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BMW 7er, Modell E38 |
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09.10.2005, 13:39
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
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Ich schlisse mich John's und RedDragon's Meinungen. Der, wer ein GEBRAUCHTWEGEN!!!! ohne personliche und genaue Vorabscheck kauft, sollte auch im Falle gerichtliches Streites nicht ernst genohmen werden. Wie kann Mann ein Gebrauchtwagen ohne Probefahrt kaufen  . Leichtsinn, das ist das freundlichste Wort, was mir gerade eingefallen ist...Wenn Mann selber schuld ist, sollte Mann auch nicht meckern
Gruesse
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09.10.2005, 13:44
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#12
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
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Zitat von John McClane
@Rednose: Das stimmt so nicht. Die Garantie wird extra abgeschlossen, damit die Gewährleitstungspflicht entfallen kann. So hat es mir damals der verkäufer erklärt, ab dem ersten Tag wurde alles über €plus abgewickelt.
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Du, das ist so nicht ganz richtig.
Die Garantie ist ne freiwillige Zusatzleistung und hat mir der Gewährleistung an sich nichts zu tun.
Natürlich werden Schäden, die über Ganrantie abgewickelt werden nicht per Gewährleistung behoben, aber Dir als Kunde kann das egal sein, ob das Autohaus selber in die Tasche greifen muss, oder ob sie über einen Garantieversicherer ihr Geld bekommen.
Man muss dabei allerdings bedenken, dass eine Garantie immer an diverse Voraussetzungen wie z.B. regelmäßige Inspektionen beim Freundlichen (bei der Euro+) gebunden ist.
Eine Gewährleistung geht darüber hinaus, und greift auch, wenn Du in 5 Monaten z.B. 30000 KM ohne Inspektion gefahren bist, da hier lediglich der Zeitpunkt ab Übernahme zählt.
Natürlich ist hier auch normaler Verschleiss ausgeschlossen.
Das ist ja der Grund, warums beim Händler so viel teurer ist, der muss halt in seine Kalkulation immer Mehraufwand durch Gewährleistung einkalkulieren, die Garantie kostet ja nur einmalig nen festen Kaufbetrag.
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09.10.2005, 13:49
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#13
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nun ohne BMW!
Registriert seit: 22.09.2005
Ort: Hamburg (Uhlenhorst)
Fahrzeug: Audi S4 Quattro 2,7 BiTurbo Bj.99
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Das heisst also, das wenn ich mir nen Wagen ohne Garantie kaufe (weil der Wagen schon 160.000km runter hat und die SB bei Garantie eh bei 60% liegen würde), habe ich bei Händlerkauf trotzdem eine Gewährleistung?
Wie hoch ist die, bzw was bedeutet das?
Es wird alles repariert in einem bestimmten Zeitraum, was laut Kaufvertrag zugesichert wurde oder wie?
__________________
Spritmonitor: meine (ehemaligen) Autos
Wieso grüne Welle, wenns doch die rote Welle ist, die der Stadt Geld in die Kasse bringt ?
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09.10.2005, 14:32
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
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Zitat von EInstein1509
Das heisst also, das wenn ich mir nen Wagen ohne Garantie kaufe (weil der Wagen schon 160.000km runter hat und die SB bei Garantie eh bei 60% liegen würde), habe ich bei Händlerkauf trotzdem eine Gewährleistung?
Wie hoch ist die, bzw was bedeutet das?
Es wird alles repariert in einem bestimmten Zeitraum, was laut Kaufvertrag zugesichert wurde oder wie?
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Ja genau !
Lies mal auf der www.adac.de Seite unter Gebrauchtwagenkauf (oder ähnlich, weiss nicht mehr genau wie die Rubrik heisst). Da ist das sehr genau erklärt.
Im wesentlichen heisst das, daß der Händler beim Verkauf an Privat innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Verkauf alle Mängel (außer Verschleiß) am Fahrzeug kostenfrei beheben muß !
__________________
Gruß,
Rudi
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09.10.2005, 14:55
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#15
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nun ohne BMW!
Registriert seit: 22.09.2005
Ort: Hamburg (Uhlenhorst)
Fahrzeug: Audi S4 Quattro 2,7 BiTurbo Bj.99
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Danke,
ich denke mal, das ist auch für unseren "Problemfall" hier ganz interessant:
Der ADAC schreibt:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fah...geID=26895%230
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09.10.2005, 15:08
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
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Zitat:
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Zitat von EInstein1509
Das heisst also, das wenn ich mir nen Wagen ohne Garantie kaufe (weil der Wagen schon 160.000km runter hat und die SB bei Garantie eh bei 60% liegen würde), habe ich bei Händlerkauf trotzdem eine Gewährleistung?
Wie hoch ist die, bzw was bedeutet das?
Es wird alles repariert in einem bestimmten Zeitraum, was laut Kaufvertrag zugesichert wurde oder wie?
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Das bedeutet, daß Mängel beim Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren,
unter Gewährleistung fallen,
Mängel, die entstanden sind, nach der Übergabe fallen nicht unter Gewährleistung.
Wenn Zereno für Mängelfreiheit unterschrieben hat, fallen die z.B Pixelfehler nicht unter Gewährleistung.
MfG
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09.10.2005, 15:21
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
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Da ist mal wieder ein typischer, Fall wie die Euro-Plus ausgenommen wird.
Bis auf die Mehrkilometer bin ich mir sicher, daß Dir BMW nach einer Wartefrist von nur 2-3 Wochen alle Mängel beheben lässt. Der einzige Wermutstropfen sind die Mehrkilometer.
Ich würde jetzt die Liste aller Mängel mit Einschreiben an den Händler senden. Ganz zum Schluss des Schreibens würde ich beifügen:
"Zu den genannten Mängeln erwarte ich Ihre Stellungnahme bis 24.09.2005".
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09.10.2005, 16:22
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#18
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nun ohne BMW!
Registriert seit: 22.09.2005
Ort: Hamburg (Uhlenhorst)
Fahrzeug: Audi S4 Quattro 2,7 BiTurbo Bj.99
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laut meinem ADAC-Schrieb ( http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fah...geID=26895%230) von oben, kann er unterschrieben haben, dass er den Verkäufer von der Mängelgewährleistung befreit, und der Händler muss dies trotzdem übernehmen...
Dieses neue EU-Gesetz!!!
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09.10.2005, 16:26
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#19
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† 05.05.2017
Registriert seit: 12.04.2005
Ort: on the road
Fahrzeug: e34 540i Touring und andere Fahrzeuge
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Zitat:
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Zitat von Dr. Kohl
"Zu den genannten Mängeln erwarte ich Ihre Stellungnahme bis 24.09.2005".
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... da bekommt er ja nie eine Antwort,oder läuft die Uhr rückwärts?
Matthes
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09.10.2005, 17:46
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
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Ups, 
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