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BMW 7er, Modell E32 |
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03.03.2026, 18:30
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#14
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von marQo
Nun, da es dir rein um deine Rechthaberei geht und nicht um Interesse an meiner Person, kann ich dich leider nur wieder erneut enttäuschen.
Das Hauptsacheverfahren ist Ende Januar abgelaufen und die drei Quotendamen haben entschieden, das ich ganz allein die Kosten für das Eilverfahren sowie das Hauptverfahren trage. Begründet wird dieses NS-Urteil damit, das ich selbst mein Fahrzeug abgemeldet habe. Dieses Urteil ist unanfechtbar.
Damit hat der Volksgerichtshof mir mal wieder die fehlende Rechtsstaatlichkeit belegt.
Technisch ist allerdings alles beim alten geblieben. Heißt ich habe Recht gehabt, Punkt. Hier ging es nur noch um die Kosten für die Gerichtsverfahren. Fahrzeug hat seit 12.08.2025 frischen TÜV und ist seit mitte Dezember wieder angemeldet. Ende der Geschichte. Kosten der beiden Verfahren belaufen sich auf 188 fürs das Eilverfahren und 251 für das Hauptsacheverfahren. Alles in allem noch immer günstiger als diese Abnahme nach §21. 
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Na ja, ich hab ja Recht...
Geändert von McClane (03.03.2026 um 22:49 Uhr).
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