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BMW 7er, Modell E38 |
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03.07.2012, 14:26
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#1
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E38 744i VFL Individual
Registriert seit: 01.11.2004
Ort: Bickenbach
Fahrzeug: 740i E38 / VW Cross Touran 2.0 TDI
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Bekomme ich diese Felgen so eingetragen ?
Hallo liebe Forumler.
Könnte recht günstig einen Satz BBS Felgen Rx 515 ( Vorderachse ) und Rx 516 ( Hinterachse) bekommen und wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann, ob ich die eingetragen bekomme ?
Daten :
Vorderachse : BBS RX 515 9j 21 H2 ET 23 / zulässige Radlast 680kg / max Abrollumfang 2140 mm mit Bereifung 255/35 R 21
Hinterachse : BBS RX 516 10,5 j 21 H2 ET 28 / zulässige Radlast 830kg / max Abrollumfang 2143 mm mit Bereifung 295/30 R 21
Habe ein Gutachten für den E65 gefunden, bei dem diese Kombination wohl gefahren werden kann, aber wie sieht es mit dem E38 aus ?
Hoffe mir kann da schnell jemand weiterhelfen.
Gruss Kai
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03.07.2012, 19:32
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.12.2008
Ort: Bad Vilbel
Fahrzeug: E38-735i (11.96)
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würde mal behaupten dass es nicht geht wenn mein denkansatz nicht völlig daneben ist.
vorgeschriebener tragfähigkeitsindex bei den reifen ist 100 und 100 bedeutet 800kg radlast. das würde keinen sinn machen dann eine felge zu nutzen die weniger kann.
EDIT: kann wohl nicht so einfach hergeleitet werden. auf der bbs seite gibt es nämlich auch gutachten für den e38 mit felgen für vorne mit 68xkg
EDIT 2: Also ich würde sehen dass ich ein gutachten finde für den E38 von bbs, das die gleiche felgen größe und gleiche gewichtsangaben beinhaltet. damit zum tüv mit der passenden reifenkombination aus dem vergleichsgutachten und über ne einzelabnahme versuchen. Da ich aber gebranntmarkt bin würde ich das lassen.. bisher habe ich zumindest den tüv als sehr unwilliges institut kennen gelernt wenn es um mehr als nur am auto rütteln geht.
aber gegenbeispiele gibt es ja im forum.
__________________
Geändert von -razzle- (03.07.2012 um 20:06 Uhr).
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03.07.2012, 23:46
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#3
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livin´ on a rig
Registriert seit: 29.09.2009
Ort: Bei Hannover
Fahrzeug: Jeep ZJ 318cui, E38 M62B44 LPG & Jeep YJ
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Kann man bei BBS sowas nicht nachfragen?
__________________
- 87´er Jeep Wrangler YJ
- 96´er Jeep Grand Cherokee 318cui V8
- 96´er BMW E38 M62B44 LPG
- 90´er BMW E32 M30B30 LPG
- 81´er Vespa P135X
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04.07.2012, 02:14
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Duisburg, Wesel
Fahrzeug: E38, 735i M62 o.Tu, Bj. 7.97
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Zitat:
Zitat von falkili
Kann man bei BBS sowas nicht nachfragen?
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Erstens, zumal der E65 höhere achslasten haben dürfte, müßte die felge eintragungsfähig sein, unter normalen bedingungen (platz usw. im radkasten)
Zweitens, bei der bereifung könnte es schwierigkeiten geben, man hört verschiedenes 
__________________
... und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO 2 Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02 % zu senken.
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04.07.2012, 08:28
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.01.2010
Ort:
Fahrzeug: EX:e38 750i 12/95 Jetzt:528iA Touring
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Achlasten im Fahrzeugschein nachprüfen, geteilt durch 2. Ergibt max Radlast pro Reifen, und muss mindestens so groß sein wie die des Reifen/Felge. Ruf doch mal beim Tüv an, ob er nicht evtl noch ne Gewissen Reserve will/braucht.
Sonst darf nichts streifen, Lauffläche muss abgedeckt sein, dann sollte es keine Probleme geben
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04.07.2012, 09:56
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 750i BJ.99 FL Motorcode:M73N
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Erstmal besorgst Du dir ein TeileGutachten von BBS für die Felgen und E38. Wenn du die hast eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller.
Dann sollte geklärt werden was in dem Gutachten drin steht wie z.b. die schon angesprochene Achslast. Die Reifen kannst und darfst du ohne Tachangleichung nicht fahren. Laut diversen Reifenrechnern zeigt dein Tacho dann weniger an als du fährst. Das ist verboten. Solange er max. 7% mehr anzeigt ist es ok, aber nicht weniger. Bei den Dimensionen müssten eig. vorne 30er und hinten 25er Querschnitte drauf sein.
Also ich sehe das in der Kombi nur mit ner Einzelabnahme. Sonst geht nix. Dafür reicht ledeglich ein Festigkeitsgutachen, Tachoangleichung und die Reifenfreigabe. Wird aber teuer 
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04.07.2012, 17:47
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#7
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Registriert seit: 01.08.2009
Ort: Solingen
Fahrzeug: G11 740dx M-Paket / E34 M5 3.8 Daytona Nürburgring / E93 LCI M-Paket / E39 525 FL / Kawasaki Z1000
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Quatsch, hatte identische Felgen drauf mit 255/30 und 295/25 passt perfekt ohne schleifen bei der et..
Aber im Angebot sind die schlappen ja eh kaputt..
PS: vergleichsgutachten für 21“ auf e38 wirst du nicht finden, da hilft nur einzelabnahme
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04.07.2012, 18:21
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 750i BJ.99 FL Motorcode:M73N
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Ja Vergleichsgutachten wird schwer, daher sollte im Normalfall für die Einzelabnahme ein Festigkeitsgutachten ausreichen. Dazu noch Reifenfreigabe plus die richtigen Querschnitte und es sollte eintragbar sein.
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04.07.2012, 18:21
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.01.2007
Ort: Minden
Fahrzeug: E38-750i (1.98), Volvo 850 (6.95)
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hallo zusammen,
entweder hatte ich wirklich einen verständigen tüv-menschen oder die anderen stellen sich wirklich an.
ich fahre ebenfalls felgen vom e65, kein gutachten, logisch.
beim tüv-termin habe ich den tüv-prüfer auf den online-teilekatalog aufmerksam gemacht. dort sind meine felgen natürlich zu finden, als orginal-bmw-zubehör.
nummern aufgeschrieben, verglichen, passt natürlich.
dann die achslasten des e65 angeschaut, sind ziemlich gleich dem e38.
daraufhin hat er die felgen/reifen problemlos eingetragen, nicht mal ne einzelabnahme.
gruss, uwe
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04.07.2012, 22:02
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#10
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E38 744i VFL Individual
Registriert seit: 01.11.2004
Ort: Bickenbach
Fahrzeug: 740i E38 / VW Cross Touran 2.0 TDI
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Meiner muckt wohl eher wegen Abrollumfang rum.. Da ja eh neue Reifen drauf muessen waers mir ja egal welche, aber ich hab auch selbst keine Ahnung welche da drauf muessen.. ?
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