Zitat:
Zitat von jogi1168
das hört sich für mich schlüssig an. Sollte auch als Antwort für alle Suchenden genügen.
|
Naja, ich fnd´s ja auch schlüssig, aber ob es stimmt, weiß ich nicht. Es ist bis hierhin nur ne These oder Behauptung meinerseits.
Zwar bin ich wohl einigermaßen rechtskundig (ja John, ich hab auch so nen Eid aufs GG abgelegt..

) - aber halt nicht in Bezug auf Verkehrsrecht, Zulassungsrecht oder Fahrzeugtechnik.
Dennoch würde ich das bis dato Bekannte an §§, VO und sonstigem eben dahingehend auslegen, dass die o.g. These richtig sein müsste.
Sie wäre ja auch die absolute, fast schon groteske Ausnahme!
Absolut, weil - seien wir ehrlich - doch so gut wie kein Schwein so einen arbeits- und kostenintensiven Umbau mit original E 32 Xenon machen wird, und wenn, dann werden die allermeisten auf D2 Brenner umstellen, schon des dann abermals besseren Lichts wegen - doch dann kann man die Überlegung eh vergessen, weil nicht durch die E 32 BE abgedeckt...
Grotesk, weil es seitens BMW keinen Umrüstsatz auf Xenon gab, nur einen Umrüstsatz
vom Xenon weg!

Für den Fall, dass dem Besitzer die Reparatur zu teuer ist, bzw. später / heute als einzige Alternative, mangels Xenon-Neuteilen bei BMW.
Bei so einer Xenon-
Wegrüstung wird einem 750i, der einst diese SA hatte, ganz sicher auch nix "ausgetragen", wage ich nun zusätzlich zu behaupten.
Olli