Felgen und der Tüv
			 
			 
			
		
		
		Hallo zusammen, 
 
kurze Frage: fahre auf meinem 750iL die Styling 21 M-System ll-Felgen vom M5 mit folgender Bereifung: 
VA: 235/45R17 
HA: 265/40R17 
 
Da das Fahrzeug vorher in der Schweiz zugelassen war, habe ich den relativ neuen EU-Brief für Deutschland, und dort sind ja bekanntlich keine Sondereintragungen mehr vermerkt. 
 
Brauche ich für eine neue HU (erst im nächten Jahr fällig) eine Bescheinigung für diese Felgen-/Reifenkombination oder kann ich einfach darauf verweisen, dass diese Felgen auch für den E32 zugelassen sind?? 
 
Habe nämlich keine Lust, nachher 2 oder 3 Mal zum Tüv zu fahren! 
 
Grüße, morpheus 
		
		
		
		
		
		
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