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| BMW 7er, Modell E38 |  |  | 
 
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		|  04.04.2024, 20:54 | #1 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 08.12.2019 
				
Ort: Rastenberg 
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
				
				
				
				
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				 Kennzeichenhalter vorne verboten 
 Hallo,
 ist es noch verboten vorne die Kennzeichen mit Kennzeichenhalterung zu fahren?
 Beim e38 ist es verboten Kennzeichenhalterungen anzubringen. Weis nicht ob es bei den aktuellen Fahrzeugen die produziert werden auch der Fall ist.
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		|  04.04.2024, 21:11 | #2 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 12.12.2023 
				
Ort: Leipzig 
Fahrzeug: E31-850i (05.90)
				
				
				
				
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 Woher hast Du diese Information? Da hat bisher noch kein TÜV was zu meckern gehabt. |  
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		|  04.04.2024, 21:18 | #3 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 08.12.2019 
				
Ort: Rastenberg 
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
				
				
				
				
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 Zitat:
 Auszug BMW:
 
 Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.
 
 Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".
 
 Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.
 
 Betroffene Fahrzeuge: Alle Modelle.
 
 Vorgehensweise: Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger.
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		|  05.04.2024, 08:31 | #4 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 10.08.2008 
				
Ort: Elmenhorst 
Fahrzeug: e31 850i ('91); e32 750iA ('91); e34 535i ('90); e36 328iA Cab.('98); e38 750i ('01); e39 540iA Touring ('01); e46 330iA Touring ('02); e61 530d ('07)
				
				
				
				
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 War der Beitrag ursprünglich für den 01.04. gedacht? |  
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		|  05.04.2024, 11:26 | #5 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 25.11.2002 
				
Ort: Schwarzwald 
Fahrzeug: 728 (E23), 320i (G20), diverse BMW
				
				
				
				
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 Das dachte ich auch gerade... 
 Falls es kein Aprilscherz war, was ist dann mit den "scharfen" Blechkanten des Nummerschildes die ja frei heraustehen ohne "Unterlage" ?? Verletzungsgefahr der Fussgänger.
 
 Wundern würde mich das ganze in DE nicht ehrlich gesagt.
 Vor Jahren gab es mal eine Petition der Motorradfahrer gegen "Pizzableche" als Kennzeichen und die Verletzungsgefahr war der Hauptgrund. Es wurden dann kleinere Kennzeichen erlaubt. Wenn auch immer noch dummes deutsches Format...
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		|  05.04.2024, 14:14 | #6 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 01.02.2024 
				
Ort:  
Fahrzeug: e38 740iA BJ1998; e39 528iA BJ1996
				
				
				
				
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 Wenn ich so drüber nachdenke, sehe ich häufig BMWs die das Kennzeichen vorne nur rangeschraubt haben und hinten aber eine normaler Halterung. Ich habe vorne (noch) eine Halterung dran und war erst vor einer Woche beim TÜV damit. Der hat nichts gesagt... |  
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		|  07.04.2024, 11:49 | #7 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 23.05.2006 
				
Ort: München 
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Arvak  War der Beitrag ursprünglich für den 01.04. gedacht? |  
Nein, das ist tatsächlich wahr. Es hat mit dem Fußgängerschutz zu tun. 
 
Es gibt hier extra eine Anweisung für die Händler bzw Werkstatt.  
Ob das für den E38 auch schon gilt oder erst später weiß ich nicht. 
 
Bei Neuwagen wird in der Regel vorne auch kein Halter verwendet. 
 
Markus
				__________________Schalter mit defekter Beleuchtung? Kein Problem! U2U an mich!
 Tonnenlagerwerkzeug oder Ausdrücker für die Querlenker in Memmingen oder München gesucht? Auch hier U2U an mich!
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		|  07.04.2024, 12:41 | #8 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 21.06.2016 
				
Ort: Cham 
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau, Kawasaki ZX9R 1997
				
				
				
				
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 Ich habe Kennzeichenhalter vorne verschraubt, war nie anders an dem Wagen, habe ihn damals so gekauft. Kein Tüvler meckerte bisher. |  
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		|  07.04.2024, 12:53 | #9 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 08.12.2019 
				
Ort: Rastenberg 
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
				
				
				
				
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 Gilt für den e38. Man brauch nur ein Nummernschild ohne Halterung und es passt perfekt rein. E32 müsste auch passen.Bei mir hat auch kein TÜV oder Polizeibeamter gemeckert. Wollte dies aber mal geschrieben haben, was das Thema angeht.
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		|  07.04.2024, 13:07 | #10 |  
	| State of Independence 
				 
				Registriert seit: 20.12.2002 
				
Ort: Leverkusen 
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
				
				
				
				
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 Seit dem 15. Februar 2023 ist zumindest eine feste (nur geschraubte?) Anbringung vorgeschrieben, also keine Magnete, Klettverschlüsse und Saugnäpfe. Was in Kennzeichenhalter eingeclipste Kennzeichen anbelangt, liegen diese wohl in einer Grauzone, denn sie sind ja "fest" angebracht, weil ohne Werkzeug (Schraubenzieher) nicht entfernbar. Hier einige Infos:  https://www.autobild.de/artikel/vors...-22584309.html 
Es gibt auch rahmenlose Kennzeichenhalter, die sind auf keinen Fall von irgendeinem Verbot betroffen.
 
Fakt ist, dass aus dem geänderten § 10 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Absatz 5 KEIN VERBOT  eines vorderen Kennzeichenhalters hervorgeht:
  https://www.buzer.de/gesetz/7182/a142530.htm 
Wenn jemand eine verbindliche Gesetzesvorschrift verlinken kann, dann bitte her damit.
 
Bei mir bleibt jedenfalls alles so, wie es ist. Müsste ohnehin erst nachschauen, wie meine vorderen Kennezeichen befestigt sind, sie sind auf jeden Fall "fest" im Sinne des Gesetzes und nicht mit Magneten oder Klettverschlüssen versehen. Und wenn die in einen Halter eingeclipst sind, dann bleibt das auch so. Der 3er hat erst vor Kurzem neuen TÜV bekommen, keinerlei Beanstandung.
				__________________ 
				"Wer sich allzu grün  macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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