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  Techno Classica 2006
 
 
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		|  08.04.2009, 15:29 | #1 |  
	| Gesperrt 
				 
				Registriert seit: 15.04.2006 
				
Ort:  
Fahrzeug: suche e39 M54
				
				
				
				
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 Tja, innerhalb der Gewährleistung darf der Hersteller natürlich nachbessern. Ist aber für eventuelle Schäden welche dir dabei entstehen (Leihwagen) verantwortlich. Alles andere regelt man selbst via Telefongespräch mit BMW, oder überläßt es der Rechtsabteilung. 
BTW: Schon mal die AGB im Kaufvertrag durchgelesen    Da steht alles drinnen, worauf du Ansprüche hast, oder nicht. Dazu sind sie auch da und wurden schriftlich bestädigt, daß diese zur Kenntniss genommen wurden. |  
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		|  08.04.2009, 15:53 | #2 |  
	| ...na sag ich doch!!! 
				 
				Registriert seit: 09.02.2004 
				
Ort: Berlin / Brandenburg 
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von rubin  Tja, innerhalb der Gewährleistung darf der Hersteller natürlich nachbessern. Ist aber für eventuelle Schäden welche dir dabei entstehen (Leihwagen) verantwortlich. Alles andere regelt man selbst via Telefongespräch mit BMW, oder überläßt es der Rechtsabteilung. 
BTW: Schon mal die AGB im Kaufvertrag durchgelesen    Da steht alles drinnen, worauf du Ansprüche hast, oder nicht. Dazu sind sie auch da und wurden schriftlich bestädigt, daß diese zur Kenntniss genommen wurden. |  Einen Leihwagen haben wir ja bekommen (umsonst), nur wollte ich mit etwas "Wissen" im Hinterkopf bei BMW vorsprechen! |  
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		|  08.04.2009, 17:32 | #3 |  
	| Ex 740i VFL & 750i FL E38 
				 
				Registriert seit: 25.02.2003 
				
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz 
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
				
				
				
				
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 Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.Da die Mängel am Motor gravierend sind, besteht durch aus ein kaufrechtliches Recht der Rücktritts vom Kaufvertrag und der dazugehörigen Rückabwicklung.
 
 ...aber es hängt viel vom Händler ab! Ruhige Worte wirken da oft Wunder!
 
 Des Weiteren würde ich mich schriftlich an BMW wenden. Allgemein - alles schriftlich machen um später die Fristen etc. schwarz auf weiß zu haben.
 
 Wurde der Motor bereits repariert oder der Riss nur festgestellt?
 
 Gruß Philipp
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		|  08.04.2009, 17:37 | #4 |  
	| ...na sag ich doch!!! 
				 
				Registriert seit: 09.02.2004 
				
Ort: Berlin / Brandenburg 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von JPM  Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.Da die Mängel am Motor gravierend sind, besteht durch aus ein kaufrechtliches Recht der Rücktritts vom Kaufvertrag und der dazugehörigen Rückabwicklung.
 
 ...aber es hängt viel vom Händler ab! Ruhige Worte wirken da oft Wunder!
 
 Des Weiteren würde ich mich schriftlich an BMW wenden. Allgemein - alles schriftlich machen um später die Fristen etc. schwarz auf weiß zu haben.
 
 Wurde der Motor bereits repariert oder der Riss nur festgestellt?
 
 Gruß Philipp
 |  Die Nutzungsdifferenz bezahlen wir gerne, wenn der Wagen dafür zurückgeht!
 
Der Motor wird z.Z. repariert, mal sehen ob dann noch mehr Schäden festgestellt werden. |  
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		|  08.04.2009, 17:56 | #5 |  
	| Ex 740i VFL & 750i FL E38 
				 
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Ort: Bodensee/ Südwestpfalz 
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
				
				
				
				
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 ist eine Auslegungssache - ob man jeden einzelnen Defekt am Motor als Rücktrittsgrund ausreichen lässt, oder ob ein einzelner Defekt mehrfach auftreten muss um als Rücktrittsgrund zu gelten.
 Hoffentlich ist jetzt Ruhe nach der Riss-Reparatur.
 
 Gruß Philipp
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		|  08.04.2009, 18:09 | #6 |  
	| ...na sag ich doch!!! 
				 
				Registriert seit: 09.02.2004 
				
Ort: Berlin / Brandenburg 
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von JPM  Hoffentlich ist jetzt Ruhe nach der Riss-Reparatur.
 Gruß Philipp
 |  Mal sehen, dauert ja "nur" 1 1/2 Wochen die Reparatur!    
Deswegen vermute ich ja noch mehr Schäden, als der Händler zu gibt! |  
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		|  08.04.2009, 18:28 | #7 |  
	| Undercover Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.07.2005 
				
Ort: UN 
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von JPM  ist eine Auslegungssache - ob man jeden einzelnen Defekt am Motor als Rücktrittsgrund ausreichen lässt, oder ob ein einzelner Defekt mehrfach auftreten muss um als Rücktrittsgrund zu gelten.
 Hoffentlich ist jetzt Ruhe nach der Riss-Reparatur.
 
 Gruß Philipp
 |  Rücktritt ist erst möglich, wenn der Händler zwei Mal erfolglos repariert hat. 
Diese 2 Versuche müssen sich aber jeweils auf das selbe Bauteil beziehen.
 
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch  als fehlgeschlagen, ..." 
 
Ansonsten gäb es noch eine weitere Möglichkeit, bei der aber wie gesagt Auslegungssache ist, ob die Reparatur (i.d.F. Tausch des Zylinderkopfs) eine Wertminderung darstellt.
 
"... oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar  ist."
				__________________ Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!Dabei sein ist alles!
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		|  08.04.2009, 20:05 | #8 |  
	| Vater aus Leidenschaft Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 30.10.2004 
				
Ort: Neustadt 
Fahrzeug: Opel Zafira B, 1.8l
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von JPM  Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.
 Gruß Philipp
 |  Hi,
 
genau zu dem Thema würde ich mich mal schlau machen, was die aktuelle Rechtsprechung da sagt, denn ich weiß es war früher so, bin aber fest der Überzeugung, dass man diese Regelung zu gunsten des Verbrauchers gekippt hat. Wie gesagt......unverbindlich, aber eine Prüfung ist das wert.
 
Auch bezüglich der AGBs würde ich mich schlau machen, denn selbst wenn Du die Kenntnisnahme per Unterschrift bestätigt hast, heißt das nicht, dass alle dortigen Aussagen vor Gericht bestand haben müssen. Papier ist geduldig.
 
Ich würde mich zumindest mal vor einem Gespräch rechtlich detailliert beraten lassen, denn ich finde es argumentiert sich besser, wenn man seine Möglichkeiten kennt.
 
Gruß
 
Volker |  
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		|  08.04.2009, 20:41 | #9 |  
	| Ex 740i VFL & 750i FL E38 
				 
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Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
				
				
				
				
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 Bei kompletter Nutzlosigkeit aufgrund des Mangels wird keine Nutzungspauschale im Zeitraum berechnet - stimmt. Hier hat das Fhzg. aber noch seinen Nutzen über die Monate erfüllt nur eben nicht zu 100%.
 AGB's kann man immer unterschreiben grob gesagt, weil was hinterhältig eingefügt wurde fällt unter eine Überraschungsklausel und vieles andere wird durch Gesetz zu Gunsten des Verbrauchers ausgeklammert.
 
 zweimalige Nachbesserung des gleichen Mangels stimmt auch - nur ist es bei PKWs gerade strittig ob mehrer Mängel an einem Bauteil (hier der Motor) als eine und dieselbe Nachbesserung zu sehen ist oder eben verschiedene Nachbesserungen an den einzelnen Teilen. Vergleichbar mit einer Einheit die Radio, Navi, CD-Wechsler ist. Sieht man hier nur die Einheit oder eben einen Mangel an Navi, dann CD-Wechsler und dann Radio oder Bordcomputer.
 
 Der Händler hat hier das sagen - weil er ja den Kaufvertrag abgeschlossen hat. Sprich er muss die Rückabwicklung in die Wege leiten. Das Werk kann hier nur etwas Druck auf den Händler machen - gerade in einer solchen Krise.
 Jedoch nimmt nicht das Werk sondern der Händler zurück.
 
 Gruß Philipp
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		|  08.04.2009, 22:06 | #10 |  
	| ...na sag ich doch!!! 
				 
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					Zitat von JPM   Das Werk kann hier nur etwas Druck auf den Händler machen - gerade in einer solchen Krise.Jedoch nimmt nicht das Werk sondern der Händler zurück.
 |  Es wird i.d.R. alle 2 Jahre ein neuer BMW gekauft.
 
Nur wurde mir "durch die Blume" vom Verkäufer schon mitgeteilt, dass Neuwagenkäufer nicht unbedingt die wichtigsten Kunden sind. 
  
Die Kunden, die ihre Fahrzeuge zur Inspektion und Reparatur bringen, die sind beliebt! 
 
Sie lassen doch erst die Kasse des Händlers so richtig klingeln! |  
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