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		|  10.04.2008, 23:32 | #52 |  
	| † 05.12.2021 Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 18.05.2006 
				
Ort: Mengkofen 
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Uli   |  Na Uli, das ist doch ein Wort. Komme gerne auf das Angebot zurück. Bin schon ab und zu in München. Werde mich bei Dir melden.
 
Schöne Grüße 
Horst
				__________________   |  
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		|  11.04.2008, 07:45 | #53 |  
	| erfolgreiche Momente 
				 
				Registriert seit: 18.05.2002 
				
Ort: NRW 
Fahrzeug: 745i  (E65*12/03)
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Uli   |  Ach Uli, ich hatte die damalige Einladung als "persönlich" verstanden, aber wenn du jeden mitnimmst ...  
				__________________Internette Grüße
 Don Pedro
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		|  11.04.2008, 08:34 | #54 |  
	| Gast | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Don Pedro   aber wenn du jeden mitnimmst ...   |  Moin,
  
ich würd' sagen, daß er ganz legal am Umsatz beteiligt ist...    
.........
 
  
Vielleicht noch was zum Thema: 
Bedingt dadurch, daß jetzt auch der neue AUDI A4 fallweise mit blauen  LED-Tränensäcken daher kommt, ist's derzeit (zumindest für mich) schon so, daß ich das "Alternativ" CELIS-TFL z.B. des neuen X5 dagegen immer als zu "GELB"  empfinde...
  
Es wäre natürlich schon schöner, wenn BMW in zukunftigen Entwicklungen auch auf LED's im TFL setzen würde.
  
Das BLAU empfinde ich als insgesamt aufmerksamkeitssteigernd 
also auch ein Sicherheitsgewinn. |  
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		|  11.04.2008, 09:23 | #55 |  
	| Some say... 
				 
				Registriert seit: 23.05.2002 
				
Ort: Südhessen... 
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von pille  Moin, 
ich würd' sagen, daß er ganz legal am Umsatz beteiligt ist...    |  Das würde mehr als nur einiges erklären   |  
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		|  11.04.2008, 10:40 | #56 |  
	| Gast | 
				  
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Claus  Moin Uli, 
Du bist ja nicht der einzige, der gleich vom Erlöschen einer Betriebserlaubnis spricht, wenn einer mal ein Blinkerbirnchen oder eine Schraube am Kofferraumdeckel austauscht. Zum Erlöschen  einer Betriebserlaubnis gehört mehr. Ich zitiere mal:
 
"Änderungen können nur durch: 
 
- Veränderungen an Bauteilen 
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder 
- Entfernen von Bauteilen
 
vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird. Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu erreichen.
Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss 
 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
 3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
 "
 
Teil 1 ist die landläufige Meinung, aber der Teil 2 (den ich kursiv dargestellt habe), wird gerne ignoriert und so das Märchen vom Erlöschen der Betriebserlaubnis selbst bei kleinsten Änderungen in die Welt gesetzt! Auch die hier an Bord befindlichen Anwälte haben das schon mehr als einmal dargelegt!
 
Topic: Ich sehe durch das Anbringen von Standlichtringen keine Änderung der Fahrzeugart (es bleibt wohl ein Auto, oder nicht?    ), keine Erwartung einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern und auch keine Verschlechterung der Abgas- und Geräuschwerte. Also wo erlischt jetzt die Betriebserlaubnis?
 
Gruß, Claus |  Die wenigsten Anwälte, die ich kenne, haben davon überhaupt eine Ahnung   . 
Fakt ist: Solange das Standlicht weiß ist und nicht blendet interessiert es keinen Polizisten, welche Marke auf dem Glühlämpchen steht.  
Habe ich alles schon mal lang und breit erklärt.  
Bei Fragen bitte ich darum, die Suchfunktion zu bemühen.   Na gut, hier ist ein Link. 
Das Tagfahrlicht ist gem. §49 (5) Nr 5 StVZO entprechenden Kriterien unterworfen. Nachzulesen in der ECE-Regelung Nr. 87. 
Da gibt's dann Regularien wie Tagfahrlicht darf nur alleine leuchten, wenn Standlicht oder Fahrlicht eingeschaltet wird, muß das Tagfahrlicht erlöchen, es muß sich mind. 250 mm über dem Boden befinden und mind. 600mm auseinander stehen und und und. 
Diese LED-Lösungen aus dem Baumarkt sind daher unzulässig (da es sich zudem nicht um bauartgenehmite Teile handelt).
				 Geändert von John McClane (11.04.2008 um 10:53 Uhr).
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		|  11.04.2008, 12:09 | #57 |  
	| Gast | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Don Pedro  Ach Uli, ich hatte die damalige Einladung als "persönlich" verstanden, aber wenn du jeden mitnimmst ...   |  Mit so ollen Petzen wie Dir red' ich doch gar nicht mehr. Bei Horst hat's im Gegensatz zu Dir  wenigstens für 'nen Diesel gereicht.
 
Kannst' Dich hiermit als ausgeladen betrachten.
Pätzä, Pätzä, Pätzä kriegt die Krätzä!!!  |  
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		|  11.04.2008, 12:27 | #58 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 18.08.2004 
				
Ort:  
Fahrzeug: BMW
				
				
				
				
				      | 
				 7000K LED's bei Tageslicht? 
 Hat jemand Tageslichtbilder von solchen verbauten 7000K LED’s im E65? |  
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		|  11.04.2008, 13:15 | #59 |  
	| erfolgreiche Momente 
				 
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Ort: NRW 
Fahrzeug: 745i  (E65*12/03)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Uli  Mit so ollen Petzen wie Dir red' ich doch gar nicht mehr. Bei Horst hat's im Gegensatz zu Dir  wenigstens für 'nen Diesel gereicht.
 
Kannst' Dich hiermit als ausgeladen betrachten.
Pätzä, Pätzä, Pätzä kriegt die Krätzä!!!  |  Nun wird Uli infantil, danke für die Ausladung.           |  
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		|  11.04.2008, 13:20 | #60 |  
	| Gast | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Don Pedro   |  Was heißt hier infantil ? Das war eine inhaltlich korrekte, sachliche Äußerung.
 
Also schön, darfst' mitkommen.   |  
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