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Zitat von VMartin
Hallo!
Da ich des öfteren bei Unfällen anwesend sein muß, und deshalb viele Gelegenheiten habe Sachverständigen, Staatsanwälten und der Rennleitung
bei der Arbeit zuzusehen, darf ich anmerken das nur interresiert ob ein Blinklicht oder ein Bremslicht beim einschlag gebrannt hat oder nicht.
Wenn das Glas vor der Glühbirne nicht offensichtlich schwarz Lackiert oder zugeklebt ist interresiert das niemanden ob ein E drauf ist oder nicht. Der Sachverständige nimmt immer nur die Birne mit.
Anders mag es sein wenn das Rücklicht den Unfall verursacht  zB. das eingeklebte Blinkerglas fliegt weg und erschlägt einen Golf, dann wird's interresant.
Gruß
Martin
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Ich bin da ebenfalls oft dabei...es geht dabei aber nicht um das wen du mit deiner Rückleuchte verletzt sondern um die Zulässigkeit. Wenn es nicht zugelassen ist dann muß deine Versicherung nicht zahlen bzw. kann dich in Regress nehmen. Dabei ist es völlig unerheblich wie der Unfall passiert ist.