Lieber Bandit1973, @all,
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die Kausalität ist völlig belanglos, da du einfach mit einem Fahrzeug
am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, dass keine Zulassung und
damit auch keinen Versicherungsschutz mehr hat. Die Versicherung
geht zwar als Haftpflichtversicherer erst einmal in Vorleistung, wird
sich aber alles bei dir wiederhohlen. Das Ergebnis wird bei einem
entsprechenden Schaden die Privatinsolvenz sein. Seit einigen
Jahren geht das ja zum Glück auch in Deutschland.
Ich verstehe nicht, wie man so ein handelt mit Kommentaren
kleinreden kann. Im übrigen führt jeder Eingriff in die Abgasanlage
und das Abgasverhalten von einem Fahrzeug zum erlöschen der
Betriebserlaubnis. Die kannst du nur wiedererlangen, wenn du eine
entsprechende Einzelabnahme, ein entsprechendes Gutachten zum
ggf. veränderten Abgasverhalten u.s.w. vorweisen kannst, alledings
bevor du damit im öffentlichen Straßenverkehr herum fährst.
Jeder der schlauer ist, so halt machen was er will, aber bitte nicht
danach hier im Forum herumheulen, weil ihm ja so unrecht getan
wurde, von ach dieser bößen Republik...
LG,
Andreas...