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BMW 7er, Modell E38 |
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28.11.2007, 22:32
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von Heiko0041
. schon mal von ECE gehört??
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1. gings nicht um die zulässigkeit der scheinwerfer an sich, hier ist natürlich die entsprechende ece zulassung richtug.
sondern um die bestimmungen hinsichtlich leuchtweitenregelung und scheinwerferreinigung- und die sind rein deutsch
2. ich sag jetzt mal nur:
Stichwort: SCHWEIZ!
Gruß,
Kai
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28.11.2007, 23:23
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#2
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Herr der Kekse ...
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Möhlin
Fahrzeug: E38
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auch in der schweiz braucht man für xenon leine euchtweitenregelung und scheinwerferreinigung !!
__________________
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
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29.11.2007, 00:41
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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aha- ok
und seit wann?
und wie siehts aus bei nachrüstung?
nachrüstungszeitpunkt relevant oder baujahr?
Gruß,
Kai
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29.11.2007, 03:55
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#4
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Herr der Kekse ...
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Möhlin
Fahrzeug: E38
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soviel ich weiss, muss auch bei nachrüstungen automatische regulierung
und die waschanlage an bord sein, ohne dies keine chance auf der MFK !
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29.11.2007, 07:57
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
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hallo. wärs denn nicht am einfachsten,er würde sich mal beim zuständigen überwachungsverein in der schweiz erkundigen? dann ist er auf der sicheren seite und wir wüßten dann auch was wirklich sache ist. schöne grüße andi.
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29.11.2007, 10:47
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#6
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: E-Macan 4S, Cooper S
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Nochmal zur Erklärung. Vor 3 Jahren habe ich auch problemlos TÜV mit nachgerüstetem Xenon am E38 in D bekommen.
Scheinwerferreinigung hatte ich nachgerüstet. die manuelle LWR war aber ohne Funktion.
So. im letzten Jahr haben sich die Prüfvorschriften geändert und der Prüfer muß das am Computer abhaken ob die LWR funzt oder nicht. Wenn nicht, sagt der Computer automatisch "durchgefallen" - somit auch kein Ermessensspielraum mehr.
Man kann zum einen wohl die automtische LWR nachrüsten von Hella / BMW etc. was aber ziemlich teuer und aufwendig wird oder für den TÜV die Halogen Funzeln nochmal reinbauen.
so, jetzt dürft ihr mal raten was ich gemacht habe. 
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29.11.2007, 13:14
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 30.03.2007
Ort: bei Naumburg
Fahrzeug: E38-740iA (6/94), Suzuki DR600 Bj.86
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Hallo TomS,
na ist doch klar
Du hast den teuren und aufwendigen Weg gewählt,
so wie ich!
Gruß Jan
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29.11.2007, 13:29
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#8
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Herr der Kekse ...
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Möhlin
Fahrzeug: E38
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Zitat:
Zitat von apal
hallo. wärs denn nicht am einfachsten,er würde sich mal beim zuständigen überwachungsverein in der schweiz erkundigen? dann ist er auf der sicheren seite und wir wüßten dann auch was wirklich sache ist. schöne grüße andi.
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das habe ich auch, bevor ich was vom stapel lasse
VTS Art.74 absatz 4 -> hier der link dazu
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Juli 2007)
Art. 74 Fern- und Abblendlichter, Lichthupe
4. Abblendlichter mit Gasentladungs-Lichtquellen müssen eine selbsttätig
arbeitende Scheinwerfer-Verstelleinrichtung und eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage nach den
Anforderungen des ECE-Reglementes Nr. 48 aufweisen.202
noch fragen 
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29.11.2007, 17:36
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
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Zitat:
Zitat von K.C.
das habe ich auch, bevor ich was vom stapel lasse
VTS Art.74 absatz 4 -> hier der link dazu
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Juli 2007)
Art. 74 Fern- und Abblendlichter, Lichthupe
4. Abblendlichter mit Gasentladungs-Lichtquellen müssen eine selbsttätig
arbeitende Scheinwerfer-Verstelleinrichtung und eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage nach den
Anforderungen des ECE-Reglementes Nr. 48 aufweisen.202
noch fragen 
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hallo. na,dann ist doch alles klar. aussagekräftiger gehts doch nicht! schöne grüße andi.
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29.11.2007, 18:30
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#10
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Gast
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
1. gings nicht um die zulässigkeit der scheinwerfer an sich, hier ist natürlich die entsprechende ece zulassung richtug.
sondern um die bestimmungen hinsichtlich leuchtweitenregelung und scheinwerferreinigung- und die sind rein deutsch
2. ich sag jetzt mal nur:
Stichwort: SCHWEIZ!
Gruß,
Kai
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zu 2. Ja und da werden eben nur Sachen zugelassen die der ECE Norm entsprechen. Diese sind keine Schweizer Erfindung sonder eine EU Erfindung. Deutschland hat da auch mit gebastelt. Die ECE Norm ist gültig für alle Scheinwerfersysteme.Auch Xenon .... mit Reinigungsanlage und Automatischer Höheneinstelllung. Sicher mag zutreffen das die ersten Baujahre das nicht brauchten, aber für die Nachrüstung sind diese Dinge unabdingbar und Vorschrift,weil die ECE Normen in Laufe der Jahre angepasst wurden. In Deutschland und auch in der Schweiz gelten sie. Jedenfalls hat der Deutsche TÜV und die Schweizer MFK (der TÜV in der Schweiz) auf die funktion besonderes Augenmerk gehabt. Hat wohl daran gelegen das ich dieses Auto als Umzugsgut in die Schweiz gebracht habe..
Gruss Heiko
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