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BMW 7er, Modell E38 |
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13.02.2006, 22:36
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#31
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Gesperrt
Registriert seit: 23.01.2006
Ort: Bremen
Fahrzeug: E38-728iA (9.97)
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Zitat:
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Zitat von ATJ
zum merkantilen Minderwert:
es gibt verschiedene Berechnungsmethoden, Ruhkopf/Sahm ist eine davon, daneben gibt es noch Heintges, Halbgewachs, die Vorschläge des 13. DVGT u. a.
allen gemein ist, daß sie versuchen, eine rein marktabhängige Größe in ein Berechnungsschema zu pressen, was per se schwierig, wenn nicht unmöglich ist. Weiterhin ist ihnen gemein, daß sie vor mehr als 15 Jahren entwickelt wurden, sich anmaßen, den Markt wiederzugeben und leugnen, daß sich der Markt in diesen mehr als 15 Jahren vollständig gewandelt hat. Allen diesen Berechnungsmethoden gemein ist weiterhin, daß sie schlicht falsch sind und heute weniger denn je geeignet sind, ein brauchbares Ergebnis zu liefern.
Eine Alters- oder Laufleistungsbegrenzung (meist 5 Jahre/100000km) beruht auf einer Empfehlung des 13. DVGT. Bisher ist es noch keinem der meist selbsternannten Experten gelungen SCHLÜSSIG darzulegen, warum das Fahrzeug mit einem offenbarungspflichtigen Schaden BIS 5 Jahre/100000km eine Wertminderung erfährt, dasjenige AB 5 Jahre/100000km jedoch nicht.
Die Erklärung für dieses Unvermögen der Experten ist einfach:
Es gibt keine schlüssige Begründung. Wenn der Schaden offenbarungspflichtig ist, gibt's beim Verkauf weniger Geld. Dafür muß ich kein experte sein, das lehrt die Lebenserfahrung. Jeden, der hier behauptet, er würde für einen reparierten Unfaller (unter sonst gleichen Voraussetzungen) freiwillig das gleiche bezahlen, wie für einen Unfallfreien, würde ich der dreisten Lüge bezichtigen - oder für jemanden mit einem gestörten Verhältnis zu seinem Konto halten.
Um noch einen draufzusetzen:
Gerade diejenigen, die eine solche Grenze für existent halten, lassen nichts unversucht, auch bei Fahrzeugen jenseits von gut und böse (also deutlich älter als 5 Jahre und deutlich mehr als 100000km) alte Unfälle auszugraben, um den Wiederbeschaffungswert zu drücken. Dann wirken sich reparierte Unfälle auf einmal doch wieder wertmindernd aus...
Wenn ein Sachverständiger/Gutachter sich also ausschließlich auf diese Berechnungsmethoden stützt oder gar behauptet, es gäbe eine "generelle Wertminderungsgrenze", sollte er sich überlegen, ob er über die zur Ausübung seines Berufes erforderliche Qualifikation verfügt oder sich zumindest um Weiterbildung bemühen.
@Dirk
Du hast den Versicherungsjargon gut inhaliert:
"Rechtsanwälte und Sachverständige sind die Wegelagerer des Schadenrechts" (O-Ton GDV)
Eine solche Einstellung verdeutlicht, daß der Gesetzgeber aus gutem Grund dem Geschädigten die Möglichkeit gab, "Waffengleichheit" gegenüber der Versicherung herzustellen.
Es ist legitim - und durchaus nicht verwerflich - seine berechtigten Ansprüche zu beziffern, einzufordern und ggfs. einzuklagen. Es entspricht den im Grundgesetz manifestierten Grundprinzipien unseres Staates.
1. Du bist - durch Deine durchaus negativ zu interpretierende Wortwahl - knapp davor, persönlich zu werden. Das ist einer sachlichen Diskussion nicht zuträglich.
2. Das "Maximum" ist das, was an Schaden entstanden ist und belegt werden kann. Darauf, daß dieses Maximum erstattet wird, hat jeder Geschädigte einen Rechtsanspruch. Es geht um die VOLLSTÄNDIGE Erstattung der BERECHTIGTEN Ansprüche.
3. Das die Versicherungen ohne wenn und aber zahlt, wenn ich auf einen Teil meiner Ansprüche verzichte (aka "weniger als das Maximum (=berechtige Ansprüche) verlangen"), unterschreibe ich sofort!
4. reiner Selbstschutz. Aha. Du hast Recht. In Deiner Welt. In der wird die Erde wohl eine Scheibe sein. SCNR
@Daniel
Ist bei Dir dumm gelaufen. Dein Beispiel zeigt, wie unklug es war, sich selbst mit der Versicherung einigen zu wollen. Und damit bist du leider kein Einzelfall.
Deshalb:
IMMER SOFORT zum Anwalt, IMMER den Sachverständigen selbst auswählen, NIE selbst mit der Versicherung verhandeln.
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Laberkopp! Um eine OT-Endlosdiskussion zu verhindern gebe ich nach und beende damit das Thema mit dem Apell an die Unternehmer unter Euch: Stellt Euch vor, alle Eure Kunden wäre so wie Ihr Euch bei den Versicherungen aufspielt. Das macht doch keinen Spaß, oder?
Der wichtigste Gundsatz eines jeden Kaufmanns ist: Leben und leben lassen.
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14.02.2006, 08:14
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#32
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.10.2005
Ort: Wegberg
Fahrzeug: BMW 735i (E32)
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@Daniel
Zitat:
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Mein Fahrzeug wurde gleich von der Polizei zu einer Werkstatt abgeschleppt. Da ich im Militäridenst war, konnte ich selber nichts machen. Die Versicherung des Unftallverursachers hat selbständig gewurstelt und dann wars passiert. Keiner hat mich je mals gefragt, ob ich das Auto reparieren lassen möchte oder nicht oder was auch immer. Geschweige denn wo ich es machen lassen möchte.
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Sehe gerade, daß Du in der Schweiz wohnst - die Rechtsgrundlagen in der Schweiz sind mir nicht bekannt, es ist durchaus möglich, daß nach schweizer Recht so verfahren werden darf.
In Deutschland ist der Geschädigte noch Herr des Geschehens, die Bestrebungen der Versicherungswirtschaft laufen aber auch hier auf eine "temporäre Enteignung" hinaus - mit genau den Folgen, die du beschreibst.
@Dirk
Zuviel Text? Arbeitsspeicher zu klein? Sorry.
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14.02.2006, 09:48
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#33
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
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Zitat:
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Zitat von Dirk_122
Laberkopp! Um eine OT-Endlosdiskussion zu verhindern gebe ich nach und beende damit das Thema mit dem Apell an die Unternehmer unter Euch: Stellt Euch vor, alle Eure Kunden wäre so wie Ihr Euch bei den Versicherungen aufspielt. Das macht doch keinen Spaß, oder?
Der wichtigste Gundsatz eines jeden Kaufmanns ist: Leben und leben lassen.
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Mein Grundsatz: Jedem das seine, mir das meisste
Gruss Emil, der nicht alles gelesen hat und nur seinen Schaden reguliert haben möchte 
__________________
Euer Emil hat euch alle lieb
Bin bis 21.04. in Osterferien!
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14.02.2006, 09:56
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#34
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
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Zitat von ATJ
In Deutschland ist der Geschädigte noch Herr des Geschehens, die Bestrebungen der Versicherungswirtschaft laufen aber auch hier auf eine "temporäre Enteignung" hinaus - mit genau den Folgen, die du beschreibst.
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Genau. Und dem Ziel, Anwälte und Sachverständige herauszuhalten, um die Waffengleichheit aufzuheben, dient das von den Versicherungen eingeführte "Schadenmanagement" a la: "rufen Sie uns als Geschädigter am besten noch von der Unfallstelle aus an, wir kümmern uns dann um alles". HaHa.
Natürlich kümmert sich die gegnerische Versicherung dann um alles, aber nur in ihrem eigenen Interesse  . Sie bringt den Wagen in eine ihrer "Vertragswerkstätten", die sie zuvor mit einem Knebelungsvertrag an sich zu Billig-Konditionen gebunden hat. Daß diese Werkstatt dann nicht mehr ganz so sorgfältig arbeiten wird, kann man sich ausmalen.
Das ganze dann auch noch als Verbesserung der Serviceleistung zu vermarkten, ist dann schon richtige Vera****e.
Ich kann ATJ nur voll Recht geben,hütet Euch vor diesem "Schadenmanagement" der Versicherungen, das nur dazu dienen soll, berechtigte Ansprüche des Geschädigten abzublocken. Und wer mal an interne Unterlagen der Versicherungen kommt, wird genau diese Zielsetzung dort auch noch ausgesprochen finden!
Greets
RS744
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14.02.2006, 12:39
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#35
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.10.2005
Ort: Wegberg
Fahrzeug: BMW 735i (E32)
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Zitat:
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Zitat von RS744
Und wer mal an interne Unterlagen der Versicherungen kommt, wird genau diese Zielsetzung dort auch noch ausgesprochen finden!
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Zustimmung!
O-Ton "Jeder Anspruchsteller ist ein potentieller Versicherungsbetrüger und als solcher zu behandeln."
O-Ton "Sicher - Sie haben Anspruch auf die Versicherungsleistung in der geforderten Höhe. Klagen sie doch, sie werden den Prozeß gewinnen. Wir haben da nichts in der Hand. Aber wir werden durch alle Instanzen gehen. Bis wir durch sind, sind sie tot"
(Mitarbeiter einer großen Versicherungsgesellschaft zum Anspruchsteller nach Vorlage eines Vergleichsangebots, der Anspruchsteller war als Folge eines Unfalls schwerbehindert und hat dadurch u. a. seine nachweislich gesunde Firma verloren, er starb 6 Monate, nachdem er das Vergleichsangebot in Höhe von 500TDM angenommen hatte, die Forderung lag bei 2,5Mio.. Die 500TDM mußte seine Witwe einklagen, die Zahlung erfolgte schließlich "aus Gründen der Kulanz"...)
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14.02.2006, 12:50
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#36
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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sevener
Nicht reisen. Rasen!
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14.02.2006, 13:28
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#37
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.02.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e38 740d 11/99
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Zitat:
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Zitat von JPM
Die Tür öffnet sich nicht, da es im E38 erstmals diese "Haken" gab - die einen zusätzlichen Seitenaufprallschutz bieten in Form eines "X" welches sich in A und B Säule verkantet.
Beachte bei BJ /EZ 12/94, dass es schonmal auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen kann bei entsprechender KM-Laufleistung.
Werde bei BMW vorstellig und gegebenfalls einen selbstständigen Gutachter beauftragen.
Hoffe mal das der Rahmen noch gerade ist - wie sehen die Schweller aus?
Ist aber in einer freien guten Werkstatt machbar - schätze mal auf ca. 1500Euro - bei BMW locker 4000Euro aufwärts.
Gruß Philipp
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so seh ich das auch fast aber mit den 4000 euro kommt er nicht hin wenn ich mir über lege bei meinem letzten crasch nur bissel haube scheinwerfer stoßfänger und träger sowie ein paar kleinig keiten belief sich der schaden auf 11.000 euro und mit 8 bis 9 kann er wohl auch rechnen ganze seite lackieren richten das dauert auch seine zeit und da geht eine stunde nach der anderen bei flöten. deshalb denke ich mal das es zu 99% nen wirtschaftlicher wird.
gruß micha
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Strasse nass Fuß vom Gas Strasse trocken drauf den Socken.
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16.02.2006, 20:44
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#38
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V8...
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Neukirchen
Fahrzeug: 730IA (E38), BMW 740IA (E32)
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Hallo liebe Forumler,
habe heute das Gutachten erhalten. Wirtschaftlicher ist es zum Glück nicht. Der Schaden ist laut Gutachten mit 5500€ beziffert (Preise vom BMW- Vertragshändler einkalkuliert). Dieser übersteigt nicht dem Zeitwert (lt. GA- 5900€) des Bimmers. So nun steht also die Frage. Wo reparieren lassen? Ich habe mir noch keine Angebote von ner Freien Werkstatt eingeholt. Hab dies aber morgen vor. Würdet ihr den Schaden beim Freundlichen beheben lassen oder anderweitig, also auszahlen lassen? Natürlich soll die Arbeit fachlich 1-a ausgeführt werden.
Mal abgesehen davon, kann man sich eigentlich auszahlen lassen, den Unfallwagen ohne Reparatur verkaufen u. sich einen neuen kaufen? Habe ich nicht vor, aber stünde ja auch zur Diskussion.
Vielen Dank nochmal für die vorherigen zahlreichen Antworten und Diskussionen
MfG Christian
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16.02.2006, 20:46
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#39
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
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Zitat:
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Zitat von Misster-K
Hallo liebe Forumler,
habe heute das Gutachten erhalten. Wirtschaftlicher ist es zum Glück nicht. Der Schaden ist laut Gutachten mit 5500€ beziffert (Preise vom BMW- Vertragshändler einkalkuliert). Dieser übersteigt nicht dem Zeitwert (lt. GA- 5900€) des Bimmers. So nun steht also die Frage. Wo reparieren lassen? Ich habe mir noch keine Angebote von ner Freien Werkstatt eingeholt. Hab dies aber morgen vor. Würdet ihr den Schaden beim Freundlichen beheben lassen oder anderweitig, also auszahlen lassen? Natürlich soll die Arbeit fachlich 1-a ausgeführt werden.
Mal abgesehen davon, kann man sich eigentlich auszahlen lassen, den Unfallwagen ohne Reparatur verkaufen u. sich einen neuen kaufen? Habe ich nicht vor, aber stünde ja auch zur Diskussion.
Vielen Dank nochmal für die vorherigen zahlreichen Antworten und Diskussionen
MfG Christian
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Ich würde das Geld nehmen, den unfaller verkaufen und nen anderen Kaufen.
Bekommst sicher einen Jüngeren und geraden.
Gruss Emil
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16.02.2006, 21:06
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#40
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Hi Christian
Du kannst nicht deinen kaputten Bimmer behalten und die EUR 5'500.- (Reparaturkosten von der H3 des Unfallverursachers) einstreichen. Beides geht natürich nicht.
Lässt du deinen Bimmer nicht reparieren, wird dir von den EUR 5'500.- der Restwert (das was dir noch ein Händler für deinen Bimmer im aktuellen Zustand zahlen würde) abgezogen.
So ist das in der Schweiz. Denke mal, dass das in Deutschland nicht anders gehandhabt wird.
Gruss
Daniel
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