Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Also...so lange es hell ist, ist es nicht verboten nur mit Standlicht zu fahren?? Warum auch? Weil mein Auto früher gesehen wird? 
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Das stimmt...........fast
Es gibt irgendwo in den Tiefen der Urteile den Fall, wo ein PKW-Fahrer tagsüber mit einer Verwarnung belegt wurde, weil er an der Ampel wartend das Abblendlicht aus, das Standlicht aber brennen ließ.
Es ist ja auch nicht verboten tagsüber mit Abblendlicht zu fahren..
Und wenn wir schon dabei sind:
Der Begriffsbestimmung "Tagfahrlicht" sind beide Beleuchtungsformen nicht dienlich:
- Das Standlicht, weil es insgesamt zu schwach ist.
- Abblendlicht, weil es eine gerichtete Lichtverteilung aufweist ("Flutschfinger").
Das TFL ist im Prinzip nichts anderes, als ein "gedimmtes" Fernlicht.
Auch die Coronaringe der neuen BMW's mit dadurch erzeugtem TFL haben diese Wirkung, die besondere Lichtbrechung in diesem Ring erzeugt trotz des runden Kranzes eines Fernlichtkegel.
Eben diese Lichtbrechung im Kunststoff fehlt den Celis-Ringen im E65, ein MEHR an Licht (also einfach nur heller), erzeugt lediglich Streulicht, mehr in die Breite, als nach vorn (ähnlich Nebelscheinwerfer).
Somit sind diese Nachrüstungen im engeren Sinne nie als TFL anzuerkennen, sondern nur ein netter Gimmick...
Rechtlich insofern problematisch, als daß ein findiger Zeitgenosse das als Betrieb von Nebelscheinwerfern solo auslegen könnte...
Das ist aber nur in Verbindung mit dem Standlicht erlaubt...das jetzt irgendwie untergegangen ist...