Hallo,
also bezüglich Anwalt & Co werde ich mich einmal schlau machen. Ich könnte mir vorstellen, daß die Formalitäten zwischen Österreich und Deutschland nicht die Gleichen sind. Meines Wissens muß die gegnerische Versicherung (also deren Gutachter) den Wagen auf jeden Fall einmal unter die Lupe nehmen. Ein Gutachten, das von mir in Auftrag gegeben wird, muß von der Versicherung nicht zwangsläufig anerkannt werden, bzw. kann das dann nur über den zivilrechtlichen Weg erzwungen werden. Wie gesagt, schauen wir mal, was rauskommt. Die Schuldfrage ist eindeutig, also zum Nachteil der gegnerischen Versicherung.
Gruß
Martin
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