BMW 7er, Modell E38 |
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27.05.2011, 22:16
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.07.2002
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: E39 525iA FL Touring und Hartan Kinderwagen
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Bmw e38 728 Bereifung 235x50x18 V statt Z Fahren
Habe eine Frage an euch ,Weiß jemand ob man anstatt 235X50X18 Z auch die gleichen in V fahren darf ohne Probleme zu bekommenauf Felgen Styling 32
und hinten 255x45x18 Z
Würd die auf mein 728 gerne so fahrn vorne V hinten Z
Wenn ja hat jemand ein Gutachten oder Eintragung die V erlaubt!!
Danke
__________________
Bmw Teile E38 728 noch vorhanden
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27.05.2011, 22:41
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#2
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Gast
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Zitat:
Zitat von kjkook
Habe eine Frage an euch ,Weiß jemand ob man ... auch die gleichen in V fahren darf ...
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Natürlich ist das erlaubt, denn deine eingetragene Höchstegeschwindigkeit dürfte wohl unter 240km/h liegen.
Und wenn dem nicht so ist, dann wird einfach ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstegeschwindigkeit der Reifen an 's Armaturenbrett gepappt. (Edit: gilt nur für Reifen mit M+S-Kennung)
Geändert von Goldfinger (28.05.2011 um 14:08 Uhr).
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27.05.2011, 22:41
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#3
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Nach meinem Kenntnisstand bedarf es keiner Eintragung da Serienfelge für den E38.
Was den Geschwindigkeitsindex V angeht hängt das an der Traglast der Reifen, wenn die Traglast unter Berücksichtigung des Abzuges bei 228 km/h noch der Achslast entspricht ja (Dafür gibt es Tabellen).
Zitat:
Zitat von master_blaster
Aufkleber
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Nein! Nur bei Winterreifen.
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27.05.2011, 23:14
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.07.2002
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: E39 525iA FL Touring und Hartan Kinderwagen
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Reifen
Danke an euch beiden.Habe soeben den Kauf von Styling 32 gemacht
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27.05.2011, 23:25
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#5
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Gast
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Zitat:
Zitat von McTube
Nein! Nur bei Winterreifen.
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Bei allen M+S-Reifen. Das Symbol haben inzwischen auch so einige Sommerreifen.
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28.05.2011, 09:57
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2002
Ort:
Fahrzeug: xxx
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Zitat:
Zitat von master_blaster
Natürlich ist das erlaubt, denn deine eingetragene Höchstegeschwindigkeit dürfte wohl unter 240km/h liegen.
Und wenn dem nicht so ist, dann wird einfach ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstegeschwindigkeit der Reifen an 's Armaturenbrett gepappt.
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Mit der Aussage wäre ich vorsichtig, da gibt es noch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen und das mit dem Aufkleber ist schon mal Müll, sowas geht bei Sommerreifen nicht.
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28.05.2011, 09:58
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Neben der reinen Geschwindigkeit & Radtraglast ist auch der Sturz zu berücksichtigen !
Daher in einem Fall, in dem es "knapp" ist bitte von einem TÜV-Prüfer beraten lassen.
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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28.05.2011, 10:26
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#8
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Gast
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Zitat:
Zitat von werty
Mit der Aussage wäre ich vorsichtig, da gibt es noch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen und das mit dem Aufkleber ist schon mal Müll, sowas geht bei Sommerreifen nicht.
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Und den zweiten Post von mir hast du gelesen!?
Zitat:
Zitat von master_blaster
Bei allen M+S-Reifen. Das Symbol haben inzwischen auch so einige Sommerreifen.
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Zitat:
§36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein
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28.05.2011, 10:29
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2002
Ort:
Fahrzeug: xxx
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Zitat:
Zitat von master_blaster
Und den zweiten Post von mir hast du gelesen!? Klasse Typ, .
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Ja habe deinen Müll gelesen, wie das auch andere getan haben
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28.05.2011, 12:19
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 10.08.2005
Ort: Grasberg
Fahrzeug: E38 728i
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