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Alt 02.02.2004, 12:16   #4
MMüller
Gast
 
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Fahrzeug:
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Hallo,
grundsätzlich gilt, dass es Sache des Händlers ist, Dir einen einwandfreien Wagen zu verkaufen. Gerade in Hinblick auf Gewährleistungsansprüche (die Du beim Kauf vom Händler hast) würde ich hier nichts anbrennen lassen. Er wird den Kaufvertrag so gestalten, dass er für sämtliche Mängel in dem von Dir beschriebenen Bereich des Fahrzeuges nicht einstehen muss. Das ist für Dich ein grosser Nachteil.
Mein Rat daher: Der Verkäufer bringt das Fahrzeug in einen einwandfreien Zustand und Du profitierst von den uneingeschränkten Gewährleistungsansprüchen. Weiterer Vorteil-er trägt das Kostenrisiko.
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