VIN Decoder |
|
Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
Dies ist ein Service des externen Anbieters etkbmw.com. Es kann keine Garantie für Funktion und Inhalt des Dienstes gegeben werden.
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
19.03.2006, 20:24
|
#1
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.08.2002
Ort: Pinneberg (HH)
Fahrzeug: E39 540iA touring & E38 730dA
|
Neon Standlichtringe vs. TÜV
moin,
die "such"fkt. hat michjetzt nicht wirklich weitergebracht....
daher ma in die runde geworfen...
ich bin am sa. mal wieder kontrolliert worden ...nach obligartorischem "pusten sie mal" mit dem 0,0°% ergebis haben mich die blauen dann, nach langem suchen auf die standlichtringe im neonlook angesprochen, dem ich aber nichts entgegen bringen wollte...
jetzt meine frage an diejenigen, die in ähnlicher manie erfahrungen machen durften...
wie sieth es rechtlich aus.. eher schwammig oder fixiert????...
darf ich die ringe vor der vorführung wieder ausbauen / (oder reicht auch abklemmen?)... des weiteren darf ich ein wisch vorlegen, welches das fahre eines reifens der dimension HA 245/40/R18 bestätigt...bekomme ich so ein wisch auch vom reifenhersteller.. oder woher.?????
vielendank für die aufmerksamkeit
marco
|
|
|
19.03.2006, 20:35
|
#2
|
RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
|
Hallo Marco,
die Neon Standlichtringe haben kein lichttechnisches Gutachten, keinen Stempel o.ä. also bekommst Du sie nicht eingetragen. Theoretisch darfst Du die nicht verbauen, nur die Originale aus dem E39.
|
|
|
19.03.2006, 20:49
|
#3
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: Rhein-Neckar
Fahrzeug: 525iA e34 PD:10/93
|
auch die Ringe aus dem e39 darf er nicht verbauen, denn nicht die Ringe sind zugelassen, sondern der ganze Scheinwerfer. Wenn er an seinen Scheinwerfern rumbastelt und die Ringe reinbaut, erlischt die Betriebserlaubnis seinens Fahrzeugs, da er ein bauartgenehmigtes Teil verändert hat, damit Erlaubnis erloschen ....
|
|
|
19.03.2006, 21:06
|
#4
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Marlok
auch die Ringe aus dem e39 darf er nicht verbauen, denn nicht die Ringe sind zugelassen, sondern der ganze Scheinwerfer. Wenn er an seinen Scheinwerfern rumbastelt und die Ringe reinbaut, erlischt die Betriebserlaubnis seinens Fahrzeugs, da er ein bauartgenehmigtes Teil verändert hat, damit Erlaubnis erloschen ....
|
Schwachsinn.
Ich habe mich schon wer weißt wie oft zu dem Thema ausgelassen, es gibt, wenn die Dinger nicht bis zum MArs leuchten, überhaupt keine Probleme damit.
Die BE erlischt nur, wenn zumindest eine Gefährdung zu erwarten ist.
Ich habe über das Erlöschen der BE eine Ausarbeitung angefertigt und halte Seminare darüber ab, daher weiß ich, wovon ich rede.
|
|
|
19.03.2006, 21:39
|
#5
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: Rhein-Neckar
Fahrzeug: 525iA e34 PD:10/93
|
das ist ja interessant. Erzähl mal mehr? Heißt dass, dass ich auch xenon in meine e34 Scheinwerfer einbauen darf??
|
|
|
20.03.2006, 06:31
|
#6
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Marlok
das ist ja interessant. Erzähl mal mehr? Heißt dass, dass ich auch xenon in meine e34 Scheinwerfer einbauen darf??
|
Wenn Du eine alWR und eine SWRA nachrüstest und das Ganze dann eintragen lässt, positiv.
Das ist aber etwa so wie Äpfel (Standlichtringe) mit Birnen (Xenon) zu vergleichen.
|
|
|
20.03.2006, 10:25
|
#7
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.08.2002
Ort: Pinneberg (HH)
Fahrzeug: E39 540iA touring & E38 730dA
|
Zitat:
Zitat von John McClane
Schwachsinn.
...Ich habe über das Erlöschen der BE eine Ausarbeitung angefertigt und halte Seminare darüber ab, daher weiß ich, wovon ich rede.
|
moin john,
thx for answer ...
was heißt das denn nun im klartext?... darf ich jetzt mit dieser aussage zum revier meiner wahl vorfahren und auf glauben der staatsvertreter pledieren?
oder steht sowas in ähnlicher form im stvgb, was mir evtl . weiterhelfen würde?
danke...
greetz
marco
|
|
|
20.03.2006, 10:57
|
#8
|
Die Stimme der Vernunft
Registriert seit: 10.05.2002
Ort: Mitten zwischen K und D
Fahrzeug: Langer 4 Liter 03.92 eine Schönheit in Alpinweiss II nur noch bei Sonne in Betrieb! 540i E39 Sechsgang, 550ix LCI
|
Zitat:
Zitat von Marco
oder steht sowas in ähnlicher form im stvgb, was mir evtl . weiterhelfen würde?
|
Ich denke der Herr Rennleiter referenziert auf Absatz 2
Mick
|
|
|
20.03.2006, 13:15
|
#9
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.08.2002
Ort: Pinneberg (HH)
Fahrzeug: E39 540iA touring & E38 730dA
|
moin ick,
tja.. dann hab ich mit rosienen gehandelt.. ...
da es wahrscheinlich zur auslegungssache deklariert wird -es eine gefährdung der verkehrsteilnehmer zu erwarten ist- und ich die teile ausbauen darf.. ... auch wenn die ringe nicht bis zum "mars" strahlen...
danke für die info...
marco
|
|
|
20.03.2006, 15:40
|
#10
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Mick
Ich denke der Herr Rennleiter referenziert auf Absatz 2
Mick
|
Unter anderem.
§ 19 StVZO ist nämlich nicht bussgeldbewehrt, es wird immer gegen § 18 StVZO verstossen.
Der Gesetzestext an sich reicht hier auch nicht aus, es Bedarf umfanfreicher Interpretationen , für den Laien nicht zu durchschauen.
Fakt ist, dass sowohl die Kommentare als auch die Vorschrift an sich (hier: § 51 StVZO Absatz 1 Satz 4). Demzufolge muß das Licht der Begrenzungleuchten weiß sein und darf nicht blenden.
In keiner mir bekannten Kommentierung ist von der Art und Weise der Ausgestaltung die Rede!
Eine normales Leuchtmittel in Form eines Ringes, wie es bei BMW allen aktuellen Modellen verbaut wird, hat ebenfalls ein E-Prüfzeichen und ist somit absolut unproblematisch.
Bei dem Racing24-Ringen könnte rein theoretisch ein findiger Prüfer oder Rennleiter auf die Idee kommen, diese seien nicht zulässig weil...s.o..
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|