Zitat:
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Zitat von John McClane
Das tut sie nur bei Unfällen, bei denen eine Verkehrsunfallanzeige geschrieben wird.
Das passiert nur bei ordnungswidrigem Verhalten, das teurer ist als 35 Euro.
Alles, was man vor Ort mit einem Verwarnungsgeld, sprich bis 35 Euro regeln kann, wird mit einem Personalienaustausch geregelt.
Erstaunlich, dass sich immer Leute zu Wort melden, die meine Arbeit besser k(ö)ennen als ich  ...
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das ist interessant
Sag mal John, wenn also "nur" ein Verwarnungsgeld ausgesprochen wird, wie du schreibst bis 35 Euro, entscheidet dann einzig die Polizei über Schuld oder Nichtschuld, oder wie ist das nun ?? Da du geschrieben hast: die Polizei nimmt nur Daten und Sachverhalte auf.
Dann war das bei mir 35 Euro, das Verwarngeld, hmmm
