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Alt 13.02.2006, 22:36   #29
Dirk_122
Gesperrt
 
Benutzerbild von Dirk_122
 
Registriert seit: 23.01.2006
Ort: Bremen
Fahrzeug: E38-728iA (9.97)
Standard

Zitat:
Zitat von ATJ
zum merkantilen Minderwert:

es gibt verschiedene Berechnungsmethoden, Ruhkopf/Sahm ist eine davon, daneben gibt es noch Heintges, Halbgewachs, die Vorschläge des 13. DVGT u. a.

allen gemein ist, daß sie versuchen, eine rein marktabhängige Größe in ein Berechnungsschema zu pressen, was per se schwierig, wenn nicht unmöglich ist. Weiterhin ist ihnen gemein, daß sie vor mehr als 15 Jahren entwickelt wurden, sich anmaßen, den Markt wiederzugeben und leugnen, daß sich der Markt in diesen mehr als 15 Jahren vollständig gewandelt hat. Allen diesen Berechnungsmethoden gemein ist weiterhin, daß sie schlicht falsch sind und heute weniger denn je geeignet sind, ein brauchbares Ergebnis zu liefern.

Eine Alters- oder Laufleistungsbegrenzung (meist 5 Jahre/100000km) beruht auf einer Empfehlung des 13. DVGT. Bisher ist es noch keinem der meist selbsternannten Experten gelungen SCHLÜSSIG darzulegen, warum das Fahrzeug mit einem offenbarungspflichtigen Schaden BIS 5 Jahre/100000km eine Wertminderung erfährt, dasjenige AB 5 Jahre/100000km jedoch nicht.

Die Erklärung für dieses Unvermögen der Experten ist einfach:

Es gibt keine schlüssige Begründung. Wenn der Schaden offenbarungspflichtig ist, gibt's beim Verkauf weniger Geld. Dafür muß ich kein experte sein, das lehrt die Lebenserfahrung. Jeden, der hier behauptet, er würde für einen reparierten Unfaller (unter sonst gleichen Voraussetzungen) freiwillig das gleiche bezahlen, wie für einen Unfallfreien, würde ich der dreisten Lüge bezichtigen - oder für jemanden mit einem gestörten Verhältnis zu seinem Konto halten.

Um noch einen draufzusetzen:

Gerade diejenigen, die eine solche Grenze für existent halten, lassen nichts unversucht, auch bei Fahrzeugen jenseits von gut und böse (also deutlich älter als 5 Jahre und deutlich mehr als 100000km) alte Unfälle auszugraben, um den Wiederbeschaffungswert zu drücken. Dann wirken sich reparierte Unfälle auf einmal doch wieder wertmindernd aus...

Wenn ein Sachverständiger/Gutachter sich also ausschließlich auf diese Berechnungsmethoden stützt oder gar behauptet, es gäbe eine "generelle Wertminderungsgrenze", sollte er sich überlegen, ob er über die zur Ausübung seines Berufes erforderliche Qualifikation verfügt oder sich zumindest um Weiterbildung bemühen.

@Dirk

Du hast den Versicherungsjargon gut inhaliert:

"Rechtsanwälte und Sachverständige sind die Wegelagerer des Schadenrechts" (O-Ton GDV)

Eine solche Einstellung verdeutlicht, daß der Gesetzgeber aus gutem Grund dem Geschädigten die Möglichkeit gab, "Waffengleichheit" gegenüber der Versicherung herzustellen.

Es ist legitim - und durchaus nicht verwerflich - seine berechtigten Ansprüche zu beziffern, einzufordern und ggfs. einzuklagen. Es entspricht den im Grundgesetz manifestierten Grundprinzipien unseres Staates.



1. Du bist - durch Deine durchaus negativ zu interpretierende Wortwahl - knapp davor, persönlich zu werden. Das ist einer sachlichen Diskussion nicht zuträglich.

2. Das "Maximum" ist das, was an Schaden entstanden ist und belegt werden kann. Darauf, daß dieses Maximum erstattet wird, hat jeder Geschädigte einen Rechtsanspruch. Es geht um die VOLLSTÄNDIGE Erstattung der BERECHTIGTEN Ansprüche.

3. Das die Versicherungen ohne wenn und aber zahlt, wenn ich auf einen Teil meiner Ansprüche verzichte (aka "weniger als das Maximum (=berechtige Ansprüche) verlangen"), unterschreibe ich sofort!

4. reiner Selbstschutz. Aha. Du hast Recht. In Deiner Welt. In der wird die Erde wohl eine Scheibe sein. SCNR



@Daniel

Ist bei Dir dumm gelaufen. Dein Beispiel zeigt, wie unklug es war, sich selbst mit der Versicherung einigen zu wollen. Und damit bist du leider kein Einzelfall.
Deshalb:
IMMER SOFORT zum Anwalt, IMMER den Sachverständigen selbst auswählen, NIE selbst mit der Versicherung verhandeln.
Laberkopp! Um eine OT-Endlosdiskussion zu verhindern gebe ich nach und beende damit das Thema mit dem Apell an die Unternehmer unter Euch: Stellt Euch vor, alle Eure Kunden wäre so wie Ihr Euch bei den Versicherungen aufspielt. Das macht doch keinen Spaß, oder?
Der wichtigste Gundsatz eines jeden Kaufmanns ist: Leben und leben lassen.
Dirk_122 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
 


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