Zitat:
Zitat von Wolf730
Du hättest nur kurz die Heizung aufdrehen müssen, bis der Innenraum einigermaßen warm ist ( >16°C ) und dann Heizung aus und Klima an - und Schwupps - oh Wunder - du hättest gemerkt ob sie kühlt oder nicht.
|
O.k. - der Tipp ist doch mal gut
Leider habe ich an so eine Möglichkeit nicht gedacht. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass der Verkäufer den Käufer über ihm bekannte Mängel (wenn diese nicht gänlich unerheblich sind) aufklären muss und sich ansonsten arglistige Vortäuschung vorwerfen lassen muss. Insbesondere dann, wenn er zuvor in seiner Ebay-Auktion auf deren Basis ich mich für das Fahrzeug interessierte, schreibt "
alles funktioniert" !
Zitat:
Zitat von küfi
Klar ist es ärgerlich für dich - aber so einen Bohei halte ich auch für übertrieben.
|
Es zwingt Dich ja keine in einer ähnlichen Situation so zu verfahren wie ich, aber das heisst doch wohl nicht, dass ich mich auch bescheissen lassen muß ? Seit wann ist es verwerflich auf die Einhaltung geltenden Rechts zu bestehen ?
Ganz abgesehen davon habe ich den Verkäufer sogar noch vor Abschluss des Kaufvertrages darüber informiert un welcher Branche ich tätig bin und es grundsätzlich verfolge, wenn mich einer versucht zu beduppen ! Selber Schuld, wenn er dann trotzdem so nen Bockmist baut.