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Modell E65/E66 |
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15.08.2009, 18:20
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#1
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flotter dreier ;-)
Registriert seit: 19.02.2009
Ort:
Fahrzeug: MB E400
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also leute ich hab meine scheiben rundum schwarz
und bisher keine probleme
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15.08.2009, 18:33
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.03.2009
Ort:
Fahrzeug: E32,Erstzulassung : April 1987,730i,188Ps, R6 , Vin: 2180037
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Zitat:
Zitat von eco
also leute ich hab meine scheiben rundum schwarz
und bisher keine probleme
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Haste Bild?
Wie stark getönt ? 25%?
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22.08.2009, 16:09
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#3
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flotter dreier ;-)
Registriert seit: 19.02.2009
Ort:
Fahrzeug: MB E400
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ja bild hab ich.
bin aber erst ausm urlaub zurück gekommen und setz wenn ich meine cam rauskrame heute mal rein
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15.08.2009, 18:35
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#4
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Gast
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Zitat:
Zitat von eco
also leute ich hab meine scheiben rundum schwarz
und bisher keine probleme
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Dann haste Glück gehabt  .
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17.08.2009, 19:12
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.03.2007
Ort: Köln
Fahrzeug: E65 745i Bj. 09.01
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du kann die Scheiben rundum "fluten" lassen.
Es gibt Firmen die sogar dann die front Scheibe und die restlichen Scheiben fluten inkl. TÜV.
Habe es bei einer neuen weißen MB S-Klasse gesehen dort haben wir noch 22" Asanti Chrom Felgen montiert (Viel umbau erforderlich)... Verdammt lecker
P.S hier mal zwei Adressen
www.glastone.de und www.keinefolie.de
Geändert von darksool (17.08.2009 um 19:17 Uhr).
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17.08.2009, 20:38
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#6
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Gast
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Zitat:
Zitat von darksool
du kann die Scheiben rundum "fluten" lassen.
Es gibt Firmen die sogar dann die front Scheibe und die restlichen Scheiben fluten inkl. TÜV.
Habe es bei einer neuen weißen MB S-Klasse gesehen dort haben wir noch 22" Asanti Chrom Felgen montiert (Viel umbau erforderlich)... Verdammt lecker
P.S hier mal zwei Adressen
GlasTone | HighEnd Scheibenflutung und www.keinefolie.de
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Hm.
Gibt auch Ärger. Inkl. TÜV?! Komisch, dass mir das KBA da ebenfalls bestätigt, dass solche Abnahmen nicht durchführbar sind.
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18.08.2009, 08:30
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 07.12.2008
Ort: Koblenz
Fahrzeug: E65 760i
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der im post von "tormarx" sieht auf jeden fall mal schick aus, aber der andere geht mal garnicht...
Gruß
David
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18.08.2009, 10:39
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Munich
Fahrzeug: E70/2008 3sD - Mustang Mach1 1972 429 Big Block
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Hätte ich auch gerne aber die Betriebserlaubniss erlischt.
Fahre ich einen Radler um wenn ich abbiege dann bin ich dran weil die mir dann nachweissen das ich ihn nicht gesehen habe weil..........
Ab und an sollte man einfach mal die Finger von Dingen lassen die Knast bedeuten können. Mit einem Schein in der Tasche hat man so oder so schon einen gehen sie direkt in den Knast und gehen nicht über Los Zutrittskarte :-)
Genauso das nicht eingetragene Tunig gerade von Diesel Motoren wo man mal locker 100Nm und 30 - 70 PS kitzelt für paar Euro.
So lange nichts passiert Interessiert es in der tat keine Sau schon gar nicht bei einem 7er aber wehe du hast einen Unfall.
Nein bin kein Moralapostel aber abwägen sollte man schon.
Gruß
el
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18.08.2009, 11:20
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.03.2009
Ort:
Fahrzeug: E32,Erstzulassung : April 1987,730i,188Ps, R6 , Vin: 2180037
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Zitat:
Zitat von el muerto
Hätte ich auch gerne aber die Betriebserlaubniss erlischt.
Fahre ich einen Radler um wenn ich abbiege dann bin ich dran weil die mir dann nachweissen das ich ihn nicht gesehen habe weil..........
Ab und an sollte man einfach mal die Finger von Dingen lassen die Knast bedeuten können. Mit einem Schein in der Tasche hat man so oder so schon einen gehen sie direkt in den Knast und gehen nicht über Los Zutrittskarte :-)
Genauso das nicht eingetragene Tunig gerade von Diesel Motoren wo man mal locker 100Nm und 30 - 70 PS kitzelt für paar Euro.
So lange nichts passiert Interessiert es in der tat keine Sau schon gar nicht bei einem 7er aber wehe du hast einen Unfall.
Nein bin kein Moralapostel aber abwägen sollte man schon.
Gruß
el
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Stimmt schon.
Mit einem Führerschein in der Tasche steht man mit einem Bein im Grab.
Wie du gesagt hast mit einem Radler.. Hatte gestern fast einen übersehen weil der Idiot genau in meiner B Säule fuhr(Golf 5).
Mit dem Scheibentönen ist wenn du en Radler umfährst kannst sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung drankommen!Bzw. vorsätzlichem Totschlags.
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