18
Apollo
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Zitat:
Zitat von Rikardo Beitrag anzeigen
ok...ich sags euch wie es war...


machen wir es so...
es gibt 4 personen...ok?

person 1....kfz-händler...geben wir ihm den namen " A "
person 2....der typ vom forum(will keinen namen nennen, aber ich weis 100% das er es ist,kann ich beweisen) nennen wir ihn " B "
person3.... der vorbesitzer von meinem wagen " C "
person 4....meiner einer " D "

"D" hat von "C" das auto gekauft....und bei der kaufabwicklung...ist mir eine rechnung aufgefallen...hab mir aber nix dabei gedacht...das war ein sogenannter kaufvertrag zwischen "A" und "B"....


aber das problem ist ...das die rechnung was mir beim kauf aufgefallen ist und ich es aber nicht so richtig durchgelesen habe...damals...

ist mir somal heut beim autoputzen...in die hände gekommen...und als ich es sorgfällig gelesen habe...sehe ich hier das die ganzen autodaten drauf stehen und...aber auch der kilometer stand...und zwar 272.154km, und da könnt ihr euch mal vorstellen wie mir es gegangen ist...




lg rik
Also wenn ich mir nur diesen Auszug durchlese dann komme ich auch ins Zweifeln. "...die Rechnung beim Kauf aufgefallen..." Der "B" wär ja schön blöd wenn er die Rechnung vom "A" in die Hände vom "C" hätte kommen lassen und der läßt die Rechnung auch noch dem "D" unterkommen, beim Auto putzen "Nachtigall ick hör dir tapsen"
Apollo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 03:22   #19
ReaperRich
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stimmt, da wär er schön blöd. aber man weiss ja nie. nur: wie man soll man hier nun wem was beweisen? WIE WEM WAS? das ist ein ganz schön komplizierter fall
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Alt 12.02.2007, 03:37   #20
knuffel
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Benutzerbild von knuffel
 
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Zitat:
Zitat von ReaperRich Beitrag anzeigen
stimmt, da wär er schön blöd. aber man weiss ja nie. nur: wie man soll man hier nun wem was beweisen? WIE WEM WAS? das ist ein ganz schön komplizierter fall
Hi.

Derjenige, von dem er das Auto hat , ist sein Vertragspartner.
Daher muss er genau den in Regress nehmen = der wäre der Beschuldigte.
Da er diesen beschuldigt, ist er auch in der Beweispflicht.
Er muss also nachweisen, daß wissentlich ein 272000km-Auto als ein 172000km-Auto verkauft wurde.

Wie kann er das beweisen ?

Unter Zuhilfenahme der Rechnung. Diese muss sich eindeutig auf dasselbe Fahrzeug beziehen.
Ebenso (!) muss er beweisen, daß die 272 nicht einfach nur ein Tippfehler ist.
Dazu braucht er darüberhinaus die Zeugenaussage des Händlers.

Bestätigt also der Händler seine Behauptungen, werden diese zu Beweisen.

Und dann kann er mit einiger Wahrscheinlichkeit auf Erfolg eine Klage loslassen,
um einen Wertausgleich zu bekommen. (Zivilrechtsverfahren)
Parallel dazu kann er Anzeige wegen Betruges erstatten. ( Strafrechtsverfahren).

Gruß
Knuffel

P.S.:
Achja, fast vergessen :

Was er im Moment wirklich braucht, ist ein Anwalt, aber kein Internetforum.
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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