|  
  
  
 
| 
| BMW 7er, Modell E23 |  |  | 
 |  
| Varianten |  
|  |  
| Detail-Infos |  
|  |  
| Interaktiv |  
|  |    - Anzeige - 
   |  | 
|  
 |  
	|  |  |  |  
 |  
 
 
	
		|  |  |  
	
	
		
	
	
	
		|  28.06.2016, 09:48 | #1 |  
	| fährt wieder 7er 
				 
				Registriert seit: 21.10.2003 
				
Ort:  
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Haisociety  Es ist schon traurig das man bei einem renomierten BMW-Händler, zwar freundlich behandelt, aber komplett falsch informiert wird. |    Was ist denn falsch? Es ist doch genau richtig beschrieben worden, dass Du eine Einzelabnahme (§ 19 Abs. 2) benötigst. - So wie es BMW auch in der - mal eben 13 Jahre alten - Unbedenklichkeitsbestätigung (<= das ist keine Freigabe!) geschrieben hat. 
 
Zur Unterscheidung § 19 (Abs. 1 / 2 / 3) und  § 21 hilft ein Blick ins Gesetz...
 
Olli |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  28.06.2016, 09:43 | #2 |  
	| Allround Dilettant 
				 
				Registriert seit: 07.12.2004 
				
Ort: Hamburch 
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
				
				
				
				
				      | 
 KBA Nr. steht auf der Felge, die Tragfähigkeit meißt eigentlich auch, dann auf die Freigängigkeit achten und per Einzelabnahme Abnehmen lassen. Ist kein Teufelswerk 
Dann nimmst Du noch die .pdf Datei mit und alles ist Tuti.   Felgenkatalog original BMW .
				__________________Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
	
	
		| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) |  
		|  |  
	| 
	|  Forumregeln |  
	| 
		
		Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. 
 HTML-Code ist aus. |  |  |  |