Zitat:
Zitat von Stephen
Airbags haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum, auch wenn früher von sowas die Rede war. Dem Airbag mit der gleichen Teilenummer ist es auch egal, ob er ausgebaut und in einem Anderen eingebaut wird.
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Ja das stimmt dem Airbag ist es egal aber ob es dem Tüv/Dekra egal ist glaube ich nicht. Wie auch immer,was ich herraus gefunden habe ist das Airbag und Sicherheitsgurt aus einem Unfallfahrzeug nicht wieder verwendet werden dürfen.Viele Autoverwerter machen diese auch unbrauchbar.
Gut das trifft auf unseren Fall nicht zu. Also wenn die Arbags von unserem Freund benötigt werden,bin ich gern bereit sie dir zu überlassen,soweit sie bei deinem passen.
Gruß Rico