BMW 7er, Modell E38 |
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20.01.2024, 13:58
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#1
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Dellenzähler
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Zwickau
Fahrzeug: E23-735iA Bj.84 | E38-740iA Bj.94 | F31-320dX
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Unfall an meiner Garage
Servus,
falls das Thema hier falsch sein sollte dann bitte verschieben…
Ich bräuchte bitte einen Rat von euch, mir ist folgendes widerfahren:
Mein E38 macht aktuell Winterschlaf in seiner Einzelgarage, im laufe der Woche wurde ich vom Vermieter informiert dass ein Garagennachbar an mein Garagentor gefahren ist und man meine Handynummer bezüglich der Reparatur an eine Metallbaufirma weitergeben wird. Ich solle mich nicht wundern falls von da ein Anruf kommt und das weitere Prozedere abgestimmt werden soll. Soweit so gut.
Heute konnte ich dann endlich mal bei meiner Garage vorbei fahren und musste feststellen, dass das Metallgaragentor so extrem beschädigt ist, dass dies nicht ohne weiteres zu öffnen und extrem eingebeult ist. Mein 7er steht direkt, wirklich direkt hinter dem Garagentor und am hinteren Ende der Garage ist ebenfalls nur 1-2cm Platz. Durch einen kleinen Spalt konnte ich sehen, dass zumindest die vordere Stoßstange definitiv was abbekommen hat, ich vermut das Heck ebenso….
Ich habe natürlich erstmal Bilder von dieser Situation gemacht und durch Zufall kam der besagte Garagennachbar hinzu, welcher mir dann auch erklärte was passiert ist: Die Handbremse vom Auto seiner Tochter habe sich gelöst, das Fahrzeug rückwärts über abschüssiges Gelände, über eine Straße direkt gegen mein Garagentor „gerollt“. Wobei gerollt noch stark untertrieben ist. Das ganze sei wohl vor einer Woche passiert, der Wagen der Tochter Totalschaden und das ganze wäre wohl der Versicherung bekannt.
Ich habe die Erreichbarkeit des Garagennachbarn, der Tochter und das das Datum des Unfalls, mehr noch nicht.
Aufgrund der Enge in meiner Garage und des sportlichen Schadens am Garagentor habe ich nun ordentlich Sorge um meinen kleinen Flitzer.
Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Selbst wenn die Reparatur des Tores zeitnah geschehen könnte, kann ich das Auto nicht einfach woanders hinfahren da Saisonkennzeichen 03-10….
Für Ratschläge und Tipps wäre ich euch sehr dankbar
Danke & Grüße Wirthi
__________________
E38 740i
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20.01.2024, 14:33
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.02.2016
Ort:
Fahrzeug: E38 740i Bj.2000
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Der Schaden wurde durch ein haftpflicht versichertes Fahrzeug verursacht. Sehr gut.
Du hast das Recht zur Sicherung deiner Ansprüche einen Gutachter zu beauftragen. Achtung, nur einen öffentlichen vereidigten nehmen.
Dieser ist vor Ort wenn die Metallbaufirma das Garagentor öffnet. Wichtig!
Was kann die Versicherung dafür, wenn die Handwerker beim Öffnen des Tores den Wagen beschädigen.!!!!
Das Gutachten ist sehr wichtig.
Lass keinen sog. Gutachter der gegnerischen Versicherung an dein Auto!!!!!
Mein Sohn prozessiert schon 4Jahre weil son Gutachter der Versicherung Dinge unterstellt die faktisch falsch sind.
Das ist ein Parteigutachten und der Typ ist nicht öffentlich vereidigt.
Ausserdem ist das vorgerichtlich erstellt und somit Wertlos.
Aber die Versicherung beruft sich darauf.
Erspar dir den Stress.
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20.01.2024, 15:06
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.05.2020
Ort: Bad Oeynhausen
Fahrzeug: 640ix GT / E24 - 635-/-79
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Ich sehe das wie ManiBo. Wenn das Tor offen ist rufst du einen Abschlepper an und läßt das Auto in eine Werkstatt bringen. Zahlt die gegnerische Versicherung. Ich hoffe für dich das du ohne Probleme das Auto wieder flott bekommst.
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20.01.2024, 16:39
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#4
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Geh zum Anwalt. Den muss die Gegenseite sowieso bezahlen. Du kannst nur was falsch machen.
Noch vor dem Gutachter.
Wie schon geschrieben keinesfalls den Gutachter der gegnerischen Versicherung als erstes ranlassen.
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20.01.2024, 18:02
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#5
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Dellenzähler
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Zwickau
Fahrzeug: E23-735iA Bj.84 | E38-740iA Bj.94 | F31-320dX
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ok - Danke Jungs! Mein Gedankengang war einen Anwalt zu kontaktieren, der Sachverhalt birgt aus meiner Sicht genug Fehlerpotenzial für mich als „Laien“
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23.01.2024, 09:42
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#6
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Der erste Marrakeshbraune
Registriert seit: 12.10.2009
Ort: Land der Könige LDK
Fahrzeug: E38 730iA (09.94) / BMW 420dA F36 Gran Coupé LCI M-Paket LED Navi Prof Soundsy / Kymco MAXXER 450i 4x4 Offroad (LOF) / Audi A5 B9 FL Sportback S-Line
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Zitat:
Zitat von Vercetti
ok - Danke Jungs! Mein Gedankengang war einen Anwalt zu kontaktieren, der Sachverhalt birgt aus meiner Sicht genug Fehlerpotenzial für mich als „Laien“
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Guten Morgen Namenloser
Ich habe fast täglich mit Unfallabwicklung zu tun.
1. dir als Geschädigter stehen alle Rechte zu, sprich Gutachterwahl,
Werkstattwahl.
2. Bei einem unverschuldetem Unfall sagt selbst das OLG Frankfurt "es ist
fahrlässig keinen Anwalt einzuschalten. (OLG Frankfurt a.M. v. 0112.2014,
Az.: 22 U171/13)
Wie schon geschrieben siehe zu das bei der Öffnung der Garage dein vereidigter SV anwesend ist der sofort alle Beweisspuren sichern kann so das nachher alles der Generischen Versicherung klar dargelegt werden kann, lass dich auf keinen Handel ein oder mit Summe XX abspeisen. Ich hoffe das es schon ein Wertgutachten zu dem Fahrzeug zum Zeitpunkt vor dem Unfall gibt.
__________________
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."
14 Jahre Forum 12.10.2009 - 12.10.2023
14 Jahre meinen Braunen 15.11.2009 - 15.11.2023
OO (|||)(|||) OO
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21.01.2024, 23:36
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-730i V8 (06.93)
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Zitat:
Zitat von Marks
Geh zum Anwalt. Den muss die Gegenseite sowieso bezahlen. Du kannst nur was falsch machen.
Noch vor dem Gutachter.
Wie schon geschrieben keinesfalls den Gutachter der gegnerischen Versicherung als erstes ranlassen.
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Deinen Anwalt muss die Gegenseite keinesfalls sowieso bezahlen. Das ist ein Irrglaube.
Ich würde folgende Vorgehensweise bevorzugen:
1. Den Schaden und den Ablauf der gegnerischen Versicherung melden. Müsste eigentlich schon der Versicherungsnehmer getan haben. Weis man aber nie , was da genau geschildert wurde. Ist doch sehr mysteriös
2. Einen Gutachter Deiner Wahl beauftragen, der möglichst auch bei der Öffnung der Tür dabei ist.
3. Den Schaden an der Garage sowie den begutachteten Schaden am Fahrzeug bei der Versicherung geltend machen, bzw eine Reparaturkostenübernahme veranlassen-
Sollten da Unstimmigkeiten entstehen, dann zum Anwalt.
Ich habe eine Verkehrs Rechtsschutz beim ADAC die ich seit 25 Jahren nicht in Anspruch genommen habe. Die würde das für mich erledigen, bzw mich wirklich rechtskundig vorher beraten.
Ob die gegnerische Versicherung auch für den Transport zur Werkstatt aufkommen muss, wegen des Saisonkennzeichens weis ich nicht genau, vermute aber ja.
Müsste man mit der Versicherung klären
Auch da würde der ADAC einspringen, der einmal im Jahr das Auto kostenlos in eine Werkstatt schleppt, wenn man denn Mitglied in dem Verein ist.
Ich weis ja nicht, was Du für eine Garagentür hattest. Aber das durch die Tür einerheblicher Schaden an Deinem Auto verursacht wurde, kann ich mir nicht so richtig vorstellen.
Die muss dann schon mit Wucht dagegen gedonnert sein. Nur dagegen gerollt, wegen nicht angezogener Handbremse kann ich mir nicht so richtig vorstellen, nach den von Dir beschriebenen Schäden.
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21.01.2024, 23:46
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#8
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Krischan1964
Deinen Anwalt muss die Gegenseite keinesfalls sowieso bezahlen. Das ist ein Irrglaube.
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Das stelle ich in Abrede! Wenn ein Geschädigter nachweislich nicht an einem Unfall schuld ist, zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt. Bei einer Teilschuld sieht das anders aus, aber die liegt hier nicht vor.
Siehe auch:
https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-anwalt/
Merke: Niemand muss sich als Geschädigter persönlich mit der gegnerischen Versicherung rumschlagen! Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, denn Versicherungen haben sehr wohl Anwälte und Gutachter beschäftigt und so wird sichergestellt, dass sich die Parteien auf Augenhöhe begegnen. Klar so weit?
Zitat:
Zitat von Krischan1964
Ich weis ja nicht, was Du für eine Garagentür hattest. Aber das durch die Tür einerheblicher Schaden an Deinem Auto verursacht wurde, kann ich mir nicht so richtig vorstellen.
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Ach nein? Zufällig mal den Eröffnungsbeitrag genau gelesen? Wenn das Auto der Verursacherin ein TOTALSCHADEN ist, kann auch das Auto hinter der Garagentür erhebliche Schäden (im höheren vierstelligen Bereich) davongetragen haben.
Sorry, wenn ich etwas pampig rüberkomme, aber hier reinzuplatzen und "ich weiß was, ich weiß was, ich weiß alles besser" von sich zu geben und dabei Behauptungen aufzustellen, die keiner genaueren Betrachtung standhalten, ist nicht gerade im Interesse des TE!
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
Geändert von Claus (21.01.2024 um 23:52 Uhr).
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21.01.2024, 09:11
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#9
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Viel Glück und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Das hier verstehe ich nicht, das ist ja grob fahrlässig:
Zitat:
Zitat von Vercetti
Die Handbremse vom Auto seiner Tochter habe sich gelöst, das Fahrzeug rückwärts über abschüssiges Gelände, über eine Straße direkt gegen mein Garagentor "gerollt".
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Wo hat die ihren Führerschein gemacht? Wie kann man ein Auto ohne eingelegten Gang parken? Erst recht, wenn man auf abschüssigem Gelände parkt? Leute gibt's...
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21.01.2024, 11:10
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.12.2019
Ort: Rastenberg
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
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Claus:
Ich kann Dir eine Geschichte erzählen. Bei mir in der Umgebung hat Jemand es fertig gebracht das Auto (15000€) in den Graben zu bringen. Vergessen die Handbremse anzuziehen und den Gang einzulegen. Lag kopfüber im Graben. Auch eine Frau.
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