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Modell E65/E66 | 
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			08.06.2007, 12:10
			
			
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			#11
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 29.09.2004 
				
Ort: Bradford 
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  k5272
					 
				 
				Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme! 
			
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 Don't drink and post!  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
			 
		
		
		
		
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			08.06.2007, 13:53
			
			
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			#12
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 16.11.2005 
				
Ort: Stade 
Fahrzeug: Jaguar XKR Cabrio, BMW 330D E46, Mini JCW
				
				
				
				
				      
			 
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		... Ihr sprecht mir aus der Seele. Immer diese Pauschalverurteilungen   
		
		
		
		
		
		
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			08.06.2007, 14:09
			
			
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			#13
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 kilometer fressendes 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 06.03.2004 
				
Ort: NRW 
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  k5272
					 
				 
				Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme! 
			
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 Dem muss ich aufs Schärfste widersprechen.
 
Wir hatten nur bisher eine Verfahrensweise - die im übrigen bei der letzten Buchprüfung mit dem FA abgesprochen worden war - bei der der Privatanteil - auf der sicheren Seite im Sinne des FA - abgeschätzt wurde. So haben wir bisher viel Arbeit gespart. Aber diese Praxis wird leider nicht mehr anerkannt. Da bei uns der Privatanteil relativ gering ist, würden wir mit der 1% Regel viel zu schlecht fahren. 
 
Grüsse esau  
		
		
		
		
		
		
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			08.06.2007, 15:33
			
			
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			#14
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 06.01.2005 
				
Ort: b Bielefeld 
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  esau
					 
				 
				Wir hatten nur bisher eine Verfahrensweise - die im übrigen bei der letzten Buchprüfung mit dem FA abgesprochen worden war - bei der der Privatanteil - auf der sicheren Seite im Sinne des FA - abgeschätzt wurde. So haben wir bisher viel Arbeit gespart. Aber diese Praxis wird leider nicht mehr anerkannt. 
			
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 Das muß schon ziemlich lange her sein, und konnte nur Geltung bis max. 1995 beanspruchen (soweit eine "Absprache" mit dem Betriebsprüfer/FA überhaupt Zukunftswirkung entfalten kann).  
Danach wurde das Gesetz geändert, vgl.  § 6 (1) Nr. 4 S.2 und 4 EStG. Und das schreibt nun mal EINDEUTIG vor: 1%-Regelung anzuwenden, wenn nicht etwas anderes DURCH EIN ORDNUNGSGEMÄSSES FB NACHGEWIESEN WIRD.
 
Vom Gesetz abweichende Verwaltungspraxis kann es seit 1996 nicht mehr geben, bzw. sie wäre gesetzwidrig. Die Beschränkung auf einen repräsentativen Zeitraum - egal welcher Länge - findet in Gesetz und Rechtsprechung keine Unterstützung.
 
Die 1%-Regelung ist auch lt. BFH IV R 27/00 verfassungsgemäß, weil man dem ja durch ein FB ausweichen könne. Die Fachdiskussionen (= anhängige Musterverfahren vor dem BFH) haben derzeit nur noch zum Inhalt, ob geringe Fehler eines FB  tatsächlich zur kompletten Verwerfung desselben führen dürfen, wie die Finanzverwaltung meint. Hier rechne ich eher damit, daß die überzogenen Anforderungen der Finanzverwaltung an das fortlaufend zu führende FB etwas aufgeweicht werden.
 
Greets 
RS744  
		
		
		
		
		
		
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			25.08.2009, 22:09
			
			
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			#15
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 11.05.2009 
				
Ort: Stuttgart 
Fahrzeug: E38-728i ('10/97)
				
				
				
				
				      
			 
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		muss das wirklich mit GPS sein?? da fühle ich mich dann doch schon etwas zuviel überwacht. 
		
		
		
		
		
		
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			28.08.2009, 22:43
			
			
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			#16
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Viel hilft viel! 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 08.05.2007 
				
Ort: Royal Palm Beach, FL 
Fahrzeug: Kein BMW
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  k5272
					 
				 
				Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme! 
			
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 *seufz*
   YouTube - Einfach mal die Fresse halten!!!
Gruss, 
Wolfi  
		
		
		
		
		
			
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			29.08.2009, 14:42
			
			
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			#17
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 18.06.2004 
				
Ort: MTK 
Fahrzeug: 730iA (E38), SL300-24 & DA-42 Twinstar
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Gott sei Dank betrifft mich dieser Mist nicht. Schreibt einem das FA eigentlich vor, welches Modell man geschäftlich (911er) und welches man privat (Dacia)fahren "muss" / "fährt"?    
		
		
		
		
		
		
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			29.08.2009, 16:38
			
			
		 | 
		
			 
			#18
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Hoher Priester 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 26.11.2002 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Ja, der wert des firmenwagens darf 50.000€ nicht überschreiten. So mein SB 
		
		
		
		
		
		
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			29.08.2009, 17:51
			
			
		 | 
		
			 
			#19
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 kilometer fressendes 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 06.03.2004 
				
Ort: NRW 
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  TomS
					 
				 
				Ja, der wert des firmenwagens darf 50.000€ nicht überschreiten. So mein SB 
			
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 Ich denke das trifft nur dann zu, wenn die Firma wenig Umsatz macht und längere Zeit auch keine Gewinne versteuert werden. Wenn der Wert des Autos zum Umsatz und den gezahlten Steuern passt, dürften die eher weniger dagegen haben.
 
Wir hatten diesbezüglich jedenfalls bisher noch keine Probleme. 
 
Sonst dürfte Ulla S. ja auch höchstens einen 3-er als Dienstwagen mit nach Spanien nehmen.    
(Wobei ich den Skandal eher mehr in ihrer Politik als in der Nutzung des Autos sehe) 
 
Auf jeden Fall fährt man je nach Anteil der geschäftlichen Nutzung ohne Fahrtenbuch wesentlich schlechter, insbesondere wenn man keinen Neuen sondern einen Gebrauchten hat.
 
Beim elektronischen FB hat man trotzdem einen Menge Arbeit, denn den Zweck der Fahrt muss man ja trotzdem noch nachtragen. Ein handgeschriebenes ist aber auch lästig, insbesondere, wenn man einen hohen Anteil geschäftlicher Fahrten hat. 
 
Also 1% Regel oder sich Arbeit machen.
 
Grüße esau  
		
		
		
		
		
		
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			29.08.2009, 22:20
			
			
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			#20
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 18.06.2004 
				
Ort: MTK 
Fahrzeug: 730iA (E38), SL300-24 & DA-42 Twinstar
				
				
				
				
				      
			 
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		meinte es mehr sowohl als auch, anstatt entweder oder.    also den 911er neben dem Dacia in der Garage. den 911er nehmen wir dann ausschließlich für kundenbesuche, heh.   
		
		
		
		
		
		
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