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07.05.2018, 16:48
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#11
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.02.2018
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: E65 735i 2002 LPG
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Erstmal ein dickes Dankeschön für Eure Antworten. Ich könnte den Wagen jetzt verkaufen...Muss ich das der Versicherung melden? Sorry, ich hab überhaupt keinen Plan davon, da mir sowas noch nie passiert ist.
@Jippie
Ausser das er vorne leicht zu klappern anfing hatte ich keine Probleme. Motor, Getriebe und die BRC liefen einwandfrei. Aber das hat sich ja jetzt eh erledigt....
Gruß Oli
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07.05.2018, 18:17
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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Zitat:
Zitat von Oli67
Erstmal ein dickes Dankeschön für Eure Antworten. Ich könnte den Wagen jetzt verkaufen...Muss ich das der Versicherung melden?
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Nein. Du läßt Dich nach fiktiver Abrechnung auszahlen, das Auto gehört dann weiterhin Dir. Aber bis zur Beendigung des ganzen Papierkrams wirst Du das Auto sinnvollerweise noch behalten (müssen). Wenn die Versicherung auf einmal nur die Hälfte vom Gutachten bezahlen willst, oder darauf besteht daß es sich bei dem Schaden um altersgemäße Salzkorrosion handelt, stehst Du nämlich dumm da ohne Beweismittel. Evtl. hat die Versicherung auch ein Recht darauf, einen eigenen Gutachter drüberzuschicken (auch wenn glaub sogar der BGH anderer Ansicht ist.)
Wir wissen ja nicht, von welchem Baum Dein Gutachten gefallen ist. Weil Wahlfreiheit Sachverständiger und so. Einmal bei einem 300-Euro-Schaden habe ich mich sogar auf nen Gutachter der gegnerischen Versicherung eingelassen, da kann man sich dann sicher sein, daß es so abgewickelt wie begutachtet wird. Sollte man aber grundsätzlich bleiben lassen, weil bei einem besseren eigenen Gutachten die Versicherung dann einfach nicht zahlt.
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07.05.2018, 19:52
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#13
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Mitglied
Registriert seit: 26.01.2006
Ort: Mühlheim
Fahrzeug: 750iA E38 auf 18" M-Parallel hochglanzverdichtet und Z4 sDrive23i E89 auf 19" BMW Performance Styling 313
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Ich würde ihn behalten und direkt auf FL umbauen!
Hab ich bei meinem Vater seinem auch gerade durch!
Ihm ist auch ein anderer Rentner vor die Niere gefahren, haben das Geld der Versicherung mitgenommen, einiges daraufgelegt, und plötzlich steht ein FL in der Garage! ![Spin](images/smilies/spin.gif)
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07.05.2018, 21:25
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.09.2013
Ort: Rastede
Fahrzeug: e38-740i (01.98)e38-740i(10.94)e39-520i(06.01)
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Der kleine Schaden ist doch in 3 std repariert wenn man die Teile hat.
__________________
Mfg Stephan.
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07.05.2018, 23:33
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.07.2007
Ort: Magdeburg
Fahrzeug: E38 740iA 6/99
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Zitat:
Zitat von Stephan69
Der kleine Schaden ist doch in 3 std repariert wenn man die Teile hat.
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Lies mal Beitrag #10
Da würde ich dann auch nichts mehr investieren.
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08.05.2018, 08:42
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2015
Ort: Potsdam
Fahrzeug: E38-735i in 317, mit 0352, Handschalter ('97) -einer von 221 mit N9TT "Nappa Grau" , diverse aus: Hethel (Lotus), Bologna (Ducati), Köln (Ford) etc.
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120€ Restwert - nach dem Crash ..ja gut - und ist das Relevant ?
Wie hoch ist denn die eigentliche Schadenssumme, also die festgestellten Kosten der Instandsetzung.. und was hat der Gutachter als Marktwert für ein vergleichbares Modell mit identischer Ausstattung herausgefunden ..?
Es geht doch bei der Frage "behalten oder abgeben" - um die Frage ob man sich den Wert eines vergleichbaren Fahrzeuges auszahlen lässt, abzüglich den 120€ Restwert und das eigene Fahrzeug der Versicherung zur Verwertung am Gebrauchtmarkt in einer sog. Restwertböse überlässt.
..habe über 1 Jahr Einblick hinter due Kulissen von Audatex hinter mir, darum die fachliche Betrachtung
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08.05.2018, 08:50
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2014
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750i (eZ: 2.99; Bj:8.98) M73TU
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Aussehen tut es auf den ersten Blick nicht so schlimm, die grosse Frage ist ob der Träger vorn und die Achse was abbekommen haben, wenn ja, wirds schnell unsinnig.
Wenn es nur Blech ist, sieht es ganz gut aus mit der Reparatur, zumal VFL Teile gut zu bekommen und relativ günstig sind.
Als Indikator würde ich mir die Felge ansehen und mal irgendwo auf die Wuchtmaschine werfen um Rundlauf und Schlag zu sehen, wenn die kaum etwas hat sollte es der Achse (Träger) auch gut gehen Träger ist wenn nur vorn leicht angehauen nicht Spurrelevant und stärt damit dann nur bei der Montage weil nichts passt. (Im 728 sollte ja platz sein im Motorraum ![Blinzeln](images/smilies/wink.gif) )
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08.05.2018, 12:06
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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Leute ...!
Ich bin sicherlich alles andere als ein kompetenter Ansprechpartner wenn es um die Bewertung des Zustandes eines E38 und/oder einem Unfallschaden geht. Da reicht mein "Wissen" höchstens zu einem "typischen Grundwissen" ...
Aber lest ihr auch mal die vorigen Beiträge in einem Thread?
@Jippie hat doch geschrieben, daß er den Wagen nicht nur kennt, sondern sogar zuvor Probe gefahren hat. Es ist folglich davon auszugehen, daß er folglich weiß wie es um den Gesamtzustand VOR dem eigentlichen Unfall bestellt war.
Und wenn er DA bereits anmerkt, daß der TE froh sein kann den Wagen auf diesem Wege "bezahlt" zu bekommen, dann sollten doch eigentlich keine "Debatten" mehr nötig sein ob es empfehlenswert ist das Auto wieder flott zu machen, oder?
Den Unfallschaden zu beseitigen ändert nun mal absolut gar nichts an dem - gemäß @Jippies Aussage - Gesamtzustand. Und somit liegt doch der Verdacht nahe daß es besser ist sich nach einem anderen - besser erhaltenen - E38 umzuschauen, oder?
Ausnahme wäre doch nur, wenn das Auto dem TE persönlich zu sehr ans Herz gewachsen ist und er ihn unbedingt wieder "in Ordnung" bringen möchte.
DANN sicherlich macht es Sinn so einige 500 Euro Scheine darin zu investieren.
Oder seht Ihr das anders?
Auch ich würde vermutlich, bei meinem aktuellen Wissenstand, das Auto abgeben, oder ggf. wenn ich viel Zeit & Platz hätte in Einzelteile verkaufen, um mir dann einen besseren E38 zu kaufen.
Aber wie gesagt, - ICH bin KEIN Experte auf diesem Gebiet, --- ich kann aber lesen und vermutlich auch noch ein ganz kleines bißchen logisch denken ![Erleuchtung](images/smilies/eureka.gif)
Gruß aus Werne
Guido
__________________
Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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08.05.2018, 12:29
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#19
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Kennzeichengeilomat
Registriert seit: 22.02.2006
Ort: Elbe
Fahrzeug: E38-740i (1/97), E38-750i (4/96)
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Zitat:
Zitat von flummi100
...............
Spaß beiseite. Du läßt Dir das Geld auszahlen, dank der Lobbyarbeit der Versicherungsmafia abzüglich 19% Mehrwertsteuer, und behältst das Auto so wie es dasteht.
......................
......................
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...es wird keine Mwst abgezogen wenn ein Vergleichbares Fahrzeug nicht im gewerblichen, Mwst pflichtigen Handel erhältlich ist !
Anders erklärt, bei einem 2010er Golf wird es kein Problem sein ein vergleichbares Fahrzeug zu finden das von einem gewerbl. Anbieter auch an einen privaten Käufer verkauft wird, bei einem so Wertminimalen und alten Fahrzeug kommt als Verkäufer nur ein Privatmann infrage und somit fällt keine Mwst an.
Und darum kann sie auch nicht abgezogen werden.
Kein angelesenes Wissen oder von Tante Gugel sondern aus erster Hand weil ich im Dezember meinen 728er selbstverschuldet geschrottet habe und eben dieses vom Gutachter und auf Nachfrage auch vom Versicherer erklärt bekommen habe.
(Vollkaskoschaden)
Mich interessiert mal welcher Zeitwert vor dem Unfall festgestellt wurde !
Ich kann danach auch gerne meine Zahlen und Bilder offenlegen.
Gruß, Peter
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08.05.2018, 12:43
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#20
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Höllenfürst
Registriert seit: 31.10.2017
Ort: JL
Fahrzeug: E38-740i Individual (03.1999), E61-535D (12.2009)
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Zitat:
Zitat von M8-Enzo
Leute ...!
Aber lest ihr auch mal die vorigen Beiträge in einem Thread?
@Jippie hat doch geschrieben, daß er den Wagen nicht nur kennt, sondern sogar zuvor Probe gefahren hat. Es ist folglich davon auszugehen, daß er folglich weiß wie es um den Gesamtzustand VOR dem eigentlichen Unfall bestellt war.
Und wenn er DA bereits anmerkt, daß der TE froh sein kann den Wagen auf diesem Wege "bezahlt" zu bekommen, dann sollten doch eigentlich keine "Debatten" mehr nötig sein ob es empfehlenswert ist das Auto wieder flott zu machen, oder?
Den Unfallschaden zu beseitigen ändert nun mal absolut gar nichts an dem - gemäß @Jippies Aussage - Gesamtzustand. Und somit liegt doch der Verdacht nahe daß es besser ist sich nach einem anderen - besser erhaltenen - E38 umzuschauen, oder?
Gruß aus Werne
Guido
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Dazu fehlen aber ein paar Angaben von Jippie, um den von ihm genannten "Gesamtzustand" überhaupt bestätigen zu können, findest du nicht?
Für mich wäre das: Zeitpunkt und Kilometerstand der Probefahrt von Jippie.
Dann würde ich den Unfallzeitpunkt, Kilometerstand und Kaufpreis dagegen halten. Eventuell hat ja einer der "Nachbesitzer" aufwändige Reparaturleistungen und entsprechendes Geld investiert und es wäre dann gar keine Gurke mehr?
Dann würde sich die Frage möglicherweise ja doch stellen, ob man das Fahrzeug auf Grund des neuen Schadens doch repariert.
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