Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  MR.Cityline
					 
				 
				Darf / kann man ein Airbaglenkrad in ein E32 einbauen, da vorher keines drin ist.  
(Tausch von nichtairbag-l.k. auf airbag-l.k.)??? 
Andersrum weiss ich das es nicht zulässig ist. 
			
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 Nein, dieser Umbau ist nicht Zulässig, da dein Fahrzeug welches Serienmäßig 
ohne Airbag-Rückhalte-Sytem ausgestattet war, und somit 
nicht über eine entsprechende 
Allgemeine Betriebserlaubniss (ABE) im Betrieb mit einem Airbaglenkrad verfügt.
Es gibt aber ein Nachrüßt Airbag-System Original von BMW, welches durch den Einbau in einer Vetragswerkstatt auch über eine ABE verfügt.
Mfg.
Fabi