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BMW 7er, Modell E38
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Alt 09.01.2006, 23:28   #1
Michakw236
Mitglied
 
Registriert seit: 17.11.2005
Ort: Bytom-Mannheim-Krakau
Fahrzeug: BMW 740i
Standard Vorne die Scheiben Tönen. Geht das Legal.

will mir die Scheiben bei mir Tönen habe es auch schon bei inigen gesehen ist des legal??? DANKE IM VORAUS.
Michakw236 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 23:29   #2
Novipec
Senior- Moderator
 
Benutzerbild von Novipec
 
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
Standard

Hi,


Zitat:
Tuning - Vorne die Scheiben Tönen. Geht das Legal.
kurz und knapp - NEIN.

Grüße,

Chris
__________________
Gruß Chris

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bike-station.at
Novipec ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 23:37   #3
Michakw236
Mitglied
 
Registriert seit: 17.11.2005
Ort: Bytom-Mannheim-Krakau
Fahrzeug: BMW 740i
Standard

Das muss doch gehen im TV z.B Pro Sieben wenn die Auto Tunen machen die des auch und bekommen TÜV. Kann es sein das es nur ein % Satz geht????
Michakw236 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 20:09   #4
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Michakw236
Das muss doch gehen im TV z.B Pro Sieben wenn die Auto Tunen machen die des auch und bekommen TÜV. Kann es sein das es nur ein % Satz geht????
Das geht nicht. Weder legal noch sonstwie.

Hier noch mal alles erklärt:

1. Für "glasklare" Folien gilt:
Zulässig an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, jedoch:
• nicht an vorderen Seitenscheiben (innerhalb des 180°-Bereiches), es sei denn, der in der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) ausgewiesene Verwendungsbereich lässt die Aufbringung ggf. unter bestimmten Bedingungen auch an diesen Scheiben ausdrücklich zu
• nicht an der Windschutzscheibe
Da auch eine "glasklare" Folie die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe vermindert, sind bestimmte Einschränkungen zu beachten. Zum Beispiel ist der Anbau an getönten vorderen Seitenscheiben nicht möglich. Auch darf je nach Folie ein bestimmtes Maß der Scheibendicke nicht überschritten sein.
Um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, ist speziell für den Anbaufall – "vordere Seitenscheiben" – eine Änderungsabnahme gem. §19 (3) StVZO erforderlich. Die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hierfür von einer Anbauabnahme abhängig.

2. Für "getönte" Folien gilt:
Zulässig an Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, jedoch nicht zulässig an Notfenstern, die durch Zerschlagen der Scheiben geöffnet werden müssen.
Anbaulage: an allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz, die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75 % bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen.
In allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
"Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden."
Heißt im Klartext: wenn ich einen angehalten habe, der die vorderen Seitenscheiben getönt hat und der irgendwelche Märchen erzählt, werden die Folien vor Ort entfernt oder die Fahrt ist beendet. Zudem gibt’s eine Anzeige wegen des Erlöschens des BE.
Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe. Bei älteren PKW aus den 80ern beispielsweise fehlt der zweite Außenspiegel häufig. Dieser muß dann nachgerüstet werden.

Geändert von John McClane (10.01.2006 um 20:15 Uhr).
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Alt 10.01.2006, 20:40   #5
B.M.W.I.B
Mitglied
 
Registriert seit: 30.10.2004
Ort: Ostwestfalen
Fahrzeug: BMW 730D, YZF600
Standard Scheibenfolie

Gut geschrieben MC Clane,

hast Du Deine Fibel daneben liegen??
Auf jedenfall musst Du mal lesen was Du schreibst. Ganz oben schreibst, geht auf keinen Fall, und unter eins schreibst geht unter bestimmten Voraussetzungen doch, wenn die AGB es zu läßt.

Naja Du musst es ja wissen
Ach ja hab noch niemanden gesehen der seine Folie aussen aufkleben wollte!!

Gruss
B.M.W.I.B
B.M.W.I.B ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 20:45   #6
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Hm,

also ich fand das jetzt informativ.....

Gibt es beim PKW "Notfenster" die zerschlagen können werden müssen?
Eher nicht, oder?

Ich interessiere mich nämlich für so ne einbruchhemende Folie, wie ich sie neulich irgendwo gesehen habe.
Die wäre dann aber doch auch, obwohl 100% transparent, vorne und seitlich nicht erlaubt, oder?

Zumindest nach dem, was ich Peters Text entnehme....
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 21:25   #7
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von B.M.W.I.B
Gut geschrieben MC Clane,

hast Du Deine Fibel daneben liegen??
Auf jedenfall musst Du mal lesen was Du schreibst. Ganz oben schreibst, geht auf keinen Fall, und unter eins schreibst geht unter bestimmten Voraussetzungen doch, wenn die AGB es zu läßt.

Naja Du musst es ja wissen
Ach ja hab noch niemanden gesehen der seine Folie aussen aufkleben wollte!!

Gruss
B.M.W.I.B
Hättest DU es richtig gelesen, hättest Du Dich jetzt nicht der Witzischkeit preisgegeben.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 23:49   #8
chefffe
TURBO habichjetzt
 
Benutzerbild von chefffe
 
Registriert seit: 08.10.2005
Ort: Bodensee
Fahrzeug: 750i DiamantschwarzM 1´89 735i NerzbraunM 5´87 750iL DiamantschwarzM 10´88 735i MalachitgrünM 735i Diamantschwarz 2´87 Erstbesitz
Standard

Zitat:
Zitat von Novipec
Hi,kurz und knapp - NEIN.Grüße,Chris
Ähhmmm, wo hast du dieses Zitat her?
Er hatte gefragt, ob tönen erlaubt ist und das ist es, an Heck und hinteren Seitenscheiben,Vorne allerdings nicht....
(dann hätt ich´s schon lange)
__________________
Gruss
Chefffe

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chefffe ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 23:59   #9
Wolf740d
† 13.10.2023
 
Registriert seit: 08.02.2003
Ort: Frankenthal
Fahrzeug: E65 - 745i (11.2002)
Standard

Zitat:
Er hatte gefragt, ob tönen erlaubt ist
Aber in der Überschrift heisst es:
Zitat:
Tuning - Vorne die Scheiben Tönen. Geht das Legal.

Gruss
Wolf
Wolf740d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 00:13   #10
chefffe
TURBO habichjetzt
 
Benutzerbild von chefffe
 
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Ort: Bodensee
Fahrzeug: 750i DiamantschwarzM 1´89 735i NerzbraunM 5´87 750iL DiamantschwarzM 10´88 735i MalachitgrünM 735i Diamantschwarz 2´87 Erstbesitz
Standard

Zitat:
Zitat von Wolf740d
Aber in der Überschrift heisst es:
Hast recht,lese meistens nur den Text und nicht die Überschrift....
Merkt mans
chefffe ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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