BMW 7er, Modell E38 |
|
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
07.04.2024, 21:18
|
#41
|
Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
|
Zitat:
Zitat von BMW e38 72840i
Claus:
Seih nicht stur. Markus hat Recht. Sowie ich mit meinen Beitrag. Ich möchte auch keinen Hass schüren.
|
Danke!
Schon 1974 (!) stand übrigens im Text, dass nichts unter 2.5mm erlaubt ist - streng genommen wäre also auch für einen E38 auch schon kein Kennzeichenhalter erlaubt gewesen.
In der aktuellen Version der ECE-R26 (also dem Nachfolgetext) steht inzwischen sogar der Kennzeichenhalter explizit erwähnt. Das wusste ich jetzt tatsächlich auch noch nicht).
Allerdings sollte es möglich sein, auch Kennzeichenhalter entsprechend der ECE-R26 zu fertigen (Radius eben größer 2,5mm). Dann wären die erlaubt.
Ich denke aber wie gesagt eher, dass BMW auf Nummer sicher geht.
Markus
__________________
Schalter mit defekter Beleuchtung? Kein Problem! U2U an mich!
Tonnenlagerwerkzeug oder Ausdrücker für die Querlenker in Memmingen oder München gesucht? Auch hier U2U an mich!
|
|
|
07.04.2024, 21:21
|
#42
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von BMW e38 72840i
Claus:
Seih nicht stur. Markus hat Recht. Sowie ich mit meinen Beitrag. Ich möchte auch keinen Hass schüren.
|
Nein. Beweise das Gegenteil. Selbst Markus weiß es ja für den E38 (und viele Millionen andere Autos!) nicht. Und ich verweise auf die gängige Praxis in einem Land, wo jede veränderte Schraube eingetragen werden muss.
Bringt wir was amtlich Schriftliches, ansonsten stochert ihr nur im Nebel. Ich berufe mich auf meine Recherchen, wo nirgendwo die Anbringung von vorderen Kennzeichenhaltern an Bestandsfahrzeugen untersagt wird. Egal, wo ich suche, es steht nirgendwo. Stattdessen faselt ihr die ganze Zeit von "hervorstehenden 5 mm mit irgendwelchen Kanten", die aber in der Form gar nicht an den Kennzeichenhaltern vorhanden sind. Wäre das nicht der Fall, würden es die Prüforganisationen und demzufolge auch die Polizei bemängeln. Tun Sie aber nicht, aber das wäre zwingend erforderlich, wenn Ihr im Recht wärt.
Solange da nichts Belastbares von Euch kommt, werde ich dazu keine Stellung mehr nehmen. DIN 74069 findet man nicht im Volltext (und soll 99 Euro bezahlen, ja nee, is klar , aber eigentlich geht es da um Kennzeichen und deren materieller Beschaffenheit, von Kennzeichenhalterungen lese ich in den verfügbaren Auszügen nichts.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
|
|
|
07.04.2024, 21:24
|
#43
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von Markus525iT
Danke!
Schon 1974 (!) stand übrigens im Text, dass nichts unter 2.5mm erlaubt ist - streng genommen wäre also auch für einen E38 auch schon kein Kennzeichenhalter erlaubt gewesen.
In der aktuellen Version der ECE-R26 (also dem Nachfolgetext) steht inzwischen sogar der Kennzeichenhalter explizit erwähnt. Das wusste ich jetzt tatsächlich auch noch nicht).
Allerdings sollte es möglich sein, auch Kennzeichenhalter entsprechend der ECE-R26 zu fertigen (Radius eben größer 2,5mm). Dann wären die erlaubt.
Ich denke aber wie gesagt eher, dass BMW auf Nummer sicher geht.
|
Deinen Beitrag habe ich erst nach meinem entdeckt. Dein letzter Absatz ist doch genau das, was ich die ganze Zeit sagen will: Nirgendwo wurde bisher der Beweis geführt, dass die bei uns verkauften und an den meisten Autos angebrachten Kennzeichenhalter gegen die angegebenen Maße verstoßen! Das scheint auch unser Gesetzgeber so zu sehen.
Also sind wir uns doch im Grunde genommen einig. Die Behauptung, dass grundsätzlich keinerlei Kennzeichenhalter am E38 erlaubt waren oder sind, wie der TE immer noch pauschal behauptet, stimmt so einfach nicht!
Schönen Abend noch.
|
|
|
08.04.2024, 12:51
|
#44
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.08.2013
Ort: Bad Liebenzell
Fahrzeug: E38-735i (04.98)
|
Hallo,
und wenn man ganz sicher gehen will, bringt man am besten gar keine Kennzeichen an....
sorry.... bischen Spaß muss sein.
Nehmt nicht alles so ernst.
Die Welt ist schon ernst genug.
|
|
|
08.04.2024, 14:41
|
#45
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von bikermike
Nehmt nicht alles so ernst.
Die Welt ist schon ernst genug.
|
Schade, dass man hier keine Likes vergeben kann.
|
|
|
09.04.2024, 00:17
|
#46
|
livin´ on a rig
Registriert seit: 29.09.2009
Ort: Bei Hannover
Fahrzeug: Jeep ZJ 318cui, E38 M62B44 LPG & Jeep YJ
|
Zitat:
Zitat von Claus
Schade, dass man hier keine Likes vergeben kann.
|
Klick mal da drauf:
__________________
- 87´er Jeep Wrangler YJ
- 96´er Jeep Grand Cherokee 318cui V8
- 96´er BMW E38 M62B44 LPG
- 90´er BMW E32 M30B30 LPG
- 81´er Vespa P135X
- 90´er Hymer Eriba Nova 531
|
|
|
09.04.2024, 16:57
|
#47
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.12.2019
Ort: Rastenberg
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
|
bikermike:
Wurde am 02.04.24 von der Polizei angehalten, weil ich ohne Kennzeichen gefahren bin. Vorne lag es auf dem Armaturenbrett und hinten auf der Hutablage bei getönten Scheiben, weil meine Halterungen defekt waren. Kam mit einer Verwarnung weg und musste die Halterungen von meinem Winterfahrzeug nehmen. Ein Tag später wurde ich geblitzt in einer 70er Zone.
|
|
|
10.04.2024, 10:39
|
#48
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.05.2020
Ort: Bad Oeynhausen
Fahrzeug: 640ix GT / E24 - 635-/-79
|
Das ist ja mehr als doof.
|
|
|
10.04.2024, 11:51
|
#49
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von BMW e38 72840i
Wurde am 02.04.24 von der Polizei angehalten, weil ich ohne Kennzeichen gefahren bin. Vorne lag es auf dem Armaturenbrett und hinten auf der Hutablage bei getönten Scheiben, weil meine Halterungen defekt waren. Kam mit einer Verwarnung weg und musste die Halterungen von meinem Winterfahrzeug nehmen. Ein Tag später wurde ich geblitzt in einer 70er Zone.
|
Erstmal herzlich Beileid zu dem Ganzen. Schmunzeln musste ich dennoch, denn das ist ja schon etwas skurril: Du bist anscheinend nach wie vor der Auffassung, dass Kennzeichenhalter verboten sind (was immer noch nicht zutrifft). Aber im Gegenzug war Dir nicht bekannt, dass man Nummernschilder weder vorne noch hinten in den Innenraum legen darf? Ja, machen manchmal die Leute, aber es ist trotzdem nicht erlaubt. Klar, wenn das Teil gerade in dem Moment abgefallen ist, geht es nicht anders, aber vorne und hinten gleichzeitig ist schon mit Absicht. Ansonsten würde ich mittlerweile temporär Klebeband benutzen, wenn es nicht anders geht.
Was das Geblitzwerden anbelangt: Hoffe, es war nicht zu viel drüber. Ansonsten besorge Dir ein "ooono", Kauf und Einsatz sind nicht verboten, da es auch vor Gefahrenstellen warnt. Alles andere hat niemanden zu interessieren.
|
|
|
10.04.2024, 15:25
|
#50
|
Spaß kostet!
Registriert seit: 12.12.2023
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E91-335d(06/10),E53-3,0d(11/04),E31-850i(05/90),Mini R55 CooperS(03/13)
|
Das „ooono“ kannte ich garnicht. Hab mal gegoogelt, ist ja genial!
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|