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| BMW 7er, Modell E32 |   | 
 
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		|  26.08.2013, 21:30 | #1 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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				 Xenon nachrüsten beim E32 möglich? 
 Hallo Leute
 Bitte nicht steinigen, denn ich komme aus dem Mercedes Lager. Aber hier soll es um den E32 gehen, den ein Freund kürzlich gekauft hat. Es ist ein 735iL, der am 05.11.1991 das Werk in Dingolfing verlassen hat. Der Wagen ist aus Rentnerhand, mit recht guter Ausstattung und im Originalzustand. So soll er auch bleiben, schließlich soll er in 8 Jahren das H-Kennzeichen bekommen.
 
 Nun gibt es ja für den E32 Xenon-Scheinwerfer und die würden dem 7er gut stehen.
 
 Gern würden wir dem 7er die Xenon-Scheinwerfer nachrüsten, aber ich habe noch ein paar technische Fragen dazu.
 
 1. Was ist alles nötig? Müssen die kompletten Scheinwerfer vom Abblend- und Standlicht getauscht werden oder reicht es nur den Abblendlichteinsatz zu wechseln?
 
 2. Wie funktioniert beim E32 die ALWR? Ultraschall oder Sensoren an den Achsen?
 
 3. Wie wird die SWRA angesteuert und was ist alles nötig, um diese nachzurüsten? Nur Pumpe, Schläuche und Düsen?
 
 Über ein paar Hilfreiche Beiträge, Erfahrungsberichte und eventuell sogar Anleitungen würde ich mich freuen.
 
 Gruß
 Eugen
 
 P.S.: Bitte nichts mit HID-Kits und dergleichen, der Mist kommt nicht ins Auto!
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		|  26.08.2013, 21:35 | #2 |  
	| BastardOperatorFromHell 
				 
				Registriert seit: 21.08.2006 
				
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Fahrzeug: E32 730iA K V8(M60B40) Prod. Tag 16-10-1992 und MB S212 350CDI 4-Matic
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von DoubleK  Hallo LeuteServus
 
 Nun gibt es ja für den E32 Xenon-Scheinwerfer und die würden dem 7er gut stehen.
 Stimmt
 Gern würden wir dem 7er die Xenon-Scheinwerfer nachrüsten, aber ich habe noch ein paar technische Fragen dazu.
 
 1. Was ist alles nötig? Müssen die kompletten Scheinwerfer vom Abblend- und Standlicht getauscht werden oder reicht es nur den Abblendlichteinsatz zu wechseln?
 Komplette Abblendscheinwerfer. Müssen bauartgeprüft auf Gasentladungslampen sein (Bosch / Hella bei eBay)
 2. Wie funktioniert beim E32 die ALWR? Ultraschall oder Sensoren an den Achsen?
 Hydraulische Niveauregulierung
 3. Wie wird die SWRA angesteuert und was ist alles nötig, um diese nachzurüsten? Nur Pumpe, Schläuche und Düsen?
 Bedienhebel. Extra STG gibts glaub nicht
 Über ein paar Hilfreiche Beiträge, Erfahrungsberichte und eventuell sogar Anleitungen würde ich mich freuen.
 Die gibts zuhauf in Diskussionen der letzten Jahre
 Gruß
 Eugen
 Gruß,
 Thorsten
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*zehnzeichenvollmach*
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		|  26.08.2013, 21:40 | #3 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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 Sofern der E32 Niveau hat - keine ALWR (ob und wie es mit der heutigen Eintragung ausschaut weiß ich nicht=
 Es gibt aber auch eine Art aLWR mittels Sensor an der HA.
 
 SWRA war auch erst seit 2001 Pflicht - wurde aber schon beim E32 immer bei Xenon verbaut.
 
 Ansteuerung erfolgt bei "Licht an" beim ersten Mal Scheibenwaschen und dann alle 5 mal Scheibenwaschen.
 Anderen Bedienhebel braucht es nicht (nur bei Intensiv), aber ein Steuergerät muss gesteckt werden.
 
 Markus
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		|  26.08.2013, 21:44 | #4 |  
	| Gast | 
				  
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von DoubleK  Hallo Leute
 Es ist ein 735iL, der am 05.11.1991 das Werk in Dingolfing verlassen hat. Der Wagen ist aus Rentnerhand, mit recht guter Ausstattung und im Originalzustand. So soll er auch bleiben, schließlich soll er in 8 Jahren das H-Kennzeichen bekommen.
 
 Nun gibt es ja für den E32 Xenon-Scheinwerfer und die würden dem 7er gut stehen.
 
 Gern würden wir dem 7er die Xenon-Scheinwerfer nachrüsten, aber ich habe noch ein paar technische Fragen dazu.
 
 1. Was ist alles nötig? Müssen die kompletten Scheinwerfer vom Abblend- und Standlicht getauscht werden oder reicht es nur den Abblendlichteinsatz zu wechseln?
 Es muss alles getauscht werden.
 
 2. Wie funktioniert beim E32 die ALWR? Ultraschall oder Sensoren an den Achsen?
 
 3. Wie wird die SWRA angesteuert und was ist alles nötig, um diese nachzurüsten? Nur Pumpe, Schläuche und Düsen?
 
 Gruß
 Eugen
 
 |  Es müßte alles getauscht werden. 
Zudem reicht bei einer Nachrüstung eine eventuell vorhandene Nivaeuregulierung nicht aus, das Fahrzeug muss den Anforderungen des § 50 (10) StVZO genügen, wenn Gasentladungslampen nachgerüstet werden sollen, Du musst also eine automatische Leuchtweitenregulierung sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten. |  
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		|  26.08.2013, 21:48 | #5 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von John McClane  Es müßte alles getauscht werden.Zudem reicht bei einer Nachrüstung eine eventuell vorhandene Nivaeuregulierung nicht aus, das Fahrzeug muss den Anforderungen des § 50 (10) StVZO genügen, wenn Gasentladungslampen nachgerüstet werden sollen, Du musst also eine automatische Leuchtweitenregulierung sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten.
 |  Das weiß ich, habe schon beim W202 ordnungsgemäß Xenon nachgerüstet. Ich wüsste aber gerne was alles getauscht werden muss und wie die ALWR und SWRA beim E32 aufgebaut ist.
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von Markus525iT  Sofern der E32 Niveau hat - keine ALWR (ob und wie es mit der heutigen Eintragung ausschaut weiß ich nicht)
 Es gibt aber auch eine Art aLWR mittels Sensor an der HA.
 |  Niveauregulierung (falls du die meinst) hat er nicht, also muss die über die Achssensoren rein
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von Markus525iT  SWRA war auch erst seit 2001 Pflicht - wurde aber schon beim E32 immer bei Xenon verbaut.Markus
 |  Sie soll auch rein, weil es original ist und die Ordnungshüter da bei uns sehr Wert drauf legen (genug Erfahrung mit 1998er C-Klasse mit original Xenon)
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von Markus525iT  Ansteuerung erfolgt bei "Licht an" beim ersten Mal Scheibenwaschen und dann alle 5 mal Scheibenwaschen.Anderen Bedienhebel braucht es nicht (nur bei Intensiv), aber ein Steuergerät muss gesteckt werden.
 |  Das klingt schon mal gut
 
Gibt es von BMW eigentlich auch Anleitungen zum Nachrüsten von Sonderausstattung wo alle benötigten Teile aufgeführt sind? In diesem Fall für Xenon beim E32 |  
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		|  26.08.2013, 21:52 | #6 |  
	| Gast | 
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von Markus525iT  Sofern der E32 Niveau hat - keine ALWR (ob und wie es mit der heutigen Eintragung ausschaut weiß ich nicht=
 |  Falsch. Bei einer Nachrüstung unerheblich, da er dann eine aLWR haben MUSS. |  
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		|  26.08.2013, 22:00 | #7 |  
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 Hallo,
 eine Niveauregulierung ist eine Form der automatischen Leuchtweitenregulierung.
 
 Lies dir das zitierte Werk nochmal genau durch, nirgends ist erfordert, ob eine elektrische, hydraulische oder pneumatische Leuchtweitenregulierung nötig ist und es sind auch keine Mindestreaktionszeiten vermerkt.
 
 Dass das Thema trotzdem immer wieder Probleme verursacht und man auf schlecht geschulte Prüfer trifft ist aber richtig.
 
 Und dass der TE warscheinlich auch lieber eine von Hella erhältliche, moderne elektrische aLWR mit Ultraschallsensoren verbaut, als auf Niveauregulierung umzurüsten ist auch klar, aber ändert nichts an diesem schwer auszutreibenden Fehlglauben, eine Niveauregulierung wäre nicht "genug" oder "gut genug".
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		|  26.08.2013, 22:07 | #8 |  
	| Gast | 
 Deswegen ist eine NACHRÜSTUNG bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung auch nicht möglich.  
Kannst Du nachlesen in den gängigen ECE-Regelungen, hier ECE-R 48. Und natürlich in den gängigen Kommentaren.
 
Das ist daher kein  
	Zitat: 
	
		| schwer auszutreibenden Fehlglauben |   sondern geltendes Recht.
 
Wenn man davon keine Ahnung hat sollte man keine schlauen Tipps geben. |  
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		|  26.08.2013, 22:08 | #9 |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von ratbaron  Und dass der TE warscheinlich auch lieber eine von Hella erhältliche, moderne elektrische aLWR mit Ultraschallsensoren verbaut, als auf Niveauregulierung umzurüsten ist auch klar |  Am liebsten wäre mir ja eine Umrüstung auf die Leuchtweitenregulierung mit der der Wagen 1991 das Werk verlassen hätte, wenn er bis auf Xenon so bestellt worden wäre wie er wurde. Und das ist ja die ALWR mit den Sensoren an den Achsen. |  
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		|  26.08.2013, 22:11 | #10 |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von John McClane  Falsch. Bei einer Nachrüstung unerheblich, da er dann eine aLWR haben MUSS. |  Auch nicht richtig!
 
Lese dir mal im E34 Forum die hoch-informativen Beiträge von JohnMastrovolta durch.
 
Wenn jemand Ahnung von der Materie Eintragung hat - dann er.
 
Grob skizziert: Xenon muss bestimmte Grenzwerte einhalten, was den Lichtkegel angeht. Dies wird (seiner doch fundierten) Meinung nach durch die Niveau erreicht und erfordert keine aLWR.
 
Es gibt auch genug Fahrzeuge (vornehmlich LKW und Busse), die Xenon aber keine aLWR besitzen.
 
Wie gesagt das geht und ist durchaus legal - wird aber offensichtlich von den wenigstens so akzeptiert.
 
Gruß 
Markus |  
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